Unterschleif in Schulaufgabe, bemerkt erst bei der Korrektur

  • Gab es eine Altersbeschränkung?


    Mir fallen (basierend auf NRW) folgende Aspekte ein

    > verlässliche Schule (mind. für Schüler:innen bis Klasse 6 oder 7)

    > Aufsichtspflicht (zumindest für Schüler:innen der SI)

    > Was geschieht, wenn Schüler:innen (aller Alterstufen) auf dem Heimweg verunglücken, wenn sie eher gehen? (Strafrechtlich, Dienstrechtlich, Was sagen die Eltern?)

  • Früher Schluss machen war an ausnahmslos allen Schulen mit minderjährigen Schülern, an denen ich gearbeitet habe, ein absolutes no go. Und es gab da auch mal diesen Schulleiter, der vor den Sommerferien 10 Minuten vor Unterrichtsschluss hinter einer großen Pflanze in der Pausenhalle versteckt stand und vorbeilaufenden Schüler gefragt hat, wer sie gerade gehen lassen hat. Hätte ich es nicht selbst gesehen, ich hätte es nicht geglaubt.


    Ich selbst habe ganz frisch nach dem Ref mal eine 7. Klasse 5 Minuten früher gehen lassen und als ich das Gebäude verlassen habe (war so ein Containerübergangsgedöns), standen 2 Schüler auf dem Dach und haben den wohl in der Pause hochgeschossenen Fußball gesucht. Wäre da jetzt - immer noch in der Unterrichtszeit - einer runtergefallen und hätte sich verletzt, wäre das für mich sicherlich unschön geworden. Habs nie wieder gemacht.

  • Wie gesagt, es muss im Tagebuch stehen, wann der Unterricht beendet wurde, eben wegen Aufsichtspflicht, Unfallschutz etc.

    Dann sei es aber kein Problem, da dann die Schule offiziell vorbei sei.

    Die Nachbarschule hat gar keine festen Zeiten mehr, es klingelt auch nicht. Da wechseln die Fächer, wenn es Sinn macht, da sind Pausen, wenn es Sinn macht und nicht stur nach exakt 45 Minuten.

    Wir sind aber keine Grundschule, die jüngeren sind schon 15 Jahre.

  • Du machst es dir ein bisschen einfach. Der Klassenlehrer hat mit der Leistungsbewertung des Fachlehrers nichts zu tun. Du als Chef schon, es geht um einen Passus aus dem SchulG.


    Mit Fachkollegen stimme ich zu, der Schulleiter hat aber ja meist nicht das Fach, um dessen Bewertung es geht.

    Noch mal, der SL soll keine inhaltliche Meinung zum Fach abgeben, sondern gucken, dass das Schulgesetz eingehalten wird. Da betrügt eine Schülerin mutmaßlich und eine Lehrkraft will sich absichern. Das tut sie selbstredend mit dem Vorgesetzten, der auch Vorsitzender der Notenkonferenz ist und die Zeugnisse mit unterschreibt.

  • Dieser Fall wäre bei uns wahrscheinlich beim Abteilungsleiter gelandet.

    Trotzdem die Reihenfolge.

    Der Klassenlehrer weiß am besten, ob ein Täuschungsversuch bei einem speziellen Schüler wahrscheinlich ist, ob es schon mal einen gab etc

    Er ist der Experte für die Klasse.

    Wenn man bei einer 6 wegen eines Täuschungsversuchs Sorge vor einem Anwaltsbrief hat, darf man nie die 6 geben.

    Denn diese 6 kann immer versetzungsrelevant sein.

    Und man gibt sie ja nur, wenn man davon überzeugt ist. Und dann bekommt man die Unterstützung der Schulleitung, auch wenn ein Anwaltsbrief kommt. Auch ohne vorherige Rücksprache! Ich gehe davon aus, dass die Kollegen nach bester Überzeugung handeln und nicht einem Schüler einen Betrugsversuch reindrücken wollen.

  • Wenn man bei einer 6 wegen eines Täuschungsversuchs Sorge vor einem Anwaltsbrief hat, darf man nie die 6 geben.

    Es ist, vollkommen emotionslos, eine realistische Möglichkeit, dass Eltern bei einer 6 wegen Unterschleif mit dem Anwalt bei der Schulleitung aufkreuzen. Deshalb wir diese bei uns darüber informiert, um vorbereitet zu sein. Das ist in meinem Interesse und in dem der Schulleitung.

