Grüße!
Ich starte im Herbst an einer bayrischen Schule und habe eine Frage zur Berechnung des Diensteintritts. Eckdaten, falls relevant:
Deutsche Staatsbürgerschaft, Abitur in Bayern, Hochschulstudium in Österreich. Zur Berechnung des Dienstalters habe ich meinem neuen Arbeitgeber - katholische Privatschule - Vordienstzeiten mitgeteilt, darunter befinden sich fünf Dienstjahre an einer österreichischen Schule (= diese Jahre wurden voll angerechnet), aber auch Arbeitsstunden im Lehrdienst in einer Jugendvollzugsanstalt (als "externe Lehrrkaft"), welche in keinem Ausmaß anerkannt wurden - es handelte sich nicht um eine Vollzeitstelle im Rahmen eines gesamten Schuljahres, sondern im Ausmaß von rund echten etwas mehr als 300 Stunden. Auch andere Arbeitstätigkeiten hatte ich angegeben, dass diese nicht anerkannt werden, hatte ich aber bereits vermutet (Wissenschaftliche Assistenz und Tutor an einer Universität ~ kein passender Altersbezug zur SEK1/SEK2?).
Zählen die Stunden in der JVA laut Art. 31 BayBesG nicht zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten? Meine Fachkompetenz im Rechtswesen ist hier zu gering, um mir die Antwort zu erschließen, daher frage ich um Rat/Rückmeldung.
Vielen Dank für etwaige Klärungen im Voraus!