Unterschleif in Schulaufgabe, bemerkt erst bei der Korrektur

  • Hat das nicht eher was mit der Schulform zu tun? Abteilungsleitung kenne ich von der Berufsschule, das Konzept ist mir aber von keiner allgemeinbildenden Schule bekannt. Wir haben mit zwei unterschiedlichen Schulformen einfach ein "grosses" und ein "kleines" Rektorat, aber insgesamt nur 4 Mitglieder der Schulleitung.


    Wir besprechen sehr viel erst mal im Klassenteam oder man fragt halt berufserfahrene Lehrpersonen in der Fachschaft. Der beschriebene Fall gehört aber aus genannten Gründen in die Dokumentation der Schulleitung. Im besten Fall erschreckt sich die Schülerin so sehr, dass sie nie wieder auf die Idee kommt. Und sie erzählt es den Freunden, die sich gleich auch noch merken, dass sowas nicht durchgeht. Das "gemeinsame Front beziehen" erlebe ich bei uns an der Schule als hochwirksam.

  • Hat das nicht eher was mit der Schulform zu tun? Abteilungsleitung kenne ich von der Berufsschule, das Konzept ist mir aber von keiner allgemeinbildenden Schule bekannt. Wir haben mit zwei unterschiedlichen Schulformen einfach ein "grosses" und ein "kleines" Rektorat, aber insgesamt nur 4 Mitglieder der Schulleitung.


    Wir besprechen sehr viel erst mal im Klassenteam oder man fragt halt berufserfahrene Lehrpersonen in der Fachschaft. Der beschriebene Fall gehört aber aus genannten Gründen in die Dokumentation der Schulleitung. Im besten Fall erschreckt sich die Schülerin so sehr, dass sie nie wieder auf die Idee kommt. Und sie erzählt es den Freunden, die sich gleich auch noch merken, dass sowas nicht durchgeht. Das "gemeinsame Front beziehen" erlebe ich bei uns an der Schule als hochwirksam.

    Wir am Gymnasium haben auch 4 Abteilungsleiter zusätzlich zur SL. Sie haben unter sich Fachbereiche und Klassenstufen aufgeteilt. Der Verantwortliche für Naturwissenschaften ist z. B. auch für die Klassen 9 und 10 zuständig (und wenn ich ein Problem aus diesem Bereich habe, spreche ich ihn an). Zur SL gehe ich vielleicht einmal im Jahr (bei "großen" rechtlichen Fragen). Ich würde tatsächlich auch im Fall des TE ihn fragen (und würde auch von der SL auf ihn hingewiesen werden).


    Ich denke, es ist an jeder Schule anders geregelt (und deshalb gibt es Missverständnisse und aneinander vorbei reden).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Hat das nicht eher was mit der Schulform zu tun? Abteilungsleitung kenne ich von der Berufsschule, das Konzept ist mir aber von keiner allgemeinbildenden Schule bekannt.

    Ich kenne "Abteilungsleitungen" sowohl von beruflichen Schulen als auch in einigen BL von allgemeinbildenden weiterführenden Schulen. In Hamburg gibt es sie meines Wissens in den Stadtteilschulen und Gymnasien, dann eben in BW - wie Kris24 ja oben ausführte - und meine, diesen Begriff auch für NRW schon mal gelesen zu haben (da ging es - wenn ich mich richtig erinnere - um Gesamt- oder Sekundarschulen).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Again what learned :aufgepasst:


    An der FMS haben wir noch eine Assistenz der Schulleitung, der Kollege organisiert die Berufspraktika und sowas. Bei uns ist aber auch der Fachvorstand nichts Spezielles, ich bekomme genau das gleiche Geld wie alle anderen auch. Wir sind einfach diejenigen, über die Ausschreibungen für Wahlfachkurse laufen, Budgetverwaltung, etc.

  • Again what learned :aufgepasst:


    An der FMS haben wir noch eine Assistenz der Schulleitung, der Kollege organisiert die Berufspraktika und sowas. Bei uns ist aber auch der Fachvorstand nichts Spezielles, ich bekomme genau das gleiche Geld wie alle anderen auch. Wir sind einfach diejenigen, über die Ausschreibungen für Wahlfachkurse laufen, Budgetverwaltung, etc.

    Fachvorstand ist bei uns auch nichts spezielles, ich bin z. B. für Chemie ausgewählt, erhalte auch nicht mehr Geld (Fachkollegen wählen jedes Jahr einen Dummen). "Abteilungsleiter" dagegen erhalten A15 und haben größere und mehr Verantwortungsbereiche, es wurden nicht von Fachkollegen gewählt, sondern haben sich auf die Stelle beworben, sie gehören zur erweiterten SL. Assistenz der SL kenne ich von meinem früheren Gymnasium, das war aber nur eine A14-Stelle.

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  • Zurück zur Ausgangsfrage: sowohl im BayEUG als auch in der GSO steht:


    "(1) 1Schülerinnen oder Schüler, die sich unerlaubter Hilfe bedienen oder den Versuch dazu machen (Unterschleif), wird die Arbeit abgenommen; diese wird mit der Note 6 bewertet.2Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung.3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden."


    "3) 1Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit der Note 6 zu bewerten und das Gesamtprüfungsergebnis entsprechend zu berichtigen.2In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären.3Ein unrichtiges Abschlusszeugnis ist einzuziehen."


    Dee Absatz steht in beiden Fällen im Abschnitt "Abschlussprüfungen", aber für Schulaufgaben steht nichts anderes darin, daher beziehe ich es auch auf Schulaufgaben.


    Man könnte also auch der Mitschülerin, die das mittlere Kapitel für ihre Freundin geschrieben hat, die 6 wegen Unterschleif geben. Dass es erst bei der Korrektur entdeckt wurde, ist auch abgedeckt.


    Sarek

  • Das halte ich rechtlich allerdings für fragwürdig.

    GSO Bayern:


    § 26
    Bewertung der Leistungen

    […]
    (2) § 57 Abs. 1 gilt entsprechend.


    § 57
    Unterschleif

    (1) 1Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. 2Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. 3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.
    (2) In schweren Fällen wird die Schülerin oder der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden.
    (3) 1Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit 0 Punkten zu bewerten und die Gesamtqualifikation entsprechend zu berichtigen. 2In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären. 3Ein unrichtiges Abiturzeugnis ist einzuziehen.




    Ist also rechtlich nicht fragwürdig, sondern explizit so vorgeschrieben.

  • Man könnte also auch der Mitschülerin, die das mittlere Kapitel für ihre Freundin geschrieben hat, die 6 wegen Unterschleif geben. Dass es erst bei der Korrektur entdeckt wurde, ist auch abgedeckt.

    Dürfte bei der Mitschülerin nicht nur das mittlere Kapitel mit 6 bewertet werden und die Prüfungsleistung im gesamten aber auch die beiden anderen Teile einschliessen?

  • Dürfte bei der Mitschülerin nicht nur das mittlere Kapitel mit 6 bewertet werden und die Prüfungsleistung im gesamten aber auch die beiden anderen Teile einschliessen?

    Nein, Teilbewertungen mit Note 6 sind in Bayern nicht erlaubt. Die gesamte Prüfungsleistung erhält bei festgestelltem Betrug oder Betrugsversuch die Note 6. Dies gilt in erster Linie für die Prüfungsleistung, die den Betrug enthält. Aber laut §57 (1) Satz 3 kann die 6 auch dem/der Helfenden auf dessen/deren Prüfungsleistung erteilt werden.

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