Wann muss ich einen RTW rufen?

  • "Auch interessant ist die Kostenfrage: Ich hatte mal bei einem offensichtlichen Bruch den Notruf gewählt, die haben den Schüler mitgenommen. Hinterher kam die schriftliche Ermahnung, die über die Schulleitung zugestellt und protokolliert werden musste: Der Notruf und RTW wäre nicht notwendig gewesen. Sollte ich das noch einmal tun, müsse ich persönlich/privat haftend die Kosten für den Einsatz tragen. "


    Das hätte die Unfallkasse gerne. Was aber die Pfeife von der UK oder wer auch immer hier ermahnt hat vergessen hat, ein Bruch wird im Zweifel nicht mit dem Taxi transportiert. Besteht doch immer die Möglichkeit, dass der Verletzte in den Schockzustand verfällt. Und wie eben schon mal gesagt. Ich rufe keinen RTW, die Entscheidung trifft der Disponent der Rettungsleitstelle. Falls der dann nämlich sagt, dafür schicke ich kein Fahrzeug, fahrt den mit dem Taxi und es passiert was, liegt die Verantwortung beim RettAss in der Leitstelle, weswegen die das im Normalfall auch nicht machen werden.


    Und das ich erst den Schulleiter frage kommt gar nicht in die Tüte, denn bei einem wirklichen Notfall verschwende ich wertvolle Minuten. Oder ist der Schulleiter zufälligerweise Notarzt?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Als ehemaliger Ausbilder (Lehrschein mittlerweile abgelaufen) kann ich Dir sagen, das prinzipiell gerade im Schulbereich gilt, lieber einmal zuviel den RTW bestellt als einmal zu wenig.

    Das wird uns auch jedes Mal - also alle paar Jahre - im Erste-Hilfe-Kurs wieder erzählt und ich halte mich definitiv daran.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Als EH-Ausbilder halte ich mich an die Richtlinien, und die besagen, wenn eine Person nicht mehr ansprechbar ist, wird immer der Notruf abgesetzt. (Ausnahme natürlich, wenn wie in diesem Fall die Schülerin selbst sagt, dass dies nicht nötig wäre. Dann würde ich abwarten.)

    In der Schule rufen wir auch den Rettungsdienst im Zweifelsfall lieber einmal mehr als weniger, weil wir als Schule doch eine andere Verantwortung tragen. Vor bald 20 Jahren hatte ich mal eine Schülerin mit Verdacht hat auf einen Asthmaanfall und sie hatte kein Spray dabei. Da die Symptome nicht besser wurden, forderte ich auch den Rettungsdienst an. Reaktion der damaligen Sekretärin: "Und wer übernimmt die Kosten? Ich sehe mir das selbst einmal an." Zum Glück kam in dem Moment der Schulleiter, der mir Rückendeckung gab. Im Nachhinein entpuppte sich der mögliche Asthmaanfall als Hyperventilation unter Panik, aber das war für mich nicht erkennbar und es gab nie irgendwelche Vorwürfe, weil der Rettungsdienst gekommen war.

    Andere Anekdote: Schülerin kippt beim Kollegen im Unterricht ohnmächtig um. Ich komme zu Erste Hilfe dazu, Rettungsdienst ist alarmiert. Nach den Vorschriften kontrolliere ich den Mundraum auf Fremdkörper und in dem Moment kam die Schülerin wieder zu sich und sah als erstes Sarek, der in ihren Mund starrte. Sie blieb bei Bewusstsein. 😊 Das war bisher mein einziger Einsatz mit Bewusstlosigkeit und danach hatte ich doch weiche Knie, als alles überstanden war.

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