Hallo in die Nacht,
ich liege gerade in den letzten Zügen ... glücklicherweise nur in Bezug auf meine 2. Examensarbeit.
Ich habe über die Einführung der Werkstattarbeit in einer 3. Klasse gesprochen, die Examensarbeit wird im Fach Pädagogik eingereicht.
Nun habe ich im Vorfeld unzählige Bücher zum Thema der Werkstatt (Wasser) gewälzt und bin jetzt unschlüssig, ob diese in die Literaturangabe hinein müssen.
Wäre es eine Arbeit in Sachunterricht, wäre es klar. Es ging aber ganz klar NICHT um die Entwicklung einer Werkstatt, sondern darum, wie diese Lernform eingeführt und aufgenommen wurde. Die Wasserwerkstatt selbst war also nur Mittel zum Zweck und wurde deshalb auch nahezu komplett aus einer käuflichen Wasserwerkstatt zusammen gestellt. Dies war jedoch vorher abgesprochen.
Müssen also all meine "Wasserbücher" mit in die Literaturangabe? Auch wenn sie im Rahmen der Arbeit oder in beiliegenden Arbeitsblättern nicht zitiert oder sinngemäß angewendet wurden?
Liebe Grüße,
Sunny