Altersfreigabe von Filmen

  • Wie bereits geschrieben ist die FSK für die Schulen nicht bindend. Du brauchst auch keine Erlaubnis der Eltern. Die Frage ist, ob Du es pädagogisch vertreten kannst. Ich würde auf jeden Fall das Vorgehen mit der SL besprechen. Wenn sie gut ist, sagt sie dir genau das gleiche. Aber es gibt auch immer SL, die ihre eigene Rechtsauffassung haben.


    Ich selber habe schon Ausschnitte aus einem FSK12-Film in der Grundschule benutzt. Das waren dann aber nur Ausschnitte und es passte pädagogisch gut um die Situation zu verdeutlichen. Ich habe den Film nicht gesehen und kenne deine Kinder nicht, aber einen FSK16 Film komplett mit einer 7. Klasse zu schauen. Da wäre ich auf die Argumente gespannt. Die können sicherlich nicht sein, dass ihr auch das Buch liest und andere Kinder den Film schon kennen...

  • Ich würde mich auch lieber an die FSK Angabe halten, zumal ich mir auch nicht so sicher bin, ob man in der Schule einfach einen Netflix-Film zeigen darf.

    Ich sehe es wie Marie: Eventuell sehen sich einige Eltern unter Druck gesetzt und geben ihr Einverständnis, auch da sie nicht möchten, dass ihr Kind dann blöd von allen angeschaut wird.

  • P.S.

    Dass die FSK nur für öffentliche Filmvorführungen gilt, ist aus meiner Sicht auch absolut sinnvoll. Das Kino kann nicht kontrollieren, wer den Film sieht. Aber jedes Kind ist anders. Dem einen macht es nichts aus, das andere ist mit 15 noch nicht reif genug. Dann kommt hinzu, dass es doch einen gewaltigen Unterschied macht, ob ich die Inhalte des Films aufgreife und behandle oder ihn einfach nur konsumieren. Daher wäre vielleicht auch die Option Ausschnitte zu zeigen und anschließend zu besprechen sinnvoll?

  • Wie bereits geschrieben ist die FSK für die Schulen nicht bindend. Du brauchst auch keine Erlaubnis der Eltern. Die Frage ist, ob Du es pädagogisch vertreten kannst. Ich würde auf jeden Fall das Vorgehen mit der SL besprechen. Wenn sie gut ist, sagt sie dir genau das gleiche. Aber es gibt auch immer SL, die ihre eigene Rechtsauffassung haben.

    Naja nicht bindend ... du brauchst laut diesem Ratgeber sehr wohl eine Erlaubnis der Eltern, wenn man einen FSK 12/ 16 Film Schüler:innen zeigen möchte, die dieses Alter noch nicht erreicht haben

    https://www.bzkj.de/resource/b…-schulunterricht-data.pdf


    Trotz allem würde ich einen FSK 16 Film niemals so jungen Schüler:innen zeigen!

  • Ich bin ehrlich gesagt entsetzt darüber, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, einen FSK 16 Film mit 12jährigen in der Schule schauen zu wollen. Und noch dazu diesen!

    Wäre mein Kind in dieser Klasse, und würde dieser Film in der Klasse gezeigt werden, ohne dass ich vorher informiert worden war, würde ich aber sowas von auf die Barrikaden gehen!


    Das mit dem Elternbrief und dem Einholen der Erlaubnis sehe ich aus dem Grund kritisch, als dass es einigen Eltern vielleicht egal ist, andere sich nicht gegen den Lehrer stellen wollen, und wieder andere Bedenken haben, dass ihre Kinder dann ausgelacht werden könnten oder ähnliches (das wurde ja schon geschrieben). Als Lehrer haben wir die Verantwortung. Und egal, ob drei Kinder den Film schon kennen oder nicht - oder es vielleicht auch nur behaupten, das weißt du nicht! - die sensiblen Kinder haben ein Recht darauf, geschützt zu werden.


