Hallo zusammen,
ich habe vor Kurzem gemeinsam mit einer Kollegin recherchiert, ob ein Schüler / eine Schülerin mit dem Erreichen eines Schulabschlusses gleichzeitig ein bestimmtes Sprachniveau gemäß GER nachgewiesen hat. Leider haben wir keine Antwort gefunden und deshalb wollte ich hier mal fragen, ob jemandem (für das Land NRW) eine solche Regelung bekannt ist.
Bei den modernen Fremdsprachen, die in der Schule unterrichtet werden, gibt es diese ja auch. Ich selbst habe z.B. zu meinem Abiturzeugnis ein Zertifikat bekommen, in welchem mir für Französisch das Niveau B2 bescheinigt wird. Und auch wenn man als Integrationslehrkraft beim BAMF zugelassen werden will, entfällt der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau C1, wenn man das Abitur in Deutschland erworben hat. Aus diesem Grund wollte ich fragen, ob es für die niedrigeren Schulabschlüsse vielleicht auch solche Regelungen gibt und wenn ja, wo man diese nachlesen kann.
Viele Grüße
Elphaba