Hallo allerseits,
der Sohn meiner Verlobten, der mit uns in einem Haushalt lebt, wechselt vom Gymnasium auf meine Realschule in den Jahrgang 9.
Wir sind dreizügig, ich unterrichte zwei der drei Klassen. Sofern ich ihn nicht unterrichten darf, müsste er in die Klasse, die ich nicht unterrichte, die ist aber schon ziemlich voll (30 oder 31 SuS)… und ich bezweifle, dass meine Bedenken ihn zu unterrichten die SL interessieren.
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand einen Gesetzesartikel o.Ä. hier verlinken würde, falls es einen gibt.