Ausfallstunden durch Prüfungsklassen

  • Moin und guten Start allen, bei denen es bald wieder losgeht.

    Wie läuft das bei euch mit Ausfallstunden - vor allem durch Prüfungsklassen? Ich bin am Berufskolleg und da finden verschiedenste Prüfungen mit unterschiedlichsten Anforderungsniveaus statt. Da wir kaum zentrale Prüfungen haben, ist man neben den Korrekturen meist auch mit dem Erstellen der Prüfung beschäftigt.

    Wenn die Klassen dann "weg" sind, fallen jedem in der Klasse unterrichtenden Lehrer Stunden weg. Unsere Regelung ist so, dass es keine Rolle spielt, ob jemand die Prüfung erstellt hat und korrigiert oder nicht - wenn er Vertretung macht und z.B. eigentlich dafür Mehrarbeit angerechnet bekäme, fällt das weg, was er in dieser Woche an Ausfallstunden durch die Prüfungsklasse hat. Generell wünscht sich unsere SL, dass alle in den Stunden da sind, die ihnen ausfallen, um ins Teamteaching zu gehen, mal was aufzuräumen etc.

    Wie ist das bei euch geregelt?

  • Ich kann ja nur für NDS sprechen und hier ist es an den BBS anders: Abgesehen von den Abiturient*innen am BG sind die Klassen, die eine Abschlussprüfung haben, nicht viel früher "weg". Die SuS der Fachoberschulen, der Fachschulen, der mehrjährigen Berufsfachschulen u. ä. erhalten ihre Abschlusszeugnisse erst max. eine Woche vor Schuljahresende (da werden die ausfallenden Stunden dann nicht mehr gezählt; die KuK, bei denen Stunden ausfallen, können natürlich - wenn notwendig - zum Vertretungsunterricht herangezogen werden, aber unsere SL besteht nicht darauf, dass sie in den ausfallenden Stunden anwesend sind). Ähnlich wie in den genannten Bildungsgängen wird es auch für die letzten Ausbildungsjahre der Berufsschulklassen gehandhabt. Und unsere einjährigen Bildungsgänge, die ja z. T. auch Abschlussprüfungen haben (Berufseinstiegsklasse 2 und einjährige Berufsfachschulen), sind sowieso bis zum letzten Schultag in der Schule und erhalten erst dann ihre Abschlusszeugnisse.

    Da wir kaum zentrale Prüfungen haben, ist man neben den Korrekturen meist auch mit dem Erstellen der Prüfung beschäftigt.

    Das ist bei uns übrigens auch so; zentrale Prüfungen gibt's nur im Rahmen des schriftlichen Zentral-Abis (in den meisten Fächern) am BG.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Die SL kann:

    - Kollegen in Stunden, die entfallen sind, zur Vertretung heranziehen.

    - In dieser Zeit die Erledigung konkreter (wichtiger) Aufgaben anweisen.

    Die SL kann nicht:

    - Kollegen "auf Vorrat" in die Schule bestellen.

    - Kollegen aus Prinzip in die Schule bestellen.


    Korrekturhochzeiten bieten sich für Teamtrreffen sicherlich weniger an, Zeiten nach Prüfungen dagegen meist schon. Die Organisation der Teamarbeit wird aber in den zuständigen Gremien abgesprochen (Gesamtkonferenz, Fachkonferenz), nicht von der Schulleitung festgelegt.

  • Bei uns in NRW ist der Unterricht in den Prüfungsklassen der Vollzeitbildungsgänge ca. 6 Wochen vor dem Schuljahr zuende.


    Die Prüfungsersteller und Notengeber haben dafür keine Minusstunden, die anderen Kollegen schon. Die werden entweder durch Mehrstunden übers Schuljahr oder durch Vertretungen ausgeglichen. Manchmal werden die Minusstunden auch einfach gestrichen, da diese ja nicht ins nächste Schuljahr mitgenommen werden dürfen.


    Wenn Plusstunden anfallen, werden diese mitgenommen.

  • Hier in Bayern fällt der Unterricht in Abschlussklassen nach der IHK Prüfung normalerweise aus. Die ausgefallenen Stunden werden dann als Minus gerechnet. Weil man das ja vorher schon weiß wird man von Anfang an mit mehr Stunden eingeplant. Wenn man z B. ein Deputat von 10 UE hätte und nur in Abschlussklassen Unterricht hätte würde man wahrscheinlich von September bis Mai (Prüfungstermin) 13 UE unterrichten und danach frei haben.


    Viele Kollegen mögen das nicht, ich finde es eigentlich ganz gut zum Sommer hin weniger Unterricht zu haben.


    Weil das natürlich zu massiven Spitzen führen kann ist normalerweise keiner nur in Abschlussklassen eingeteilt.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Hast du dazu eine Quelle? Gibt es eine rechtliche Grundlage?

  • Generell wünscht sich unsere SL, dass alle in den Stunden da sind, die ihnen ausfallen, um ins Teamteaching zu gehen, mal was aufzuräumen etc.



    Relevant ist das Dingen hier:


    https://bass.schul-welt.de/1056.htm




    4.5 Nicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z.B. in folgenden Fällen:

    • bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze oder Glatteis u.a.),
    • bei Schulwanderungen und Schulfahrten,
    • bei Betriebspraktika,
    • bei vorzeitigem Schulfrei am letzten Tag vor den Ferien bzw. am Tag der Zeugnisausgabe,
    • bei Störung des Dienstbetriebes (z.B. Unbenutzbarkeit von Klassenräumen, Ausfall der Heizung, Wasserrohrbruch und bei Verstößen von Schülern gegen die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht) sowie wegen noch nicht eingerichteter Eingangsklassen zu Beginn des Schuljahres,
    • bei vorzeitigem Unterrichtsfrei der Abschlussklassen.

