Schulabschlüsse als Nachweis des Sprachniveaus (GER)

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor Kurzem gemeinsam mit einer Kollegin recherchiert, ob ein Schüler / eine Schülerin mit dem Erreichen eines Schulabschlusses gleichzeitig ein bestimmtes Sprachniveau gemäß GER nachgewiesen hat. Leider haben wir keine Antwort gefunden und deshalb wollte ich hier mal fragen, ob jemandem (für das Land NRW) eine solche Regelung bekannt ist.


    Bei den modernen Fremdsprachen, die in der Schule unterrichtet werden, gibt es diese ja auch. Ich selbst habe z.B. zu meinem Abiturzeugnis ein Zertifikat bekommen, in welchem mir für Französisch das Niveau B2 bescheinigt wird. Und auch wenn man als Integrationslehrkraft beim BAMF zugelassen werden will, entfällt der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau C1, wenn man das Abitur in Deutschland erworben hat. Aus diesem Grund wollte ich fragen, ob es für die niedrigeren Schulabschlüsse vielleicht auch solche Regelungen gibt und wenn ja, wo man diese nachlesen kann.


    Viele Grüße


    Elphaba

  • bestimmtes Sprachniveau gemäß GER nachgewiesen

    Ich habe für das Land NRW keine Antwort, möchte aber folgende Gedanken dazu beitragen:

    * Die GER Niveaus für die einzelnen Skills sind durch die Bildungsstandards ausgewiesen, also kann man die Abschlüsse durchaus den Sprachniveaus zuordnen. In manchen Bundesländern stehen die dann auch in den Zeugnissen.

    * Es gibt ja keine "offiziellen" Zertifikate in dem Sinne, dass man mit ihnen einen Anspruch auf Anerkennung des Sprachniveaus bei allen Einrichtungen hat, bei denen man sich bewirbt. Vielmehr legen die Einrichtungen selbst fest, welche Anbieter von Sprachzertifikaten sie akzeptieren. Natürlich gibt es Zertifikate, die weit verbreitet akzeptiert werden (Cambridge, TOEF, TELC, Goethe, DELF etc.), weil sie auch entsprechende Qulitätssicherung haben, aber das heißt ja nicht, dass diese dann in irgendeiner Weise die "offiziell gültigen" wären. Ich kann mir vorstellen, dass bei deutschen Einrichtungen Abschlusszeugnisse mit entsprechendem Hinweis gut akzeptiert werden, bei Bewerbungen an ausländischen Unis dürfte ein Vermerk in einem Abschlusszeugnis in einem beliebigen deutschen Bundesland nicht viel wert sein.

  • ich habe vor Kurzem gemeinsam mit einer Kollegin recherchiert, ob ein Schüler / eine Schülerin mit dem Erreichen eines Schulabschlusses gleichzeitig ein bestimmtes Sprachniveau gemäß GER nachgewiesen hat. L

    Geht es um Deutsch als Fremdsprache?

    Laut APO S-I (BASS 13-21 Nr. 1.2) gelten die Referenzniveaus für moderne Fremdsprachen, die unterrichtet wurden. Gekoppelt ist die Vergabe an die Mindestnote "ausreichend" in diesem Fach. Ein Automatismus für ein Referenzniveau in Deutsch im Allgemeinen ist dort nicht vorgesehen und darf deshalb auch nicht einfach eingetragen werden (zumal die Schulverwaltungssoftware das vermutlich auch nicht ermöglichen würde).

    Vermutlich wird man dies über ein Extra-Zertifikat nachweisen müssen von einer vom BAMF zertifizierten Fachkraft (z. B. VHS). Auf der anderen Seite: Gibt es tatsächlich Arbeitgeber/Ausbildungsbetriebe, die bei einem deutschen Schulabschluss auch noch hinterfragen, dass der Bewerber angemessene deutsche Sprachkenntnisse hat?

  • Bei den modernen Fremdsprachen, die in der Schule unterrichtet werden, gibt es diese ja auch. Ich selbst habe z.B. zu meinem Abiturzeugnis ein Zertifikat bekommen, in welchem mir für Französisch das Niveau B2 bescheinigt wird.

