In Zeiten des Fachkräftemangels sind die Zeiten eigentlich rosig, um sich passende Stellen auszusuchen. Seiteneinsteiger werden derzeit intensiv umworben, da mit den sogenannten grundständigen Lehrkräften der Bedarf nicht mehr zu decken ist.
Frühzeitig sollte man sich jedoch mit dem Eingruppierungssystem und den Begriffen Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe und Anerkennung von förderlichen Zeiten auseinandersetzen.
Es gibt, zumindest in NRW, zwei Möglichkeiten des Seiteneinstiegs. Zum Einen gibt es den Weg über die sogenannte OBAS, Dies erfordert, dass einem zwei Fächer anerkannt werden, in denen man unterrichten soll. Voraussetzung ist ein mindestens 8 semestriges Studium an einer Hochschule, also normalerweise der Masterabschluss, obgleich einige Universitären auch immer noch die klassischen Diplome vergeben, auch die werden selbstverständlich anerkannt. Häufig scheitert es zunächst am Zweitfach. Hier wird häufig behauptet, dass man nicht in hinreichendem Maße die erforderlichen Studienzeiten hätte. Hier sollte man sich auf eine entsprechend gute Argumentation gegenüber dem Zsfl und dem Einstellungsbüro vorbereiten. Beispiel Mathematik. Die Differential und Integralrechnung eins und zwei zusammen mit Vorlesung und Übung reichen für die Anerkennung als Zweitfach nicht aus. Man möge aber bitte berücksichtigen, dass die Wochenstunden, die unter Physik gebucht sind, nichts anderes sind als angewandte Mathematik. Dies gilt erst recht für alle Leistungen im Bereich physikalische Chemie. Hier wird Mathematik angewendet was das Zeug hält, Vektorrechnung inklusive (die in den beiden Mathescheinen paradoxerweise nicht vorkommt). Vielleicht überzeugen hier ja auszugsweise ein paar Seiten Kopien aus dem Atkins (Ein Standardwerk der physikalischen Chemie). Jetzt ist der Weg frei für OBAS. Dies bedeutet de facto, dass man ein zweites Staatsexamen zum Abschluss erhält, welches auch über die Grenzen von NRW Gültigkeit hat. Auch der Verbeamtung, passendes Alter und Gesundheit vorausgesetzt, lässt dann sogar noch eine Verbeamtung zu.
Wird einem nur ein Fach anerkannt oder hat man "nur" einen Bachelor, so erfolgt die Einstellung unter der Auflage eine einjährige pädagogische Einführung zu durchlaufen. Danach erhält man einen unbefristeten Vertrag. Eine Prüfung erfolgt im Gegensatz zur OBAS nicht. Allerdings darf man sich auch hier nicht als "Rohrkrepierer" erweisen, da dies sonst zum nicht bestehen der Probezeit führt. Ansonsten befindet man sich dann in der Entgeltgruppe 12 (ab 2026) wieder. Aufstiegschancen gibt es hier dann aber leider keine, so dass OBAS immer das Ziel sein sollte. Ggf. kann man auch begleitend zum Beruf noch in einem Fach nachstudieren (Fernuni) um so die OBAS Voraussetzungen zu erreichen.Aber auch die Entgeltgruppe 12 kann sich sehen lassen, je nach Erfahrungsstufe zwischen 45000 und 60000 Euro Jahresgehalt. Die Entgeltgruppe 13 hingegen endet mit 95000 Euro, das ist also schon ein Unterschied.Edit: geht leider nur bis 70000. Alles andere sind Träume😂
Bei der Bewerbung sollte man auch darauf achten, ob es in der Ausschreibung den Vermerk gibt, dass förderliche Zeiten anerkannte werden. Im Normalfalle falle diese nämlich unter den Tisch. Wenn aber eine Stelle leer gelaufen ist, hat die Dienststelle die Möglichkeit, die Ausschreibung mit diesem zusätzlichen Schmankerl zu versehen. Immerhin dauert es sechs Jahre bis man sich im Normalfall die Entgeltstufe drei erkämpft hat. Und demtentsprechend ist man später auch sechs Jahre früher in der letzen Erharungsstufe, der Stufe 6 angekommen. Förderliche Zeiten sind Zeiten, die für die ausgeübte Tätigkeit nützlich sein können. Insoweit war z.B. bei mir die Unterrichtung von Mitarbeitern nach GefahrstoffVO nützlich, auch die Ausbildung von Azubis war nützlich. Alle diese Tätigkeiten waren hingegen nicht einschlägig, d.h. bei einer nicht begünstigten Stelle finden diese Zeiten keine Berücksichtigung.Hier sollte man also ein Auge drauf werden und ggf. solche Stellen bevorzugen. Am Arbeitsende kommen so Unterschiede im fünfstelligen Bereich in Betracht.