    Es hat rein gar nichts mit Angst zu tun, dass ich den Film niemals 12jährigen zeigen würde, sondern mit gesundem Menschenverstand. ;) Überleg dir was anderes für die letzten Stunden vor den Ferien und schau dir den Film daheim an, aber belaste nicht 12jährige Kinder (!!!) mit bewegten Bildern, die für das Alter nicht freigegeben sind und die sie wahrscheinlich noch wochenlang verfolgen werden.

  • Naja nicht bindend ... du brauchst laut diesem Ratgeber sehr wohl eine Erlaubnis der Eltern, wenn man einen FSK 12/ 16 Film Schüler:innen zeigen möchte, die dieses Alter noch nicht erreicht haben

    https://www.bzkj.de/resource/b…-schulunterricht-data.pdf

    Nee, laut dem Ratgeber wird es empfohlen ...

    " Sollten aber einzelne Schülerinnen und Schüler der Klasse das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, wird in jedem Fall empfohlen, das Einverständnis der Eltern einzuholen und die Schulleitung zu informieren. Ob das Vor führen ohne Einverständniserklärung der Eltern eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz darstellt, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich bewertet, so dass das Einholen einer Einverständniserklärung möglichen Problematiken vorbeugt."

    Aber das es überhaupt Probleme geben kann, war mir tatsächlich neu.

  • Nee, laut dem Ratgeber wird es empfohlen ...

    [...]

    Aber das es überhaupt Probleme geben kann, war mir tatsächlich neu.

    Trotzdem gibt es gute Gründe, dieser Empfehlung zu folgen.

    Selbst wenn ich meine Klasse / Lerngruppe gut kenne, möchte ich keinen Stress bekommen, wenn ein 12 jähriges Kind (!) durch Szenen, die für die FSK 16 Freigabe "veranwortlich" sind, in irgendeiner Weise verstört wird und/ oder Eltern (wie z.B. Kathie) auf die Barrikaden gehen würden. Auch ich würde bei der Schulleitung vorsprechen und verdeutlichen, dass ich über das Verhalten der entsprechenden Lehrkraft zumindest mehr als irritiert bin.

    Meine Schulleitung würde hoffentlich den entsprechenden Kolleg:innen eine mehr als deutliche Ansage machen ...(Im Vorfeld, falls sie dann schon hinzugezogen wird oder im Nachklang, wenn Elternbeschwerden auflaufen)

  • Sicherlich. Mich würde interessieren, worin sie das Problem sehen. §11 Jugendschutzgesetz spricht eindeutig von öffentlichen Filmvorführungen und dass das zeigen eines Filmes im Klassenverband nicht öffentlich ist, sollte inzwischen auch eindeutig sein.


    Wahrscheinlich argumentieren sie genau damit, dass es eine öffentliche Veranstaltung ist und dann §11 greift. Das wurde von der Filmwirtschaft auch lange propagiert. Aber Ende hat zu mindestens in Niedersachsen das Land den Schulen eindeutig mitgeteilt, dass Filmvorführungen im Klassenverband nicht öffentlich sind. Was anderes wäre natürlich, wenn Du es auf dem Schulfest oder in einem ähnlichen offen Rahmen machst. Vielleicht sehen sie da auch die Problematik.

    Ich kann mir auf jeden Fall nicht vorstellen, mit welcher Begründung aus einer Vorführung im Klassenverband ein Verstoß gegen das JSG entstehen soll.


    Ob es nun pädagogisch sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber wenn ich der Argumentation der Prüfstelle folge, sollte ich auch für Ausschnitte eine Erlaubnis der Eltern einholen.

  • Wenn man von "einzelnen SuS" schreibt, dann denkt man eher an sowas wie "ein Schüler ist früh eingeschult werden und erreicht bald das Alter" oder "ein Kind hat die Klasse übersprungen". Und nicht "30 12jährige sind in der Oberstufe"

    Richtig! Der Unterschied zwischen 16 und 12 ist dann doch eindeutig zu groß.

    Die Betonung liegt vermutlich auf "einzelne" und bezeichnet nicht, dass alle SuS in der Klassse 11/12/13 sind.

  • Trotzdem gibt es gute Gründe, dieser Empfehlung zu folgen.

