Ich glaube wir stimmen alle überein, dass die Diskussion hier zu keiner weiteren nennenswerten Erkenntnis führt.
Wenn Du diskutieren würdest, aber Du beschwerst Dich nur über die aktuellen Fakten. Was genau sollen wir hier daran ändern?
Ich glaube wir stimmen alle überein, dass die Diskussion hier zu keiner weiteren nennenswerten Erkenntnis führt.
Wenn Du diskutieren würdest, aber Du beschwerst Dich nur über die aktuellen Fakten. Was genau sollen wir hier daran ändern?
Nur zur Vollständigkeit: Schulrecht/Beamtenrecht ist Prüfungsfach beim Lehrerexamen und im Studium und Referendariat Thema. Schließlich muss man auch Hintergrundwissen haben, was man da beim Beamteneid schwört.
Stimmt, wobei es zumindest in meinem Referendariat fast ausschließlich ums Schul- und kaum bis gar nicht ums Beamtenrecht ging. Das Fachwissen von LonelyZ scheint sich aber vor allem auf das letzteres zu beziehen.
So ist es, von Schulrecht habe ich hingegen wieder wenig Ahnung.
Ich überfliege die Diskussion hier schon eine Weile immer mal wieder und finde sie zunehmend bizarr.
Es ist die Frage, ob es wirklich die gleiche Arbeit ist, denn das ganze professionelle Repertoire und Verständnis vom "Lehren" und der Pädagogik fehlt
Das ist doch gar nicht das entscheidende Argument. Will heissen, selbst als ausgebildete Lehrperson ist nicht garantiert, ob dieses "Verständnis" vorhandenen ist, oder nicht. Der Punkt ist, das 2. Staatsexamen ist der berufsqualifizierende Abschluss und ich mutmasse mal ganz dreist, dass allein die formale Qualifikation über die Entlöhnung entscheidet. Bei uns ist das ganz genau so. Da kannst du 100 x Frau Dr. Irgendwas sein, wenn das Lehrdiplom fehlt, wird ein Lohnband schlechter eingestuft. Sobald die Ausbildung für das Lehrdiplom begonnen wird, gibt's das bessere Lohnband, in diesem aber die schlechteste Erfahrungsstufe und zwar so lange, bis das Papierli fertig ist. Das gilt übrigens auch für Lehrpersonen mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen, die zu uns kommen. Solange die Anerkennung der EDK fehlt, wird gnadenlos ins schlechtere Lohnband eingruppiert.
Also, finde Dich damit ab, qualifiziere Dich nach oder lass es.
Exakt das.
So ist es, von Schulrecht habe ich hingegen wieder wenig Ahnung.
Was für die Ausübung der beruflichen Pflichten einer Lehrkraft jedoch deutlich wichtiger wäre...
finde sie zunehmend bizarr.
Da bist du nicht alleine.
"Es ist die Frage, ob es wirklich die gleiche Arbeit ist, denn das ganze professionelle Repertoire und Verständnis vom "Lehren" und der Pädagogik fehlt."
Das ist doch gar nicht das entscheidende Argument. Will heissen, selbst als ausgebildete Lehrperson ist nicht garantiert, ob dieses "Verständnis" vorhandenen ist, oder nicht. Der Punkt ist, das 2. Staatsexamen ist der berufsqualifizierende Abschluss und ich mutmasse mal ganz dreist, dass allein die formale Qualifikation über die Entlöhnung entscheidet.
Habe ich mich missverständlich ausgedrückt? Das ist kein Widerspruch. Die gesamte Lehrerausbildung ist erst mit dem Referendariat und dem anschließenden Examen beendet. Wenn man das Lehrerdiplom anhängt, ist das doch genauso. Wichtig ist, dass man zu dem Fachwissen eben auch die Didaktik und die Pädagogik lernt, das kann man allgemein für alle Schularten feststellen. Deswegen ist das auch gut, dass bei Seiteneinsteigern die schulartbezogene pädagogische Nachqualifizierung stattfindet.
Über die Unterschiede der einzelnen Schularten haben wir uns schon öfter ausgetauscht.
Wichtig ist, dass man zu dem Fachwissen eben auch die Didaktik und die Pädagogik lernt, das kann man allgemein für alle Schularten feststellen
Da sind wir uns absolut einig. Nur spielt das für die Entlöhnung keine Rolle. Genau das scheint der Fragesteller nicht zu verstehen: Der Lohn hängt allein am formalen Abschluss. Es ist ja auch egal, mit welcher Note der bestanden ist.
Edit: Drum schrieb ich exemplarisch dazu, dass auch jemand mit einem deutschen 2. Staatsexamen bei uns schlechter bezahlt wird, solange die Anerkennung fehlt. Es interessiert bei der anstellenden Behörde niemanden, was die Person tatsächlich kann, es fehlt einfach das entscheidende Papierli.
Mag ja sein, dass ich mich mit Pädagogik/Didaktik nicht gut auskenne, ich bin schließlich keine Lehrkraft
Volltreffer. Noch Fragen bzgl. der Bezahlung?
Ja, was einige hier nicht verstehen: Entweder eine Person lässt sich auf eine Planstelle setzen, dann bekommt sie die Stellenbewertung. Oder eine Person kann aufgrund mangelhafter Qualifikation die Stelle eben nicht besetzen. Es gibt kein "du darfst drauf aber mit so und so viel weniger".
Das sieht man am Beispiel von Caro07 Kollegin: sie wird stellenlos geführt, vermutlich aus Haushaltsmitteln der Schule.