    Natürlich darf man auch dann eine 6 geben. Es ist ja erstmal gar nichts Dramatisches, dass ein Anwalt eingeschaltet wird. Das betrifft dann aber nicht mehr nur mich, sondern eben auch andere, nämlich die Schulleitung.

    Dir wäre es sicher auch lieber, wenn bei dir Eltern mit Anwalt auf der Matte stehen, dass du dann direkt weißt, um was es geht.

  • Und man gibt sie ja nur, wenn man davon überzeugt ist. Und dann bekommt man die Unterstützung der Schulleitung, auch wenn ein Anwaltsbrief kommt. Auch ohne vorherige Rücksprache! Ich gehe davon aus, dass die Kollegen nach bester Überzeugung handeln und nicht einem Schüler einen Betrugsversuch reindrücken wollen.

    Es ist schon faszinierend, dass du noch immer nicht verstanden hast, was der Punkt ist. Es geht nicht um eine Angst, verklagt zu werden oder Angst vor Eltern oder sonst eine irgendwie geartete Angst. Die hast du dazu gedichtet. Es geht um ein professionelles Miteinander und eine professionelle Kommunikation.

  • Es ist, vollkommen emotionslos, eine realistische Möglichkeit, dass Eltern bei einer 6 wegen Unterschleif mit dem Anwalt bei der Schulleitung aufkreuzen. Deshalb wir diese bei uns darüber informiert, um vorbereitet zu sein. Das ist in meinem Interesse und in dem der Schulleitung

    Bei uns würde mich die SL vermutlich achtkantig aus dem Büro werfen, weil ich ihr wegen ungelegter Eier Zeit klaue. Ich persönlich sehe auch keinen Vorteil darin, wenn die SL auf einen Brief eines Anwalts "vorbereitet" wird. Darauf kann man reagieren, falls der Fall eintritt.


    Genau so gut könnte ich die SL darauf vorbereiten, dass ich möglicherweise morgen nicht komme, weil ich gerade ein leichtes Kratzen im Hals verspüre.

  • Also, ich verstehe, dass es bei euch eine Abteilungskeitung gibt und die offenbar zuständig wäre, an den meisten Schularten ist es die Schulleitung.


    Zum Thema 6 geben: seit wann entscheidet die "Sorge vor einem Anwaltsbrief" was immer das ist, welche Note man erteilt? Das wäre ja noch schöner.


    Zum dritten Abschnitt: schön, wenn ein Rückhalt der Schulleitung generell zu erwarten ist, das ist nicht immer der Fall. Aber auch das ist nicht der Punkt. Angenommen, eine Entscheidung wäre rechtswidrig, würdest du dann auch blind hinter jedem Kollegen stehen?


    Jede*r Kollege*in muss doch Rücksprache halten können, ohne dass er oder sie als Kleinkind bezeichnet wird.

  • Bei uns würde mich die SL vermutlich achtkantig aus dem Büro werfen, weil ich ihr wegen ungelegter Eier Zeit klaue.

    Was soll ich dafür im Büro der SL? Wir haben dafür einen Meldeprozess und fertig. Das dauert für mich ca. 2 Minuten, die SL guckt sich die Sachen dann an (oder auch nicht). Genaugenommen muss man dadurch sogar seltener ins Büro der SL. In den beiden Fällen, in denen Eltern wegen meiner 6er mit Anwälten bei der SL aufgelaufen sind, konnte die SL das ohne mich klären, weil sie bereits bescheid wusste. So arbeiten vernünftige SL, die ihren Lehrern den Rücken frei halten.


    Woher kommen die Geschichten über "Angst" oder darüber, dass man bei der Schulleitung im Büro vorsprechen müsse?

  • Woher kommen die Geschichten über "Angst" oder darüber, dass man bei der Schulleitung im Büro vorsprechen müsse?

    Wenn manche hier in Vergleichen Schulleiter schon mit Bundeskanzler gleichsetzen...


    Ich verstehe es auch nicht. Ich finde es normal, sich bei Fragen an den Schulleiter zu wenden.

