Ich hatte heute eine Schülerin mit einem sog. dissoziativen Anfall im Rahmen einer MS-Erkrankung. Die Schülerin hatte letztes Schuljahr schon gesagt, dass sie MS hat und dass es sein kann, dass sie so einen Anfall auch im Unterricht hat und dass sie sich dann hinlegen muss, bis der Anfall vorbei ist.
Im Rahmen des Anfalls traten Zuckungen auf und sie verlor die Körperkontrolle, also hatte keine Gewalt mehr über ihre Beine ähnlich wie bei einem epileptischen Anfall, ab er Epilepsie ist ausgeschlossen.
Ich war kurz davor, einen RTW zu rufen, aber ihre Freundinnen und sie selber sahen dafür keine Notwendigkeit, der Anfall legte sich dann auch und schließlich wurde die Schülerin von einer Mitschülerin mit dem Auto nach Hause gebracht, wo ihre Mutter war. Mittags meldete sie sich dann und bedankte sich bei mir und der Klasse, dass wir so besonnen waren.
Nun meine Frage:
Hätte ich einen RTW rufen müssen? Ab wann - also was muss passieren - muss ich einen RTW rufen?
Kann ich im Nachhinein noch verantwortlich gemacht werden, wenn der Schülerin heute noch etwas passiert?