Mehrarbeit Klassenlehrerunterricht erster Schultag

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt: Lehrer A hat am ersten Schultag laut Stundenplan in der ersten Stunde frei. Die Schulleitung beschließt, dass in dieser Stunde Unterricht beim Klassenlehrer stattfinden soll, um Organisatorisches für das neue Schuljahr zu regeln. Da Lehrer A Klassenlehrer ist, muss er also früher zur Schule kommen.


    Meine Frage: Liegt hier eine vergütbare Mehrarbeit vor? Die Schulleitung sagt nein, da es sich um eine normale Klassenlehrertätigkeit und nicht um Unterricht handle. Lehrer A ist der Meinung, dass es sich sehr wohl um vergütbare Mehrarbeit handelt. Unter anderem auch deshalb, weil Lehrer B, der zu dieser Zeit eigentlich in dieser Klasse unterrichten würde, frei hat, eine Minusstunde erhält, die er anschließend wieder durch eine Stunde Mehrarbeit ausgleichen muss.


    Ich wäre dankbar, wenn ihr eure Meinungen hierzu mitteilen würdet oder vielleicht sogar konkrete Quellen nennen könntet. Vielen Dank.

  • Es handelt sich um Mehrarbeit. Als Nächstes musst (oder kannst) du nun darum kämpfen. Da kommt es darauf an, wie lang dein Atem ist. Wenn du die Stunde bezahlt haben willst, wirst du wohl den für dich zuständigen Bezirkspersonalrat einschalten müssen.


    edit: Wenn du in Vollzeit tätig bist, fällt die Std. vllt. sowieso unter den Tisch, wenn du nicht mehr als 3 Std. Mehrarbeit im August leistest. Da kannst du dir ggf. auch den Stress sparen und vorerst abwarten, ob es letztendlich für dich einen Unterschied macht.

    • Offizieller Beitrag

    Nachtrag: es sei denn, der Schulleiter ordnet keine Mehrarbeit an, weil ein anderer Kollege zur Verfügung steht und eigentlich in die Klasse kann. Wenn es der eigene Wunsch der Klassenlehrkraft ist, ist es keine angeordnete Mehrarbeit.

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Nachtrag: es sei denn, der Schulleiter ordnet keine Mehrarbeit an, [...]

    Wie genau muss denn diese Anordnung erfolgen? Ist es eine Anordnung, wenn es eine Email an das gesamte Kollegium gibt, in der sinngemäß steht "Montag, 1. Stunde Klassenlehrerunterricht"?

  • Wenn damit explizit gefordert wird, dass die Klassenlehrkräfte diesen Unterricht halten, dann ist dieser Unterricht natürlich auch für die Klassenlehrkräfte anzurechnen. Das sieht nur anders aus, wenn die eigentliche Fachlehrkraft tatsächlich eingesetzt wird und die Klassenlehrkraft freiwillig dazukommt.


    So wie von dir beschrieben, ist aber wohl der erste Fall gemeint. Selbstverständlich handelt es sich dabei um anzurechnende Unterrichtstätigkeit.

    • Offizieller Beitrag

    Hmmm, ich bin da mit Blick in die BASS ein wenig zwiegespalten.


    BASS 2023/2024 - 21-22 Nr. 21 Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst (schul-welt.de)


    Ist das Unterrichtstätigkeit im Sinne von 2.2 des Erlasses, oder ist liegt keine Mehrarbeit nach 2.2.2 vor?

    Die Klassenleiterstunde ist ja keine Unterrichtstätigkeit im eigentlichen Sinne und könnte theoretisch auch unter 2.2.3 fallen (sonstige Schulveranstaltung / Verwaltungsarbeit).


