Kontrolle der Schulleiter?

    • Offizieller Beitrag

    Niemand ist unersetzbar. Hab ich hier im Forum gelernt. Aber irgendwie wird mit zweierlei Maß gemessen: wenn man selbst nicht abgeordnet werden will, ist die eigene Aufgabe natürlich unersetzlich. Weil ohne Chor geht es keinesfalls und auch sonst kann niemand singen. Aber der unliebsame Kollege, der ist ersetzbar und es ist natürlich dann auch total okay, einer Schule im Brennpunkt zur Abordnung den zu schicken, den man am unfähigsten hält.

    Du überziehst/übertreibst die Fakten.

    Natürlich ist der Chorleiter ersetzlich, er könnte einen Unfall haben, usw..
    Aber wenn er einen Versetzungsantrag stellt, dürfte/würde die SL vermutlich erstmal nein sagen, in der Hoffnung, jemanden anderen aufzubauen. Es ist vielleicht in deiner Schulform bzw. in deiner Region nicht relevant, aber bestimmte Schwerpunkte (Musikklasse, Bili...) oder Profilangebote (Schulorchester, Musical, Theater-AG...) sind nun mal auch das Aushängeschild einer Schule und nicht "einfach so" wegzustreichen, wenn man nicht muss.
    Und deine Vorstellung von "es kann [jede*r andere] singen ist zwar nett, aber nein, Chor oder Orchester leiten ist etwas, was man lernt. Natürlich geht es nicht darum, dass ich "geschützt" bin, weil ich eine DELF-AG mache, kann jede andere Französisch-Kraft übernehmen. Aber eine Schule mit einem regen Austausch mit einer südafrikanischen Schule, der in den letzten 10 Jahren mühsam aufgebaut wurde, wird doch lieber den Kollegen, der alles im Blick und Griff hat, der jedes Jahr in seiner Freizeit oder halben Stunde Entlastung die Förderanträge schreibt, alles betreut und für den Siegel "tolle Schule im Nord-Süd-Austausch" (gerade erfunden) gesorgt hat, weniger (!) loslassen, als den Parallelkollegen mit dem selben überversorgten Fach, der nichts macht und auch versucht, sich vor Aufgaben zu drücken.


    IRGENDWO muss eine Wahl getroffen haben. Dass es bestimmte logische, rationale oder eben weniger rationale Kriterien gibt, ist doch klar.

  • Du überziehst/übertreibst die Fakten.

    Ja, ich weiß und es ist mir natürlich auch bewusst, dass jemand eine Entscheidung treffen muss. Ich arbeite aber auch lange genug in Kollegien, um zu wissen, dass derlei Entscheidungen nicht nur objektiv erfolgen, sondern oft genug persönlich.


    Ich kenne einige Kolleg*innen, die in Misskredit geraten sind, weil intern gelästert wird etc. Auch wenn es noch kein Mobbing ist, gibt es Leute, die meinen, alles ganz genau zu wissen und beurteilen zu können, dass Kollege X alles falsch macht und ja eh nicht ganz für voll zu nehmen ist, weil er nicht zum eigenen Dunstkreis gehört.

  • In meiner Schule in RLP wurden wir einfach gefragt, wer für das damalige Schuljahr 6 oder 8h an eine GS in der Nähe will. Ich meldete mich aus Neugier und hatte ein Jahr lang eine 4. Klasse in Mathe und SU und eine 3. Klasse in SU. Hatte dann ein paar Schüler weiterhin, die an unsere Schule kamen.

    War eine anstrengende, aber schöne Zeit. Hab aber für mich festgestellt, dass die Grundschule nichts für mich wäre. Deshalb sehe ich es kritisch, wenn Lehrer von Schulform zu Schulform gereicht werden. Man kann nicht alles können. In einer ersten Klasse wäre ich wahrscheinlich verloren gewesen.