    Wobei das durchaus kritisch gesehen wird, dass Niveaustufen mit der "Gießkanne" verteilt werden (in NDS muss man in den zwei Jahren der Qualifikationsphase durchschnittlich 05 Notenpunkte erreicht haben für B2). So manche Universität legt die Messlatte höher, wenn sie Abiturzeugnisse zulässt für den Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen. Oder es werden gleich anerkannte (externe) Testnachweise verlangt.

  • Die "Richtung" der Frage ist recht unbestimmt, um gut antworten zu können.


    In den niedrigeren Jahrgängen gibt es ebenfalls Curricula. Diese legen fest, welches Sprachniveau am Ende einer Klasse / eines Doppeljahrgangs erreicht werden soll (wenn SuS mindestens die Note ausreichend erlangen). Am Ende von Klasse 10 am Gymnasium ist das B1+ (in Englisch). In der Hauptschule A2.

    (Wenn ich mich richtig erinnere, habe jetzt nicht nachgelesen.)


    Ein Zertifikat gibt es dafür nicht. Als Lehrkraft darf man keine Bescheinigung ausstellen.

    Ich habe mal bei der Erstellung eines Sprachtests bei einem bekannten und sehr anerkannten Anbieter phasenweise mitgearbeitet. Da geht sehr viel an Überlegung und Fachwissen und Statistik und Erprobung und ... ein. Das Ergebnis eines solchen Tests ist dann auch valide, vergleichbar und kann anerkannt werden.

  • Oder geht es um die Einbürgerung? Dort muss ein (relativ niedriges) Sprachniveau nachgewiesen werden. Wer allerdings einen deutschen Schulabschluss hat, muss keinen extra Test machen.

  • Es geht eher darum, dass man z.B. bei Bewerbungen um Ausbildungs- und Arbeitsplätze ein Sprachniveau angeben könnte, weil unsere Schülerinnen und Schüler noch nicht lange in Deutschland sind. Teilweise wird für Ausbildungen B1 oder B2 nach GER verlangt, aber die Schülerinnen und Schüler haben kein Sprachzertifikat. Deshalb wollte ich wissen, ob mit einem Schulabschluss (vorwiegend HSA nach Klasse 9 und 10) eventuell schon ein bestimmtes Sprachniveau nachgewiesen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz ernsthaft: selbst wenn es "nachgewiesen" wäre: Das Niveau wird durch die Kontaktaufnahme und das Bewerbungsgespräch geprüft.
    Ich zumindest vertraue kein Wort von diesen "mit dem Schulabschluss erreichten Niveaus". Ich fände es logisch (aber keine Ahnung!), dass es auf dem Hauptschulabschlusszeugnis und Realschulabschlusszeugnis steht, da bei den Abizeugnissen auch das erreichte Niveau der nach Klasse 9 abgewählten Fremdsprache steht.

  • Es geht ja auch nicht um eine der Sprachen, die in der Schule unterrichtet werden, sondern um Deutsch. Wenn die Schüler dem Unterricht auf Deutsch nicht folgen könnten, hätten sie ja den jeweiligen Abschluss nicht und deshalb dachte ich, dass mit einem in Deutschland erworbenen Schulabschluss möglicherweise gleichzeitig ein bestimmtes Sprachniveau nachgewiesen werden kann.

  • Ganz ernsthaft: selbst wenn es "nachgewiesen" wäre: Das Niveau wird durch die Kontaktaufnahme und das Bewerbungsgespräch geprüft.

    Da hast du natürlich Recht, aber den Schulen, die das Sprachniveau B2 voraussetzen (es war eine Pflegefachschule) reicht der Eindruck beim Bewerbungsgespräch nicht. Die wollen ein Zertifikat oder etwas vergleichbares.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, "wenn die SuS mindestens "ausreichend" haben, dann haben sie das Niveau".