    Meine Schulleitung würde hoffentlich den entsprechenden Kolleg:innen eine mehr als deutliche Ansage machen ...(Im Vorfeld, falls sie dann schon hinzugezogen wird oder im Nachklang, wenn Elternbeschwerden auflaufen)

    Ich habe ja auch empfohlen die SL zu informieren. Aber warum sollte die SL eine deutliche Ansage machen? Wenn die Lehrkraft das pädagogisch sinnvoll begründet, muss nicht unbedingt etwas dagegen sprechen. Es kann durchaus pädagogisch sinnvoll seinen einen Film oder Teile davon mit jüngeren Kindern im Unterricht zu nutzen.

    • Offizieller Beitrag

    also, ganz nebenbei: ICH gucke keine FSK 16 - Filme. Also: ich gehe nicht freiwillig dafür ins Kino oder suche mir die Serie auf Netflix aus.
    "Das Experiment" ist vermutlich der einzige FSK16-Film, den ich je gesehen habe, ich habe die FSK erst später erfahren. Der Film hat mich nicht nachhaltig gestört, weil ich die Handlung quasi vollständig kannte.

    Wir haben eine Fürsorgepflicht für unsere SuS, AUCH WENN die Eltern einzelner Kinder es selbst nicht so sehen und ihre Kids nicht gut beaufsichtigen / solchen Filmen (egal ob mit oder ohne Nachgespräch) aussetzen.


    Und ehrlich gesagt - gaaaaanz andere Baustelle, die hier gar nicht gefragt wurde und "dank" der ganz anderen Probleme irrelevant wurde: WARUM gibt es seitens von Lehrkräften das Bedürfnis, Literatur durch die Verfilmung (die eben NIE passend ist) verdaulich zu machen (es wird ja im Eingangsbeitrag explizit auf die Lesefaulen hingewiesen). Analyse von Filmen ist eine eigene Kategorie, Filme vor den Ferien sind eh pädagogisch-naja, aber einen Film als Ersatz schauen (wir können ja davon ausgehen, dass ein guter Teil das Buch erst recht nicht mehr lesen wird), weil die Kids lesefaul sind, ist (meiner Meinung nach) kein hilfreicher Umgang mit Literatur.

  • Ich habe ja auch empfohlen die SL zu informieren. Aber warum sollte die SL eine deutliche Ansage machen? Wenn die Lehrkraft das pädagogisch sinnvoll begründet, muss nicht unbedingt etwas dagegen sprechen. Es kann durchaus pädagogisch sinnvoll seinen einen Film oder Teile davon mit jüngeren Kindern im Unterricht zu nutzen.

    Pädagogisch sinnvoll hin oder her: Die Schulleitung hat auch eine Fürsorgepflicht der Schüler:innen gegenüber (dass diese nicht in irgeneiner Form getriggert werden). Wir haben mittlerweile in jeder Klasse Kinder sitzen, die aus einem (ehemaligen) Kriegsgebiet geflohen sind und durch Gewaltdarstellungen retraumatisiert werden könnten. Und ich wüsste nicht, wie ich 12 Jährige einschäzten würde, wenn sie einen FSK 16 Film (auch aus pädagogischen Gründen oder Auszüge daraus) sehen könnten.

  • Ich habe ja auch empfohlen die SL zu informieren. Aber warum sollte die SL eine deutliche Ansage machen? Wenn die Lehrkraft das pädagogisch sinnvoll begründet, muss nicht unbedingt etwas dagegen sprechen. Es kann durchaus pädagogisch sinnvoll seinen einen Film oder Teile davon mit jüngeren Kindern im Unterricht zu nutzen.

    Warum willst du dann die Schulleitung informieren? Das ändert weder was an der rechtlichen Situation, noch an der pädagogischen.


    In diesem Falle ist die Altersabweichung so groß, dass es zumindest des Einverständnisses der Eltern bedürfte. Ansonsten wurde schon mehrfach erläutert, dass der Film völlig ungeeignet in Klasse 7 ist, auch zu unterrichtlichen Zwecken.

  • Es geht hier inzwischen aus meiner Sicht um zwei Dinge:


    a) Wie bindend ist FSK für den Unterricht? Was kann man (nicht) tun ... und wie sichert man sich ab?


