Fachoberschulreife mit Q - Erwerb im Bundesland Brandenburg wie möglich?

  • Sonnige Grüße, vielleicht kann ein(e) Lehrerkollege bzw. -kollegin - aus Brandenburg - helfen.

    Ein Schüler möchte gerne an unserem beruflichen Gymnasium (11. Klasse) in NRW aufgenommen werden.
    Jener Schüler hat ein Abschlusszeugnis einer Oberschule im Bundesland Brandenburg.

    Auf jenem Zeugnis steht nicht explizit, wie das in NRW üblich ist, dass es sich um einen FOR mit Q handelt.

    Voraussetzung für die gymnasiale Oberstufe in NRW!


    Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein? Auf dem Zeugnis sind Fächer mit A- und B-Kursen? Welcher Kurs ist höherwertig?

    Zumal wurde als 1. Fremdsprache (B-Kurs) nicht Englisch unterrichtet. Was an unserem BK schwierig erscheint.


    Da das Land Brandenburg sich noch in den Sommerferien befindet, kann dort derzeit auch nicht nachgefragt werden.


    Freue mich über eine Antwort. Besten Dank:wink_1:

    • Offizieller Beitrag

    Dafür braucht es nur google.

    Oberschule | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)


    "Alle Schülerinnen und Schüler an Oberschulen, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 auf dem Zeugnis den Vermerk über die "Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe" erhalten, sind zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt."


    Wenn also die Berechtigung zum Besuch der GOSt nicht ausdrücklich vermerkt ist, kann der Schüler nicht aufgenommen werden. In der Regel geht das mit einem entsprechenden Notenbild einher. Hier sind §§ 54 Abs 7 und 57 Abs. 5 der Sek I Verordnung maßgeblich. Da muss man dann vermutlich auf der Basis der dortigen Formel ein wenig selbst nachrechnen, aber ohne FOR (Q)-Vermerk auf dem Zeugnis - der ja auch in Brandenburg vorgesehen ist, dürfte die Sache recht eindeutig sein.

    Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V) (brandenburg.de)

  • Da das Land Brandenburg sich noch in den Sommerferien befindet, kann dort derzeit auch nicht nachgefragt werden.

    In den meisten Schulen wird seit heute (spätestens ab Mitte der Woche aber) das Sekretariat wieder besetzt sein, denn ab nächsten Montag sind da ja Vorbereitungstage usw. bis dahin sollte die Post bereits fertig sein und solche Dinge.

    Für mich klingt das aber nach einer Oberschule und soviel ich weiß geht es dann hier in Brandenburg zumindest nur über ein Oberstufenzentrum weiter und kann nicht "normal" zum 12jährtigen Abitur führen.

  • Für mich klingt das aber nach einer Oberschule und soviel ich weiß geht es dann hier in Brandenburg zumindest nur über ein Oberstufenzentrum weiter und kann nicht "normal" zum 12jährtigen Abitur führen.

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
    Genau, der Schüler hat bereits in Brandenburg nach der Oberschule ein Jahr ein Oberstufenzentrum, ebenso in der gleichen Stadt besucht, ist dort aber nicht versetzt worden.

    An einem Oberstufenzentrum (führt dies zum Fachabitur?!) konnte der Schüler aufgenommen werden? Auch ohne FOR mit Q?


    Nun ist es fragwürdig, da halt auf dem Oberschul-Abschlusszeugnis als erworbener Abschluss steht: Realschulabschluss / Fachoberschulreife, ob dies mit einem Q-einher geht. Es muss wohl dort auch, wie von euch erwähnt, der Vermerk eindeutig sein und dieser fehlt.
    Beste Grüße:top:


    P.S. Was ist in Brandenburg vom Niveau her höher? Der A-Kurs, oder?

  • Wenn ich die Passagen "Prüfungen und Abschlüsse am Ende der Jahrgangsstufe 10" sowie "Übergang in die gymnasiale Oberstufe" aus dem obigen Link von Bolzbold richtig verstehe, ist eine Versetzung in die Sek II für die SuS nur mit diesem Vermerk "Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe" möglich (das würde hier in NDS dem "erweiterten Sek I"-Abschluss entsprechen). Die "Fachoberschulreife" bzw, der ("einfache") Realschulabschluss allein reicht da nicht.


    Wenn dieser Schüler bereits ein Jahr an einem "Oberstufenzentrum" war (dort befinden sich in Brandenburg die beruflichen Vollzeitschulen und die Berufsschulen: Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de) ), heißt das aber m. E. noch nicht, dass er wirklich den für die Oberstufe/Sek II eines allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasiums notwendigen Abschluss in der Oberschule erworben hat.


    Findet sich dieser Vermerk bzgl. Berechtigung des Oberstufenbesuchs denn auf seinem Zeugnis? Und welchen Bildungsgang hat er denn in dem Oberstufenzentrum besucht? Das BG?


    Ich schätze übrigens, dass in Brandenburg - genauso wie in NDS - die "A-Kurse" die vom Niveau her höheren Kurse sind.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich würde sagen nein, das ist genauso die allgemeine Hochschulreife nur mit einem Jahr mehr, wie am Gymnasium, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Das betrifft aber vermutlich nur das berufliche Gymnasium. In einem Oberstufenzentrum finden sich aber - siehe Link von eben - auch noch andere Schulformen/Bildungsgänge.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • "Alle Schülerinnen und Schüler an Oberschulen, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 auf dem Zeugnis den Vermerk über die "Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe" erhalten, sind zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt."

