Hallo zusammen.
Ich hoffe, dass es nicht bereits einen Beitrag hier im Forum zu meinem Thema gibt, ich bin bisher nicht fündig geworden, so seht es mir bitte nach, sollte ich etwas übersehen haben.
Nun zum Thema.
Ich bin Referendar an einer Gesamtschule in NRW und habe eine EF in Englisch unterrichtet.
Einer meiner Schüler wurde von mir mit der Note "mangelhaft" bewertet und hat sich, da in einem Weiteren schriftlichen Fach eine mangelhafte Bewertung festgelegt wurde dafür entschieden, eine Nachprüfung in Englisch abzulegen.
Das Merkblatt des Landes NRW gibt grob vor, was die Nachprüfung beinhaltet (schriftliche und mündliche Prüfung). Jedoch wäre meine Frage, wie genau diese jetzt gestellt werden müssten. Inhaltlich sollen sich diese ja an dem Stoff des zweiten Halbjahres der EF orientieren. Das bedeutet, dass ich die schriftliche ähnlich wie die zuletzt geschriebene Klausur stellen müsste? Wie sieht es dann aber auch mit der mündlichen Prüfung im Nachhinein aus? Was muss hier Inhalt sein? Kenne das Verfahren aus mündlichen Abiturprüfungen, in denen beispielsweise eine Rede analysiert werden muss und dann Fragen beantwortet werden sollen. Hier wüsste ich aber kein spezifisches Zieltextformat, welches sich für eine mündliche Prüfung eignen könnte, da in der EF ja noch keine Reden oder Ähnliches analysiert wurden. Ist es in dem Fall dann so, dass ich zum Beispiel sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung auf eine Charakterisierung gehen müsste?
Vielen Dank für Hilfe im Voraus! An alle, die schon so weit sind schöne Ferien!