Jubiläumszuwendung NRW - doch nicht steuerfrei?

  • Guten Morgen,


    Anfang Februar diesen Jahres hatte ich mein 25-jähriges Dienstjubiläum. Gestern bekam ich die einmalige finanzielle Zuwendung und stellte bei der Abrechnung fest, dass mir wesentlich mehr Steuern abgezogen wurden als in den Monaten zuvor. Nun frage ich mich, ob sich irgendwas in den Steuerabgaben verändert hat, was mein Netto schmälert, oder ob die Zuwendung doch nicht, wie mir gesagt wurde, steuerfrei ist.

    Ich arbeite Teilzeit (ca. 80%) in Steuerklasse 5.

    Kennt sich jemand damit aus?


    VG Camperin

  • Von Steuerfreiheit kann bei der Jubiläumszuwendung keine Rede sein, eine solche Angabe findet sich auch in der zugehörigen Verordnung nicht. Insofern ist davon auszugehen, dass diese mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert wird. Genauer gesagt wird die Zuwendung bei Auszahlung vermutlich zunächst sogar mit dem Spitzensteuersatz berücksichtigt, ein entsprechender Ausgleich erfolgt über die Steuererklärung.

  • Ein dickes Dankeschön an euch beide. nun weiß ich Bescheid, dass die Zuwendung doch versteuert wird.

    Wer hat es gesagt? Kam irgendwie aus dem Kollegium heraus...

    Der Klassiker, die Rohrpost. ^^

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • 25 Jahre inklusive oder exklusive Referendariatszeit? (frage für einen Freund und brauche das Geld8o)

    Schau nach in den entsprechenden Vorgaben deines Bundeslandes.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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