Moin,
da an anderer Stelle darüber diskutiert wurde wer darüber entscheidet welcher Kollege zu gehen hat, wenn aufgrund zu geringer Schülerzahlen an der Stammschule eine Abordnung ansteht, bin ich zu dem Gedanken gekommen, daß man seinen Wohnort strategisch wählen kann, um der Abordnung zu entgehen.
Konkret verstehe ich das Gesetz so, daß Abordnungen im 50km-Umkreis um den Wohnort möglich sind. Außerdem ist hinlänglich bekannt, daß in NRW der Osten sehr gut versorgt ist wohingegen im Ruhrgebiet Lehrer fehlen. Grundsätzlich wird also immer in Richtung Westen abgeordnet, ggf. auch in Form einer Kaskadenabordnung, so daß jeder einzelne Lehrer im 50km-Unkreis bleibt.
Im Umkehrschluß bedeutet das für mich, daß ich mir generell einen Wohnort östlich von meiner Stammschule suchen muß, möglichst noch in 50km Entfernung, damit ich in Zukunft nicht weiter nach Westen Richtung Ruhrgebiet abgeordnet werden kann. Richtig?
Wer entscheidet eigentlich welcher Kollege abgeordnet wird und nach welchen Kriterien?
Bsp.: Von der Stammschule soll ein Kollege an eine Schule abgeordnet werden, die sich 40km westlich der abgebenden Schule befindet. Kollege A wohnt 10km westlich und Kollege B 20km östlich der Stammschule. Am liebsten würde die SL den Kollegen B abordnen, weil dessen Fächer an der Schule überrepräsentiert sind. Kollege A unterrichtet hingegen ein Mangelfach an der Schule und ist entsprechend eigentlich unabkömmlich.
Welcher Kollege wird jetzt angeordnet? Kollege B, der eigentlich entbehrlich ist, dessen Fahrstrecke zur Arbeit in Folge aber die 50km-Grenze übersteigt? Oder Kollege A, den die SL eigentlich halten will, der aber als Einziger bedingt durch seinen Wohnort die 50km-Grenze nicht überschreitet?
Wer wählt aus welcher Kollege in diesem Gedankenexperiment gehen muß?