    Ich kann verstehen, dass man als Lehrkraft in der pädagogischen Freiheit / Verantwortung manchmal versucht ist, die FSK Angabe "großzügig" auszulegen oder von den Ausnahmen (kann/soll etc) Gebrauch zu machen. Da gibt es einen weiten Bereich, in dem ich zugestehen würde, dass man das tun kann bzw. zumindest diskutieren kann.


    b) KEINE Diskussion hingegen ist es für mich, wenn man "Im Westen nichts Neues" in der Netflix-Version 12jährigen zeigen möchte.


    (und das alles jetzt noch von urheberrechtlichen Aspekten abgesehen).

  • Wie bereits geschrieben ist die FSK für die Schulen nicht bindend. Du brauchst auch keine Erlaubnis der Eltern.

    Falschinformation.


    Dazu hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Faltblatt veröffentlicht, in dem dezidiert aufgeführt ist, was zulässig ist und was nicht. Quintessenz: Die Altersfreigabe ist verbindlich.
    Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann dienstrechtliche Folgen haben.


    https://www.bzkj.de/bzkj/wegweiser/filme

    Ausweg:
    Zeig die Verfilmung aus dem Jahr 1979. Die hat FSK 12.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Im_Westen_nichts_Neues_(1979)

    Diese Verfilmung wurde 1980 mit dem "Golden Globe" ausgezeichnet. Aber Vorsicht. Plane genug Zeit ein. Dauer:
    2 h 30 min.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang Autenrieth ()

  • Falschinformation.

    Eben. Das ist per se keine Ordnungswidrigkeit, du hast den verlinkten Text nicht ganz gelesen. Dort geht es um jugendgefährdende Filme und um die Öffentlichkeit, Unterricht ist aber keine öffentliche Vorführung.


    Brei großem Altersunterschied soll man zumindest das Einverständnis der Eltern einholen. Ob das am Ende vor Strafe schützt, klärt im Zweifel ein Gericht.


    flyer-der-einsatz-von-filmen-und-computerspielen-im-schulunterricht-data (1).pdf

  • Es gibt kein Ziel, das man nicht auch erreichen kann, ohne 12-Jährigen FSK16 Filme zu zeigen. Damit hätte sich das für mich schon erledigt.

  • Vielen Dank nochmal für die fruchtbare Diskussion im Allgemeinen und Flipper79 für den Flyer. Genau sowas habe ich gesucht.


    Danke auch für den Hinweis auf die Version von 1979, die kann man auch in Erwägung ziehen.


    Die Unterstellungen, der Threadersteller sei Herr Müller-Lüdenscheidt oder dieser habe die Entscheidung, die Netflix-Verfilmung zu zeigen, bereits getroffen, wüsste ich gerne anhand bisheriger Äußerungen begründet.


    chilipaprika Es geht Herrn M-L keineswegs darum, den Nürnberger Trichter mit einer spektakulären Literaturverfilmung einzufetten, um ein sperriges Buch (zumal er für seine Klasse die Version in Einfacher Sprache verwendet) hindurchzupressen. Ich empfehle einen Blick auf den Ansatz des Symmedialen Literaturunterrichts nach Frederking (2008; 2012) zu werfen.

  • Eben. Das ist per se keine Ordnungswidrigkeit, du hast den verlinkten Text nicht ganz gelesen. Dort geht es um jugendgefährdende Filme und um die Öffentlichkeit, Unterricht ist aber keine öffentliche Vorführung.

    Nun - ich hatte auf den Beitrag von Tom 123 geantwortet, der die FSK als völlig unverbindlich für die Vorführung im Unterricht dargestellt hatte - was keinesfalls zutrifft. Bei einer klasse mit Schülern +- 12 Jahren ist die Vorführung von FSK-16-Filmen mehr als grenzwertig - auch mit Zustimmung der Eltern. Die Einstufung hat ja Gründe.
    Wer hier mit "privater, nicht öffentlicher Vorführung" argumentiert, kann sich auf ein Gespräch im Schulamt vorbereiten, falls das jemand moniert. Muss man sich nicht geben.

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