    Ich habe morgen früh sogar zwei (!) Ordinariatsstunden in meiner neuen achten Klasse, obwohl ich regulär die ersten beiden Stunden frei hätte. Ist isoliert betrachtet doof, aber ich nehme es als pädagogische Investition in die Klasse. Ich wäre da jetzt nicht auf die Idee gekommen, das als Mehrarbeit anzusehen oder dies mit meinem stv. Schulleiter zu diskutieren - und ich bin schulrechtlich beileibe nicht unbedarft.

  • Wenn damit explizit gefordert wird, dass die Klassenlehrkräfte diesen Unterricht halten, dann ist dieser Unterricht natürlich auch für die Klassenlehrkräfte anzurechnen. Das sieht nur anders aus, wenn die eigentliche Fachlehrkraft tatsächlich eingesetzt wird und die Klassenlehrkraft freiwillig dazukommt.


    So wie von dir beschrieben, ist aber wohl der erste Fall gemeint. Selbstverständlich handelt es sich dabei um anzurechnende Unterrichtstätigkeit.


    Die Fachlehrkraft ist nicht eingesetzt. Ich danke euch für eure hilfreichen Antworten.

  • Ist das Unterrichtstätigkeit im Sinne von 2.2 des Erlasses, oder ist liegt keine Mehrarbeit nach 2.2.2 vor?

    Die Klassenleiterstunde ist ja keine Unterrichtstätigkeit im eigentlichen Sinne und könnte theoretisch auch unter 2.2.3 fallen (sonstige Schulveranstaltung / Verwaltungsarbeit).

    Das mag sein und interpretiert die Schulleitung von cakeh möglicherweise so. Wenn man aber argumentieren möchte, dieser im Stundenplan ja explizit als Stunde ausgewiesene Einsatz sei kein Unterricht, dann sollte nicht aus dem Blick verloren werden, dass nach 4.4.2 des genannten Erlasses bei Unterrichtsausfall dennoch anrechenbare Ausfallstunden infolge Wahrnehmung anderer angeordneter dienstlicher Tätigkeiten anfallen. Dass diese hier nicht von der gleichen Lehrkraft erbracht werden, sondern die Lehrkräfte "ausgetauscht" worden, steht einer Anrechnung nicht entgegen.

  • Ist vermutlich wieder eine landesspezifische Regelung. In Niedersachsen gab es vor einiger Zeit mit Einführung des Ganztagserlass die Diskussion, wie mit der Hausaufgabenbetreuung umgegangen werden muss, ob die für Lehrkräfte als 0,5 UStd. zählt (da die Lehrkraft keinen Unterricht im eigentlichen Sinne macht) oder als 1 UStd. (weil es doch mehr als reine Beaufsichtigung ist) (bei einer UStd. HA-Betreuung). Bei der HA-Betreuung muss aber davon ausgegangen werden, dass die Lehrkraft auch für eine gute Arbeitsatmosphäre sorgt und auch die ein oder andere Unterstützung gibt (anders als bspw. in der Pausenaufsicht), so dass die Stunde als ganze Unterrichtsstunde für die Lehrkraft zählt.


    In Vertretungsstunden oder in der Klassenlehrerstunde findet ja auch mehr als die reine Beaufsichtigung statt. Man sorgt für Ruhe, bespricht mit der Klasse Themen fürs neue Schuljahr und fängt auch ggf. mit dem eigenen Fachunterricht an (besonders wenn man die Klasse bereits kennt). Selbstverständlich zählt das dann als Unterrichtsstunde.


    À+

  • Bei uns findet in der ersten Woche nach den Ferien ausschließlich Klassenunterricht statt, täglich 4 Stunden. Ehrlich gesagt, ich weiß nicht, wie das bei den Leuten gehandhabt wird, die weniger als 20 Stunden haben..

    Die Fachlehrer erhalten andere Aufgaben. Es steht auch die Einschulungsfeier verbunden mit Proben dafür an, das ist ein Grund dafür.

  • Nuja, ist denn mit der Klassenleiterstunde eine Ermäßigungsstunde verbunden?