Ja, was einige hier nicht verstehen: Entweder eine Person lässt sich auf eine Planstelle setzen, dann bekommt sie die Stellenbewertung. Oder eine Person kann aufgrund mangelhafter Qualifikation die Stelle eben nicht besetzen. Es gibt kein "du darfst drauf aber mit so und so viel weniger".
Das sieht man am Beispiel von Caro07 Kollegin: sie wird stellenlos geführt, vermutlich aus Haushaltsmitteln der Schule.
Doch. Genau das passiert im öffentlichen Dienst immer wieder.
Was ich mich bri der ganzen Diskussion hier übrigens immer noch frage: LonelyZ du hast dich immer noch nicht dazu geäußert, dass du mit Wirtschaftinformatik weder in Wirtschaft noch in Informatik komplett ausgebildet bist. Meiner Einschätzung nach reicht dein Studium nicht für den Quereinstieg.
Was soll ich dazu sagen? Ob ich mit Winfo an einer BBS quereinsteigen könnte oder nicht ist für mich letztlich uninteressant, da ich dort ja gar nicht quereinsteigen will.
Ja, was einige hier nicht verstehen: Entweder eine Person lässt sich auf eine Planstelle setzen, dann bekommt sie die Stellenbewertung. Oder eine Person kann aufgrund mangelhafter Qualifikation die Stelle eben nicht besetzen. Es gibt kein "du darfst drauf aber mit so und so viel weniger".
Das sieht man am Beispiel von Caro07 Kollegin: sie wird stellenlos geführt, vermutlich aus Haushaltsmitteln der Schule.
Doch. Genauso ist es. Hab ich Dir weiter oben angeführt.
Was soll ich dazu sagen? Ob ich mit Winfo an einer BBS quereinsteigen könnte oder nicht ist für mich letztlich uninteressant, da ich dort ja gar nicht quereinsteigen will.
Und für die anderen Schulformen hast Du das falsche studiert.
Das Fach heisst am allgemeinbildenden Gymnasium in Bayern Wirtschaft- und RECHTSlehre. Wie willst du den von mir hervorgehobenen Teil als Wirtschaftsinformatiker unterrichten können? Ich würde vom Glauben abfallen, wenn man dir das als Unterrichtsfach anerkennt. Informatik mag sein, dass die Not gross genug ist, dass es geht. Ich weiss ja nicht, wie flexibel man sich da bei euch zeigt.
Ja, was einige hier nicht verstehen: Entweder eine Person lässt sich auf eine Planstelle setzen, dann bekommt sie die Stellenbewertung. Oder eine Person kann aufgrund mangelhafter Qualifikation die Stelle eben nicht besetzen. Es gibt kein "du darfst drauf aber mit so und so viel weniger".
Doch, natürlich gibt es das im ÖD.
Was soll ich dazu sagen? Ob ich mit Winfo an einer BBS quereinsteigen könnte oder nicht ist für mich letztlich uninteressant, da ich dort ja gar nicht quereinsteigen will.
Fürs Gymnasium reicht dein Studium vermutlich nicht. Für Wirtschaft und Recht fehlt der "Recht" Teil und du hast unter Umständen zu wenig VWL Anteile. Für Informatik fehlt dir ein hinreichender Umfang an theoretischer Informatik. Das Problem gibt es bei uns in Hessen auch (wo für Politik und Wirtschaft bei den Wiwis oder Wiinfs der Politik Teil fehlt).
Die Regeln für den Quereinstieg Gymnasium sind hier festgelegt.
Informatik ginge wohl, allerdings nehmen sie in der aktuellen Bewerbungsphase bayernweit nur 15 Bwerber und die Eignung, falls nicht universitär, wird durch Einzelfallprüfung festgestellt. Da steht noch eine Kontaktadresse mit Tel.Nr. dabei. Da kann man sich erkundigen.
Ach schön. Der Chemiker muss explizit nachweisen, dass er auch Physik kann, dass der Biologe wirklich auch Chemie kann, ist nicht so wichtig. Was hat nur alle Welt immer gegen uns arme Giftmischerinnen
Die Regeln für den Quereinstieg Gymnasium sind hier festgelegt.
Informatik ginge wohl, allerdings nehmen sie in der aktuellen Bewerbungsphase bayernweit nur 15 Bwerber und die Eignung, falls nicht universitär, wird durch Einzelfallprüfung festgestellt. Da steht noch eine Kontaktadresse mit Tel.Nr. dabei. Da kann man sich erkundigen.
Ich verstehe die Informationen so, dass sowohl ein universitärer Abschluss als auch der Nachweis der Eignung in Einzelfallprüfung notwendig sind.
So verstehe ich das auch. Es geht ja immer um zwei Unterrichtsfächer, darauf bezieht sich wohl die Einzelfallprüfung. Und bei Informatik steht sehr explizit Mathe dabei. Kannste mit nem FH-Abschluss in Wirtschaftsinformatik knicken.
Für Wirtschaft und Recht fehlt der "Recht" Teil und du hast unter Umständen zu wenig VWL Anteile.
Wenn man sich so stark einschränkt wird man vermutlich gar niemanden mehr finden. Das Lehramtsstudium zeichnet sich ja dadurch aus, dass man 2 Fachwissenschaften studiert, das gibt es so in keinem anderen Bereich. Insofern sind die Hybridstudiengänge wie Wirtschaftsingenieur, Wirtschaftsinformatik, Verwaltungsinformatik, Mechatronik usw eher als positiv zu sehen. Sonst könnte man mit keinem Studium irgendwo noch einsteigen, wo man 2 Fächer unterrichten muss, es blieben nur BBS über und auch hier nur in der beruflichen Fachrichtung und keinem Unterrichtsfach.
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