    Ich kann nichts zur Sache beitragen, aber dieser Satz....:rotfl:

  • Das betrifft aber vermutlich nur das berufliche Gymnasium. In einem Oberstufenzentrum finden sich aber - siehe Link von eben - auch noch andere Schulformen/Bildungsgänge.

    Aber keiner, wenn ich das richtig lese, der sonst zum Abitur führt bzw. zum Fachabitur.


    Und darum ging es doch.


    Edit: Doch, nur das das in Brandenburg nicht Fachabitur, sondern Fachhochschulreife dann heißt.


    Okay, also geht dann beides.

  • Lies bitte die Frage nochmal, auf die du in deinem Beitrag Nr. 5 geantwortet hattest. Diese lautete:

    An einem Oberstufenzentrum (führt dies zum Fachabitur?!) konnte der Schüler aufgenommen werden? Auch ohne FOR mit Q?

    Und daraufhin habe ich lediglich angemerkt, dass sich an einem "Oberstufenzentrum" nicht nur "berufliche Gymnasien" (die zur allgemeinen Hochschulreife und nicht nur zur Fachhochschulreife führen) sondern auch "Fachoberschulen" (Ziel: Fachhochschulreife), "Fachschulen", "Berufsfachschulen" und "Berufsschulen": Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)

    Ein Oberstufenzentrum ist in Brandenburg also das, was z. B. in NDS "berufsbildende Schule" und in NRW "Berufskolleg" heißt.

    Die Antwort auf die obige Frage müsste also lauten: Nein, ein "Oberstufenzentrum" führt auch zu anderen Abschlüssen - je nach Schulform/Bildungsgang - und: ja, an Oberstufenzentren werden dementsprechend auch SuS mit anderen Abschlüssen aus den allgemeinbildenden Schulen aufgenommen (nur dann nicht am beruflichen Gymnasium).

    Sind nicht das sogenannte Fachabitur und die Fachhochschulreife zwei unterschiedliche Dinge?

    Doch, sind es.

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  • Sind nicht das sogenannte Fachabitur und die Fachhochschulreife zwei unterschiedliche Dinge?

    Nicht in NRW. Der Abschluss heißt offiziell Fachhochschulreife, wird aber umgangssprachlich noch häufig als Fachabi bezeichnet.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • In NDS wird ebenfalls die "Fachhochschulreife" oft falsch als "Fachabitur" bezeichnet, aber...: Das Fachabitur: Fachhochschulreife & Fachgebundene Hochschulreife (studycheck.de).

    Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsoberschule (von denen es hierzulande aber nur noch wenige gibt) erwirbt man in NDS die "fachgebundene Hochschulreife", mit dem der Fachoberschule die "Fachhochschulreife". Am BG erwerben die SuS die allgemeine Hochschulreife. Ein "Fachabitur" gibt es also zumindest in NDS auch nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Übrigens scheint der B-Kurs besser zu sein, sonst ergibt folgendes für mich keinen SInn:


    Zitat


    Wer sehr gute oder gute Leistungen in einem A-Kurs erzielt hat, soll in den B-Kurs, wer mangelhafte oder ungenügende Leistungen in einem B-Kurs erzielt hat, in den A-Kurs übergehen.

  • In NDS wird ebenfalls die "Fachhochschulreife" oft falsch als "Fachabitur" bezeichnet, aber...: Das Fachabitur: Fachhochschulreife & Fachgebundene Hochschulreife (studycheck.de).

    Das liegt vermutlich daran, dass Niedersachsen eines der wenigen Bundesländer ist, wo man mit dem Fachabitur bzw. der Fachhochschulreife auch an die Uni kann, das geht in den anderen Bundesländern nicht und ja, da ist Fachabitur der umgangssprachliche Begriff für allgemeine Fachhochschulreife, es gibt aber auch noch die fachgebundene Fachhochschulreife.

  • Übrigens scheint der B-Kurs besser zu sein

    Japp, das habe ich auch gerade gesehen; da gibt es einen Unterschied zu NDS (hier waren früher - wie gestern bereits gesagt - die A-Kurse die mit dem höheren Niveau; heute heißen die Kurse "G-Kurse" (grundlegende Anforderungsebene) und "E-Kurse" (erhöhte Anforderungsebene)):

    "Die integrativ organisierte Oberschule bildet zum zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 7 bildungsgangübergreifende Klassen. Die Schülerinnen und Schüler werden in einigen Fächern in Kursen nach ihrem jeweiligen Leistungsstand unterrichtet. Es gibt Kurse auf dem Niveau der grundlegenden Bildung (A-Kurs) sowie Kurse auf dem Niveau der erweiterten Bildung (B-Kurs)." (Oberschule | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de))


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  • Ergänzung: Bei uns in NRW erwirbt man an einer allgemeinbildenen Schule den schulischen Teil der Fachoberschulreife. Dann benötigt man noch berufspraktischen Teil, um an einer Fachhochschule bestimmte Fächer zu studieren.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

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