Kirchenaustritt Stelle

  • Hallo Leute,


    Ich habe eine Frage und hoffe, dass das Problem all zu schlimm ist.

    ich habe mich bei einer Schule beworben, deren Schulträger ein katholisches Bistum ist. Zum Glück habe ich sehr gute Fächer und die Schule hat mich zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.


    Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich aus der evangelischen Kirche ausgetreten bin, da das Gemeindeleben für mich nicht bereichernd war. Natürlich könntet ihr die Frage stellen, warum ich mich überhaupt an dieser Schule bewerbe. Nun ja, die Schule hat ein herausragendes MINT-Profil und eine ausgezeichnete Ausstattung.


    Denkt ihr, dass mein Kirchenaustritt ein Problem bei meiner Einstellung darstellen könnte?


    Liebe Grüße

  • Ja. Bei meiner Einstellung (nur Vertretungsstelle) war die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche Voraussetzung. Bei der Zuordnung zur Refschule in kirchlicher Trägerschaft ebenfalls, meine ich.

    • Offizieller Beitrag

    Ähm ...

    Als Schulleiter würdest du nicht eingestellt werden.


    Ich hätte jetzt vermutet, dass eine Bistums-geführte Schule entsprechende Bewerbungen von vorneherein aussortiert. Wenn nicht: könnte es klappen. Ich recherchiere mal.

  • Aber ich bin doch beim Land angestellt und nicht bei der Kirche?:D

    Ich meine, ich bin ja aus der Institution ausgetreten und nicht vom Glauben an Gott.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du dich an einer Schule bewirbst, deren Träger das Bistum ist, bist du IMHO bei der Kirche angestellt.


    Und: für die Kirche zählt nur, ob du in der Institution bist. Was du glaubst ist irrelevant. (Frag mich, woher ich das weiß .... ;) )


    Aber wie gesagt: wenn sie dich einladen, scheint alles okay zu sein.

  • Ich würde erstmal hingehen. Wenn dir das Taufbecken und der Mitgliedsantrag gezeigt wird, dann kannst du es dir ja noch überlegen. Nur weil man zu einem Vorstellungsgespräch hingeht, muss man dort nicht annehmen. Ich habe mich schon mehrfach für andere Aufgaben beworben und man wollte mich auch dafür anstellen, aber ich habe nach den Gesprächen dankend abgelehnt.

  • Wenn dir das Taufbecken und der Mitgliedsantrag gezeigt wird

    Wenn er evangelisch ist (oder war), gilt er im Allgemeinen aus katholischer Sicht als gültig getauft. Eine Wiedertaufe gilt als Sakrileg. Sollten ernsthafte Zweifel an der Gültigkeit der Taufe bestehen, ist eine weitere Taufe sub conditione möglich. Mitglied der Katholischen Kirche wird man auch nicht via "Mitgliedsantrag".

  • Okay. Ich war intuitiv davon ausgegangen, dass eine "Erstbewerbung" ist.

    Ist auch bei einer Erstbewerbung möglich. Man kann - unter bestimmten Bedingungen - die erste Stelle an einer Privatschule antreten, dafür verbeamtet und im gleichen Zuge direkt in den Privatschuldienst beurlaubt werden. Ich weiß aber nicht, ob es das irgendwo außerhalb von BW in der Form auch gibt. Der TE hat ja nichts über das Bundesland geschrieben, wenn ich es nicht überlesen habe.

    Quelle und Informationen: https://lehrer-online-bw.de/si…n%20Privatschuldienst.pdf

  • Wenn er evangelisch ist (oder war), gilt er im Allgemeinen aus katholischer Sicht als gültig getauft. Eine Wiedertaufe gilt als Sakrileg. Sollten ernsthafte Zweifel an der Gültigkeit der Taufe bestehen, ist eine weitere Taufe sub conditione möglich. Mitglied der Katholischen Kirche wird man auch nicht via "Mitgliedsantrag".

    Du meinst, man kann in das Sakrament der Taufe ein - aus und wieder einsteigen? Geht das auch bei der Ehe? Als Geschiedene/r gilt man ja in der katholischen Kirche gar nix mehr. Wahrscheinlich geht es, wenn man denselben Partner/in wieder heiratet. ^^

  • Du meinst, man kann in das Sakrament der Taufe ein - aus und wieder einsteigen?

