Ich denke, in beiden Fällen handelt es sich um Mindest- und nicht um Maximalangaben?
Nein, die Stundentafel gibt nicht nur einen dehnbaren Orientierungsrahmen oder eine Mindestanzahl von Stunden vor, sondern ist durchaus verbindlich. In der zugehörigen Verordnung ist generell vom notwendigen Ausgleich von Abweichungen und nicht nur von Unterschreitungen die Rede:
Zitat von §2 Abs. 1 Satz 3 Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe IDie Summe der Wochenstundenzahlen am Ende der Primarstufe und der Mittelstufe ist jeweils verbindlich einzuhalten. Die Schule dokumentiert die Abweichungen von den Stundentafeln und den Ausgleich. Über alle Entscheidungen sind die Eltern zu informieren.
Ergänzend zu den im Mittel 25 Wochenstunden sind wie gesagt noch im Mittel 2 zusätzliche Stunden möglich, die zweckgebunden für besondere Fördermaßnahmen zu verwenden sind. Darüber hinaus natürlich noch Betreuungsmöglichkeiten im Ganztag, die aber nicht einfach durch Pflichtunterricht zu ersetzen sind.
Ich frage mich offen gestanden auch, wie eine deutliche Ausweitung des Unterrichts finanziert wird. Die Lehrersollstunden basieren i.d.R. ja auch auf der Stundentafel. Da kenne ich mich für Hessen aber zu wenig aus, um das konkret einzuschätzen. Vielleicht kann dazu jemand mal was schreiben.