    Gleiches gilt bei der Schließung von Klassen aus gesundheitlichen Gründen.

    Pflichtstundenausfall in diesen Fällen ist dennoch, jedoch nur in dem zeitlichen Umfang als geleistete Arbeitszeit zu rechnen (anrechenbar als Ist-Stunden), in dem der Lehrer anstelle des Unterrichtseinsatzes auf Anordnung des Schulleiters zeitgleich anderweitig dienstlich tätig wird.

  • Bei uns am BK wird das maximal schlecht geregelt. Wenn ein Kollege spezielle Klassen unterrichtet, die im Februar wegfallen, fallen diese Stunden aus seinem Deputat und er kann sogar zuhause bleiben. Das führt zu maximal bösem Blut unter den Kollegen, was ich durchaus nachvollziehen kann.


    Wir haben Kollegen, die zu 100% in diesen Klassen eingesetzt sind und die haben gefühlt 3 Monate vor den Sommerferien bereits keine Verpflichtung mehr.


    Dann haben wir wiederum andere, die in der Abendschule unterrichten und trotzdem am Folgetag direkt in der ersten Schulstunde antanzen. Bei dem Punkt läuft das alles etwas 'optimierungsbedürftig' ... :)

  • Das wird bald ein Ende haben - da ist einiges im Gange, bei uns ist es so, dass alle in den Stunden („freie“ durch die abwesenden Prüfungsklassen) anwesend sein müssen und sich, falls sie keine Vertretung bekommen haben, um Team-teaching oder sonstiges kümmern müssen- neben dem Prüfungsgeschäft.

  • Bei uns gibt es ein paar wenige Korrekturstunden und ansonsten wird man in anderen Bildungsgängen eingesetzt. Durch Blockunterricht überhaupt kein Problem.

  • Bei uns am BK wird das maximal schlecht geregelt. Wenn ein Kollege spezielle Klassen unterrichtet, die im Februar wegfallen, fallen diese Stunden aus seinem Deputat und er kann sogar zuhause bleiben. Das führt zu maximal bösem Blut unter den Kollegen, was ich durchaus nachvollziehen kann.


    Wir haben Kollegen, die zu 100% in diesen Klassen eingesetzt sind und die haben gefühlt 3 Monate vor den Sommerferien bereits keine Verpflichtung mehr.


    Dann haben wir wiederum andere, die in der Abendschule unterrichten und trotzdem am Folgetag direkt in der ersten Schulstunde antanzen. Bei dem Punkt läuft das alles etwas 'optimierungsbedürftig' ... :)

    Ist bei uns nach den Osterferien auch so (z.B. Berufliches Gymnasium, Abendschule). Das sind dann in der Regel aber nur ein paar Abschlussklassen. Ich hab davon auch schon profitiert. Aber wie will man das anders regeln? Soll man jetzt zwangsweise die Kollegen auf mehr Abteilungen aufteilen? Da würden die gleichen Kollegen wahrscheinlich auch wieder jammern. Hat alles seine Vor- und Nachteile. Gibt sicher auch viele, die trotz Ausfallstunden keine Lust auf BG oder Abendschule hätten oder dafür nicht geeignet wären.

  • Das wird bald ein Ende haben - da ist einiges im Gange, bei uns ist es so, dass alle in den Stunden („freie“ durch die abwesenden Prüfungsklassen) anwesend sein müssen und sich, falls sie keine Vertretung bekommen haben, um Team-teaching oder sonstiges kümmern müssen- neben dem Prüfungsgeschäft.

    Absolut lächerlich!

  • Nach allem, was ich bisher gehört habe, wird es gerade in NRW rundgehen. Der Landesrechnungshof hat sich die Schulen vorgenommen und festgestellt, dass gerade durch die Ausfallstunden in den Prüfungsklassen sehr viel Unterricht ausfällt. Es gibt Schulen, an denen diejenigen, die in Prüfungsklassen eingesetzt sind, jede Woche einen neuen Stundenplan bekommen, in dem die Stunden, die sie "frei" haben, in anderen Klassen abgeleistet werden müssen. Wenn sich das nicht anbietet, sammeln sich Minusstunden, auf die bis zu 6 Monaten danach noch zurückgegriffen werden kann. Ob man einen Prüfungsvorschlag samt Korrektur machen muss oder nicht, ist in diesem Modell egal. Argument: Prüfungen gehören zum Lehrerdasein und gelten nicht als erteilter Unterricht.

  • Nach allem, was ich bisher gehört habe, wird es gerade in NRW rundgehen. Der Landesrechnungshof hat sich die Schulen vorgenommen und festgestellt, dass gerade durch die Ausfallstunden in den Prüfungsklassen sehr viel Unterricht ausfällt.

    Das ist aber auch nicht mehr ganz neu. Die Prüfung des LRH ist schon ein paar Jahre alt.

    Wenn sich das nicht anbietet, sammeln sich Minusstunden, auf die bis zu 6 Monaten danach noch zurückgegriffen werden kann.

    Das ist rechtlich nicht zulässig, worau jemand in einem parallelen Thread bereits hingewiesen hat. Verrechnet wird bei Vollzeitkräften innerhalb eines Kalendermonats, bei Teilzeitkräften innerhalb einer Woche. Minusstunde heißt auch nicht, dass man Geld abgezogen erhält, wie manch ein Kollege zu meinen scheint, sondern dass diese Stunde von zusätzlich geleisteten Stunden (i. d. R. Ad-hoc-Vertretungsstunden) abgezogen wird.

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