Falschinformation.
Brei großem Altersunterschied soll man zumindest das Einverständnis der Eltern einholen. Ob das am Ende vor Strafe schützt, klärt im Zweifel ein Gericht.
Noch mal ganz deutlich: Die FSK ist eine Empfehlung und nur für öffentliche Filmvorführungen verbindlich. Ausnahme jugendgefährdete Filme bzw. ohne Kennzeichnung. Da geht es um die rechtliche Würdigung. (Wobei die Prüfstelle in dem Link schreibt, dass die Rechtsauffassung nicht eindeutig ist.)
Ob es pädagogisch sinnvoll ist, ist dann die andere Frage. Das gilt aber genauso für alle anderen Medien / Unterrichtsinhalte. Es gibt auch genug Fotos, Bilder, Texte usw., die nicht in den Unterricht (jüngere Jahrgänge) gehören. Natürlich kannst Du auch da Ärger bekommen. Und natürlich kann dann auch die FSK-Empfehlung ein Hinweis sein, ob der Film geeignet ist oder nicht.