    Nein. Taufe = character indelebilis und somit nicht rückgängig zu machen, auch nicht durch Kirchenaustritt (den es in dieser Form ja eigentlich auch nur in den deutschsprachigen Ländern gibt).

    Als Geschiedene/r gilt man ja in der katholischen Kirche gar nix mehr.

    Das stimmt natürlich nicht. Eine Scheidung gibt es nach katholischem Verständnis ja gar nicht. Das "Problem" ist insofern eher eine erneute Heirat, weil man damit ja quasi doppelt verheiratet wäre.

  • Also im Gesundheitswesen ist es so, dass kirchliche Träger Mitarbeiter nicht nach ihrer Religionszugehörigkeit auswählen dürfen. Ich meine, man darf nicht einmal nach der Religion des Bewerbers fragen.

  • Natürlich könntet ihr die Frage stellen, warum ich mich überhaupt an dieser Schule bewerbe.

    Das ist die Frage, die ich dir empfehle, dir selbst zu stellen. Du siehst an dieser Stelle, dass die Kirchen ideologisch mit ihren Mitarbeiterinnen umgehen. Möchtest du dich darauf wirklich einlassen? Think twice.


    Ich daselbst lehne das Privatschulwesen grundsätzlich ab und arbeitete allein schon daher an keiner solchen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Denkt ihr, dass mein Kirchenaustritt ein Problem bei meiner Einstellung darstellen könnte?

    Da niemand diese Schule und ihre Arbeitsverträge kennt, vermute ich, dass dir nur bleibt, direkt dort nachzufragen. Alles andere wäre raten, bzw. passenderweise glauben.


    Ich würde mir das ganze in jedem Falle sehr gut überlegen. Geld und Ausstattung schön, Ideologie kaufst du dann aber mit. Wir hatten hier schon Anfragen von Leuten, denen der kirchliche Arbeitgeber in sein Privatleben reingequatscht hat (Homosexualität, Heiraten etc.).

  • Mitglied der Katholischen Kirche wird man auch nicht via "Mitgliedsantrag".

    Das mit dem Taufbecken war als übertriebener Witz gemeint. "Mitgliedsantrag" umgangssprachlich.


    Aber mal im Ernst (Ich bin übrigens noch immer "Mitglied" und war nie ausgetreten). Ich habe es wieder vergessen, wann ich denn jetzt genau "Mitglied" geworden bin. Mit der Geburt (beide Eltern RK und zahlen Kirchensteuer), bei meiner Taufe, meiner Kommunion oder bei meiner Firmung? Wirklich schriftlich festgehalten habe ich das selbst doch erst bei der Einstellung ins Berufsleben. Dort habe ich RK angegeben und seit dem werden mir die Steuern abgezogen. Wenn ich das damals bei der Einstellung nicht angegeben hätte, hätte mir man dann nicht die Steuern abgezogen und wäre ich dann kein "Mitglied" mehr in der Kirche?

    Und wird eine andere Person Mitglied ohne Taufe, wenn sie bei der Einstellung RK angibt?


    Ich erinnere mich an die Diskussion im Studienseminar. Wir unterhielten uns darüber, wie man am Besten eine Stuererklärung macht, als eine ER-Lehramtsanwärterin ernsthaft fragte, welche Bedeutung "RK" auf ihrer Lohnabrechnung hat. Nachdem ich es ihr gesagt hatte, war es ihr zu peinlich das zu melden. Hat sie meines Wissens nach nie geändert.

  • Du hast dich bei einem katholischen Schulträger beworben und bist aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Die nehmen dich! ^^

  • Hm, bei einer Waldorfschule bewerbe ich mich doch nur, wenn ich die Waldorfpädagogik unterstütze.

    Bei einer Katholischen Schule nur, wenn ich die Katholische Kirche unterstütze.

    So dachte ich immer.

    Unabhängig davon, ob das geht, weil sie mich unbedingt als Fachlehrer brauchen, besteht da nicht die Gefahr, dass man sich da immer als Fremdkörper fühlt?

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