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  • Hallo ihr Lieben,

    ich ziehe Ende des Jahres aus privaten Gründen von Niedersachsen nach Bayern und würde dort gerne als angestellter Lehrer arbeiten. Aktuell arbeite ich nicht im Schuldienst, habe aber meinen Vorbereitungsdienst im Jahr 2021 bestanden und war danach auch einige Monate als Lehrer tätig.


    Nun frage ich mich, ob ich in Bayern einfach eine (Vertretungs-)Stelle annehmen kann oder ob zunächst mein niedersächsisches Staatsexamens anerkannt werden muss, auch wenn ich keine Verbeamtung anstrebe. Vielleicht kann mir da jemand helfen oder mir eine Seite empfehlen 😅


    Danke und schon mal ein schönes Wochenende :gruss:

  • Das stimmt so nicht. Wer die Lehrbefähigung hat, aber nur einen befristeten Vertrag will, bekommt das gleiche Gehalt wie alle anderen, halt nur im Angestelltenverhältnis.

    Zur Zeit sind die Ansprüche auf Anerkennung auf bayerischer Seite bestimmt nicht hoch, die werden dich bei dem großen Lehrermangel gerne befristet nehmen. Normalerweise gibt es in manchen Gebieten auch die Möglichkeit, sich online in einem Vertretungspool eintragen zu lassen. Die Seite ist wohl die, ist gerade aber offline: https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/352513771901

    Bei Lehramt Grundschule kannst du dich auch einfach an das Schulamt in deinem bevorzugten Landkreis wenden, die haben bestimmt Bedarf und helfen dir weiter.

  • Wobei Bayern schon arg kompliziert ist. Eine Kollegin hatte jetzt eine Zusage für Neueinstellung bei Entlassung in BW (Ländertauschverfahren hat bereits 3x nicht geklappt, Vater der Kinder arbeitet in Tirol und kann sich nicht versetzen lassen), allerdings konnte ihr auf wiederholte Nachfrage niemand gesichert sagen, was sie verdienen würde, weil Bayern ja erwartet, dass die 6 Monate fehlendes Ref nachholt trotz abgeschlossener Probezeit in BW. Jeder behauptet etwas anderes, niemand legt sich fest, das erfahre sie dann, wenn sie den neuen Vertrag unterzeichne. Auch beim Einsatzort möchte sich niemand festlegen, dass es mit Südbayern, Nähe Tirol klappt. Führt dazu dazu, dass sie genau den Vertrag eben jetzt doch nicht unterzeichnen wird, weil sie so nicht planen kann für ihre Familie, Kindergarten/Schule nicht finden kann, etc. Gut für uns (die Kollegin hat Mathe, Physik, Musik studiert, wäre also nicht nur menschlich, sondern auch fachlich ein herber Verlust angesichts der Mangelfächer), schlecht für Bayern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das stimmt so nicht. Wer die Lehrbefähigung hat, aber nur einen befristeten Vertrag will, bekommt das gleiche Gehalt wie alle anderen, halt nur im Angestelltenverhältnis.

    Von dem habe ich auch nicht geschrieben, sondern von der Einstellung als Vertretungslehrkraft. Ich weiß aus erster Hand, dass diese weniger verdienen. An meiner Grundschule unterrichten Studentinnen, die vom Schulamt oder der Regierung als befristete Vertretungslehrkräfte eingestellt wurden. Übrigens haben es nicht alle ein Schuljahr lang durchgehalten, es war ein Kommen und Gehen. Wegen der geringfügen Bezahlung verloren wir auch eine DAZ- Kraft, die unter den selben Bedingungen eingestellt wurde und dann etwas besser Bezahltes gefunden hatte.


    An meiner Schule sind alle ausgebildeten Lehrerinnen verbeamtet, die Bezahlung einer angestellten, ausgebildeten Lehrkraft müsste entsprechend sein, sofern die Fächer und das Studium anerkannt sind.

    Ich wollte wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es das Modell einer billigen Vertretungslehrkraft ebenso gibt, bisher sind das bei uns StudentInnen oder auch Leute, die im Ausland etwas Ähnliches studiert haben und dann nur in Fächern eingesetzt werden.


    Auf jeden Fall würde ich mich vorher erkundigen, welches Modell mir angeboten wird und was sie bezahlen.

    @ Kaffeekater: Du könntest auch versuchen in die Verbeamtungsschiene zu kommen.

  • DIe Studentinnen verdienen deswegen weniger, weil sie keine zwei Staatsexamina haben. Wenn du die Lehrbefähigung hast, dann wirst du im Angestelltenverhältnis in E12 bezahlt. Das kann auch auf eigenen Wunsch befristet sein, wenn sich Kaffeekater flexibel halten will.

  • Von dem habe ich auch nicht geschrieben, sondern von der Einstellung als Vertretungslehrkraft.

    Wirviel man als Vertretungslehrkraft verdient, hängt von der Qualifikation ab. Als ausgebildeter Lehrer mit zwei Examina ist das soviel, wie alle amlnderen angestellten Lehrer auch bekommen.


    Zitat

    Ich weiß aus erster Hand, dass diese weniger verdienen. An meiner Grundschule unterrichten Studentinnen, die vom Schulamt oder der Regierung als befristete Vertretungslehrkräfte eingestellt wurden.

    Studenten haben keine zwei Stastsexamina. Die haben nicht mal eins. Natürlich verdienen die weniger als Kollegen mit zwei Staatsexamina.

    Zitat

    Ich wollte wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es das Modell einer billigen Vertretungslehrkraft ebenso gibt, bisher sind das bei uns StudentInnen oder auch Leute, die im Ausland etwas Ähnliches studiert haben und dann nur in Fächern eingesetzt werden.

    Vertretungslehrkraft heißt nicht, schlecht bezahlt. Die Vertretungslehrkräfte ohne Abschluss werden (berechtigterweise) schlechter bezahlt, als solche mit Abschluss.

  • Danke für eure Rückmeldungen! Sie waren auf jeden Fall hilfreich ^^ Verbeamtet werden möchte ich aus persönlichen Gründen nicht.


    Ich hatte gehofft, dass es in Bayern vielleicht eine ähnliche Seite wie LEO oder VERENA in Nordrhein-Westfalen gibt... 🤔

    Aber gut, dann wende mich wohl am besten an den entsprechenden Landkreis und frage dort direkt nach, ob bzw. wo Bedarf besteht und was genau gefordert wird.

  • Und was sind das für Gründe? Warum möchtest du den Gegenwert einer Eigentumswohnung (oder Haus, je nach Gegend) aufgeben aus "persönlichen Gründen"?

    Das habe ich mich auch gefragt. Da die Gründe persönlich sind, werden wir diese wahrscheinlich auch nicht erfahren. Aus dem Grund habe ich auch nicht gefragt.


    Wobei jeder Mensch andere Prioritäten setzt. Was für mich kein Problem darstellt, könnte für andere eins sein.


    Mögliche Gründe gegen Verbeamtung könnten sein:

    - kein Streikrecht

    -mangelnde Flexibilität

    ...

    Oder es wäre ohnehin nicht möglich wegen:

    -Vorerkrankungen

    -Vorstrafen

    -Zugehörigkeit zu bestimmten Parteien

    ...

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Oder es wäre ohnehin nicht möglich wegen:

    -Vorerkrankungen

    -Vorstrafen

    -Zugehörigkeit zu bestimmten Parteien

    ...

    Mit Vorstrafen gibt es auch keine TV-L/TV-H Stelle.


    Dass die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen Partei zum Ausschluss vom Beamtenverhältnis führt, wird sich hoffentlich bald ändern.

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