    An Grund- und Förderschulen, die ich kenne, sind solche Klassenleiterstunden (ja Klassenleitertage oder gar Klassenleiterwoche) eine normale Sache, kräht kein Hahn nach (also wie bei Zauberwald im Posting über mir).


    Die Fachlehrer ordnen sich dann Klassen zu (in der Praxis geschieht das aber häufig nicht, da die Klassenlehrer wenig Wert darauf legen, dass Ihnen dann jemand quasi funktionslos zuguckt). Minusstundenanrechnung für Fachlehrer schon etwas kleinlich.

  • Es spricht ja auch nichts dagegen, die im Plan ausgewiesenen Unterrichtsstunden zunächst für das soziale Lernen u.ä. zu verwenden. Aber es kann nicht sein, dass Lehrkräfte in solchen Stunden eingesetzt werden und diese nicht abgerechnet werden. Wie oben erwähnt handelt es sich dabei je nach Argumentation um normalen Unterricht oder eben um Unterrichtsausfall in Verbindung mit der Wahrnehmung anderer angeordneter Tätigkeiten. So oder so muss eine Anrechnung der entsprechenden Stunden erfolgen.

  • Wir hatten neulich Projektwoche. Da hieß es, dass so etwas zu unserem Geschäft gehört und es keine Zahlung gibt für die Leute, die "Überstunden" machen, so wie wir das sonst für Vertretungsfälle erhalten. (Es wurde extra auf dem Schulamt nachgefragt). Die mit extrem wenigen Stunden durften sich allerdings zum Glück zu zweit ein Projekt teilen und waren dann an unterschiedlichen Tagen anwesend.

  • Nuja, ist denn mit der Klassenleiterstunde eine Ermäßigungsstunde verbunden?


    An Grund- und Förderschulen, die ich kenne, sind solche Klassenleiterstunden (ja Klassenleitertage oder gar Klassenleiterwoche) eine normale Sache, kräht kein Hahn nach (also wie bei Zauberwald im Posting über mir).


    Die Fachlehrer ordnen sich dann Klassen zu (in der Praxis geschieht das aber häufig nicht, da die Klassenlehrer wenig Wert darauf legen, dass Ihnen dann jemand quasi funktionslos zuguckt). Minusstundenanrechnung für Fachlehrer schon etwas kleinlich.

    Bei uns finden die Fachlehrer immer was - und sei es Deko des Schulhauses oder zur Vorbereitung der Einschulungsfeier. Ich bin eigentlich froh um die Klassenlehrerinnenstunden, denn ich möchte mit den Kindern entweder ganz neu oder nach den Ferien wieder ankommen. In den ersten Tagen ist immer so viel einzuräumen, zu erklären, zu proben, ich wüsste gar nicht, wie das sonst gehen sollte.

  • Bei uns finden die Fachlehrer immer was - und sei es Deko des Schulhauses oder zur Vorbereitung der Einschulungsfeier. Ich bin eigentlich froh um die Klassenlehrerinnenstunden, denn ich möchte mit den Kindern entweder ganz neu oder nach den Ferien wieder ankommen. In den ersten Tagen ist immer so viel einzuräumen, zu erklären, zu proben, ich wüsste gar nicht, wie das sonst gehen sollte.

    Was auch immer da einzuräumen oder zu proben ist, das ist mir alles sowas von fremd. Deko des Schulhauses? Was zur Hölle?


    Und da wird erzählt, die Lehrkräfte wären beliebig durch alle Schulformen einsetz- und versetzbar. Sehe ich wirklich anders. :D

  • Der Einsatz in Projektwochen gehört zu den teilbaren Aufgaben, daher ist der Umfang des Einsatzes an das Deputat anzupassen. Geht das nicht, muss das Vorhaben angepasst werden oder zur Not eben entfallen.


    Da wir im Unterricht nicht nur unterrichten, sondern auch erziehen, sind Klassenleiterstunden selbstverständlich Mehrarbeit.

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