Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Kommunikation mit ehemaligen Schülerinnen und Schülern. Ich habe bereits ein Thema hier im Forum dazu gelesen, konnte da aber keine wirklich hilfreiche Antwort drin finden.
Es geht darum, dass meine ehemaligen SuS, die unsere Grundschule (Ba-Wü) nun verlassen haben, mich in ihre Whatsappgruppe eingeladen haben. Ich persönlich habe damit kein Problem, sie finden so auch keine weiteren privaten Infos zu mir, aber ich frage mich, ob es rechtlich erlaubt ist, mit ehemaligen SuS über WhatsApp zu kommunizieren bzw. dieser Gruppe beizutreten.
Danke vorab für eure Antworten!
Liebe Grüße
Mariia