  • War überspitzt. Ich bemerke allerdings oft, dass studierte oder promovierte Kollegen sich nicht trauen, Entscheidungen zu treffen, sondern wie ein kleines Kind den Abteilungsleiter/Schulleiter fragen, was sie denn dürfen.

    Nachsitzen lassen, eine 6 wegen Leistungsverweigerung geben, die Stunde früher beenden, wenn die Schüler motiviert mitgearbeitet haben etc.

    Selbst Dinge, die bei Fortbildungen empfohlen wurden, werden nicht durchgeführt ohne nochmal nachzufragen.

    Daher die Papa Kind Bemerkung.

    Ich stimme dir hier zu, die Kollegen machen das, weil sie so möglichst wenig eigene Verantwortung übernehmen müssen / können.

  • Woher kommen die Geschichten über "Angst" oder darüber, dass man bei der Schulleitung im Büro vorsprechen müsse

    Wo schrieb ich was von Angst? Ich schrieb nur, dass es in meinen Augen sinnlos ist noch nicht vorhandene Probleme hochzukochen, nur weil sie eventuell eintreten könnten. Aber offenkundig herrscht da an anderen Schulen eine andere Kultur, was auch OK ist.

  • Wo schrieb ich was von Angst?

    Habe ich behauptet, dass du etwas über Angst geschrieben haben sollst? Wenn du den Thread verfolgst, sollte klar sein, wer gemeint ist.


    Zitat

    Ich schrieb nur, dass es in meinen Augen sinnlos ist noch nicht vorhandene Probleme hochzukochen, nur weil sie eventuell eintreten könnten. Aber offenkundig herrscht da an anderen Schulen eine andere Kultur, was auch OK ist.

    Wer kocht irgendetwas hoch? Bei wegen Täuschungsversuch mit 6 bewerteten Klausuren kopiere ich die Klausur, fülle in zwei Minuten ein kurzes Formular aus und lege es der Schulleitung ins Fach. Da kocht niemand irgendetwas hoch. Offenkundig verstehst du das Vorgehen einfach nicht. Bei den Menschen, die Dinge beurteilen, ohne sie zu verstehen, bist du aber in guter Gesellschaft. ;)

  • fülle in zwei Minuten ein kurzes Formular aus und lege es der Schulleitung ins Fach

    Genau das hatte ich befürchtet. Aber OK., wir kommen da auf keinen grünen Zweig.

  • Mir fällt in der Diskussion auf, dass dem Schulleiter hier eine sehr hohe Position gegeben wird.

    Vielleicht auch wieder schulartspezifisch. An den Beruflichen Schulen hier sind sie eher Manager, haben hohe Finanzverantwortung, pflegen Kontakt zu den Betrieben, haben aber eher weniger mit Eltern und Schülern zu tun. Das wird wie schon beschrieben delegiert. Vielleicht reden wir daher teilweise aneinander vorbei. Der Abteilungsleiter hat oft die Rolle, die an den allgemeinbildenden Schulen der Schulleiter hat. Aber auch die delegieren natürlich viel.

    Das passt für unsere BBSn in NDS nur teilweise. Natürlich haben wir auch Abteilungsleiter*innen, an die vieles vom/von der Schulleiter*in und ihrer/seiner Vertretung delegiert wird, aber nichtsdestotrotz hat auch ein/e BBS-Schulleiter*in des Öfteren mit SuS und Erziehungsberechtigten zu tun, allen voran die Schüler- und Elternvertreter*innen der jeweiligen BBS, den Vertreter*innen im Schulvorstand oder dadurch, dass die/der Schulleiter*in den Vorsitz bei Ordnungsmaßnahmenkonferenzen hat.

    Was den Ausgangsfall betrifft, stimme ich Midnatsol absolut zu!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Aich hier reden wir wahrscheinlich von beruflichen Schulen, wo die SuS wahrscheinlich volljährig sind.

    Nur ein Teil der SuS an beruflichen Schulen ist bereits volljährig ;). Viele SuS kommen ja nach der 9. oder 10. Klasse einer allgemeinbildenden Schule zu uns.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wenn manche hier in Vergleichen Schulleiter schon mit Bundeskanzler gleichsetzen...


    Ich verstehe es auch nicht. Ich finde es normal, sich bei Fragen an den Schulleiter zu wenden.

    Man hat den Eindruck einige Kollegen arbeiten im Vatikan oder bei Stromberg. :)

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