    Auf jeden Fall werden mit einem allgemeinbildenden SCHULabschluss die notwendigen Sprachkenntnisse für eine Einbürgerung anerkannt. Da wird B1 verlangt. (was nicht heißt, dass man nicht mehr bekäme).
    (Genauso wird auch der Einbürgerungstest bei einem allgemeinbildenden Schulabschluss (weiterhin die Betonung auf Schul-) der Einbürgerungstest erlassen. Und trotzdem habe ich Zweifel, dass jede*r Schulabsolvent diesen Test ohne ein bisschen Vorbereitung schafft (obwohl das, was gefragt wird, ein Witz ist, aber ich kenne meine 9- und 10.-Klässler*innen)

  • Und trotzdem habe ich Zweifel, dass jede*r Schulabsolvent diesen Test ohne ein bisschen Vorbereitung schafft (obwohl das, was gefragt wird, ein Witz ist, aber ich kenne meine 9- und 10.-Klässler*innen)

    Da sind meine nicht anders.


    Aber dass mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss das Sprachniveau B1 quasi anerkannt wird, hilft mir schon mal weiter. Wenn mehr verlangt wird, müssen die Schülerinnen und Schüler dann eben doch ein Zertifikat machen. Oder im persönlichen Gespräch von sich überzeugen.

    • Offizieller Beitrag

    ach so, lustige Anekdote:
    Ich wollte mal ein neues Studium anfangen, für das ebenfalls B2 verlangt wird.
    Ich war gerade dabei mein Germanistik-Studium (Staatsexamen) abzuschließen, hatte aber noch kein Zeugnis (und das war Absicht, ich wollte als noch Erst-Bewerberin gelten).
    Ich hatte ein nachgewiesenes "Bachelor" Auslandsgermanistik aus Frankreich, eine Deutsch-Zwischenprüfung aus Deutschland und musste zur Sprachprüfung antanzen.

    Im Endeffekt wurde nach Androhung einer Klage (weil mir die Information mir nicht rechtzeitig gegeben wurde, weil im Endeffekt hatten sie ja Recht), sowie mit Unterstützung des neuen Studiengangs, der mich nach Aufnahmeprüfung genommen hatte, bekam ich den Platz, unter der Voraussetzung, ich könnte innerhalb von 6 Monaten den Abschluss nachweisen :D


    und noch krassere lustige Anekdote (wenn auch gut Off-Topic):
    Ich durfte / musste den Einbürgerungstest machen, weil ich keinen deutschen Schulabschluss hatte.
    Zum Zeitpunkt des Tests hatte ich ein abgeschlossenes Studium sowie ein 2. Staatsexamen im Fach Politik/Sozialwissenschaften UND war vereidigte Beamtin :D

  • ein Hauptschulabschluss am BK ist auch allgemeinbildend, oder?

    Die Unterscheidung ist: kein Förderschulabschluss.
    Und kein Abgangszeugnis der Willkommensklasse.

    Es gibt in der Ausbildungsvorbereitung einen berufsbezogenen und einen berufsübergreifenden Bildungsbereich. Der Abschluss ist dem Ersten Schulabschluss aber gleichgestellt. Also ist er nach der obigen Definition allgemeinbildend.

  • Für die deutschen Auslandsschulen gibt es feste Vorgaben der KMK, welche Sprachniveaus nach GeR bei welchen Belegungsdauern (von Jahrgangsstufe ... bis ...) mit dem Abiturzeugnis ausgegeben werden dürfen. Dafür müssen ausreichende Leistungen im letzten Jahr vorliegen. Diese Vorgaben sind bindend, aber werden durchaus von Lehrkräften, SuS und Eltern kritisch diskutiert, mit ähnlichen Argumenten, wie ihr sie oben auch schon genannt habt.

  • In deinem Fall war das ja wirklich absurd mit den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.


    Ich fürchte, bei unseren Schülern sind die Bedenken der Schulen und Betriebe nicht ganz unberechtigt, d.h. das verlangte Sprachniveau ist schon recht wackelig. Aber es muss nach dem Ersten Schulabschluss ja irgendwie weitergehen. Und im praktischen Bereich sind die Betriebe, bei denen sie eine Ausbildung anfangen könn(t)en, immer sehr zufrieden. Aber die Berufsschule wird natürlich hart, wenn sie noch nicht ganz bzw. in allen Kompetenzbereichen B2 haben.

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