    Es gibt gute Gründe für unterschiedliche Lehrämter und man sucht sich seine spätere Zielgruppe irgendwo damit ja aus.

  • und da ich persönlich keine Lehrkräfte an dieser Schulform kenne, hat mich interessiert, ob solche Abordnungen bei euch üblich sind.

    Zum einen sind die FöS-Kolleg:innen bei uns in unterschiedliche Regelschulen abgeordnet (Inklusion),

    zum anderen gibt es auch hier Abordnungen an die FöS, das ist aber auch hier eher ungewöhnlich.


    Gut wäre, wenn unbesetzte FöS-Stunden zumindest ans Kollegium gingen und nicht einfach unter den Tisch fielen und aus dem Soll gestrichen würden.


    Man munkelt, dass die FöS-Lehrkräfte aus der Grundversorgung der Grundschulen gezogen werden sollen ... dann sind sie nur noch in der SekI gesetzt und die Grundschullehrkräfte schütteln die inklusive Beschulung aus dem Ärmel.

  • Die ursprüngliche Abordnung von Aviator sollte ja mal an eine Förderschule gehen und da ich persönlich keine Lehrkräfte an dieser Schulform kenne, hat mich interessiert, ob solche Abordnungen bei euch üblich sind.

    Ich weiß nicht, ob das an anderen Förderschularten gemacht wird, es kommt wahrscheinlich darauf an. Lernförderschulen gibt es zahlenmäßig am häufigsten und in die Erziehungshilfe wollen die wenigsten - > jeweils hoher Bedarf. Geistigbehindertenschulen zum Beispiel sind oft nicht so schlecht personell aufgestellt. Jedenfalls ist es schwer, sich dorthin versetzen zu lassen.

  • Die ursprüngliche Abordnung von Aviator sollte ja mal an eine Förderschule gehen und da ich persönlich keine Lehrkräfte an dieser Schulform kenne, hat mich interessiert, ob solche Abordnungen bei euch üblich sind.

    Die SL der Förderschule wollte uns ja gar nicht. Warum und weswegen die Zuteilung geschah bleibt mir bis heute unklar.


    Interessant auch, dass die tarifbeschäftigten KuK, die im Februar abgeordnet wurden, nun wieder zurück sind, die Beamten aber eine Folgeabordnung erhielten, an dieselbe oder andere Schulen.

  • Interessant auch, dass die tarifbeschäftigten KuK, die im Februar abgeordnet wurden, nun wieder zurück sind

    Hier kann ich nur vermuten. Wenn wir (also die Tarifbeschäftigten) klagen, klagen wir vor dem Arbeitsgericht. Diese sind erfahrungsgemäß den Arbeitnehmern und ihren Rechten mehr zugewandt als die Verwaltungsgerichte. Darüber hinaus sind die Arbeitsgerichte im Vergleich sehr schnell.. Was man im Moment wohl überhaubt nicht möchte sind Urteile der Arbeitsgerichte zu Arbeitnehmer Gunsten, denn dies würde zweifelsohne auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht unbeantwortet bleiben .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Also: in einer (alten) Vorlage finde ich auch, dass die tarifbeschäftigten Lehrkräfte bei einer Abordnung über 3 Monate anzuhören sind, beim Beamten 6. (gilt es noch oder sind es jetzt die 2 Jahre?)

    Mitbestimmungspflicht des PR scheint auch unterschiedliche Zeiträume zu sein aber ich finde keine aktuellen Unterlagen nach der aktuellsten Änderung.

  • Also in der Fassung des LPVG vom August 2023 ist die Frist immer noch bis zum Schulhaljahresende, was darüber hinausgeht bedarf der Zustimmung des PR. Bei Tarifbeschäftigten ist indes der TVL die vorrangige Rechtsvorschrift. Hier sind es drei Monate.

    § 4 TVL

    § 91 LPVG

    Das hier gesagte bezieht sich auf NRW

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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