Unterschleif in Schulaufgabe, bemerkt erst bei der Korrektur

  • Für eine Einschätzung, ob die Schriftbilder der Klausuren als Anscheinsbeweis genügen, muss der Schulleiter kein Fachkollege sein.
    Ich würde mich gerade in einem Fall, in dem es um die Versetzung geht, ebenfalls absprechen - mit der Abteilungsleitung, die ggf. die Schulleitung hinzuzieht. Wenn es keine Abteilungsleitung geben sollte (kleine Schule), dann eben direkt mit dem Schulleiter. Und wer ohne 2. StEx unterrichtet, dem würde ich das umso mehr anraten.


    Die Aussage, zu "Papa Schulleiter" zu rennen, finde ich übrigens total daneben. Wenn ich als Kollegin mit 2.StEx eine Situation erstmalig erlebe, kann ich unsicher sein, wie ich zu reagieren habe. Und dann finde ich es völlig okay, mir zu überlegen, wer mir helfen kann, die Situation souverän zu meistern. Wenn das dann die Schulleitung ist: Go for it. Es mag auch andere Wege geben (Gesetzestexte büffeln, recherchieren, ob mein vorliegender Fall stichhaltig genug für einen Anscheinsbeweis ist oder nicht, ...), aber es ist auch nicht ehrenrührig, einen erfahrenen Kollegen (z.B. SL) um Hilfe zu bitten. Erfahrung ist unschätzbar, und wer sie noch nicht hat, darf ruhig von der der Kollegen profitieren.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Mir fällt in der Diskussion auf, dass dem Schulleiter hier eine sehr hohe Position gegeben wird.

    Vielleicht auch wieder schulartspezifisch. An den Beruflichen Schulen hier sind sie eher Manager, haben hohe Finanzverantwortung, pflegen Kontakt zu den Betrieben, haben aber eher weniger mit Eltern und Schülern zu tun. Das wird wie schon beschrieben delegiert. Vielleicht reden wir daher teilweise aneinander vorbei. Der Abteilungsleiter hat oft die Rolle, die an den allgemeinbildenden Schulen der Schulleiter hat. Aber auch die delegieren natürlich viel.

  • Achja: "Habe ich nicht bemerkt" finde ich als Lösung ganz, ganz schlecht. Ginge es um nichts, würde ich sagen: Ich finde diese Handlungsweise zur Vermeidung von Stress unprofessionell, aber der Schaden ist nur sehr begrenzt. Aber gerade hier, wo es um eine Versetzung geht, darf ein Betrug keinen Erfolg haben. Das würde allem zuwiderlaufen, was wir als Schule tun (Werte vermitteln, Leistung messen, und eben auch nach Leistung selektieren) und den beiden eine ganz schleche Lektion fürs Leben sein. Lieber fliegen sie jetzt in der Schule, in der es (gerade für B) noch "um nichts geht" mit ihrem Betrugsversuch auf, als irgendwann später im Leben, wenn für beide Mädels strafrechtliche Konsequenzen drohen.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Die Aussage, zu "Papa Schulleiter" zu rennen, finde ich übrigens total daneben.

    War überspitzt. Ich bemerke allerdings oft, dass studierte oder promovierte Kollegen sich nicht trauen, Entscheidungen zu treffen, sondern wie ein kleines Kind den Abteilungsleiter/Schulleiter fragen, was sie denn dürfen.

    Nachsitzen lassen, eine 6 wegen Leistungsverweigerung geben, die Stunde früher beenden, wenn die Schüler motiviert mitgearbeitet haben etc.

    Selbst Dinge, die bei Fortbildungen empfohlen wurden, werden nicht durchgeführt ohne nochmal nachzufragen.

    Daher die Papa Kind Bemerkung.

  • War überspitzt. Ich bemerke allerdings oft, dass studierte oder promovierte Kollegen sich nicht trauen, Entscheidungen zu treffen, sondern wie ein kleines Kind den Abteilungsleiter/Schulleiter fragen, was sie denn dürfen.

    Nachsitzen lassen, eine 6 wegen Leistungsverweigerung geben, die Stunde früher beenden, wenn die Schüler motiviert mitgearbeitet haben etc.

    Selbst Dinge, die bei Fortbildungen empfohlen wurden, werden nicht durchgeführt ohne nochmal nachzufragen.

    Daher die Papa Kind Bemerkung.

    Vielleicht tun sie das deswegen, weil du auch derjenige bist, der ihnen auf die Füßen treten könnte/würde, wenn dir diese Entscheidungen nicht recht sind.

  • die Stunde früher beenden, wenn die Schüler motiviert mitgearbeitet haben

    Das habe ich im Ref genau ein einziges Mal gemacht, in der letzten Stunde vor den Ferien. Ich glaube, es war eine 8. oder 9. Klasse. Von der Reaktion der stellvertretenden Schulleitung jedenfalls schlackern mir heute noch die Ohren. Ich dachte, das war's jetzt mit dem 2. Staatsexamen.

  • Gerade wenn es um eine Versetzung geht ist es klug sich abzusprechen, weil sich heutige Eltern garantiert bei der Schulleitung beschweren werden. Wenn man dann eventuell noch eine elternfreundliche Schulleitung hat, die eine vom Fachlehrer ausgesprochene Entscheidung rückgängig macht, hat man sich selbst ins Knie geschossen. Unter Umständen gibt es auch eine schulinterne Regelung, wie mit sowas umgegangen wird.

  • Gerade wenn es um eine Versetzung geht ist es klug sich abzusprechen, weil sich heutige Eltern garantiert bei der Schulleitung beschweren werden

    Ja und? Dann beschweren sie sich halt.

    eine vom Fachlehrer ausgesprochene Entscheidung rückgängig macht,

    Die Notengebung obliegt, zumindest bei uns in NRW, dem Fachlehrer und kann nicht einfach so von der Schulleitung rückgängig gemacht werden.

  • Ja und? Dann beschweren sie sich halt.

    Die Notengebung obliegt, zumindest bei uns in NRW, dem Fachlehrer und kann nicht einfach so von der Schulleitung rückgängig gemacht werden.

    Genau das meine ich.

    Aber vielleicht gibt es da ja Unterschiede zwischen den Bundesländern, das würde die unterschiedlichen Beiträge erklären.

  • Vielleicht tun sie das deswegen, weil du auch derjenige bist, der ihnen auf die Füßen treten könnte/würde, wenn dir diese Entscheidungen nicht recht sind.

    Ich hoffe auf mehr Eigenständigkeit.

    Und trete danach nicht auf die Füße. Dann wäre ich natürlich selbst schuld, wenn sich keiner was traut.

  • Diesen Satz verstehe ich nicht.

    chilipaprika meinte, dass er hofft, dass du nicht eigenmächtig entscheidest, eine Stunde eher zu beenden, da die SuS gut mitgemacht haben.

    Wenn den SuS bei einer früheren Entlassung etwas passiert, dann möchte ich nicht in der Haut der Lehrkraft stecken, die dieses veranlasst hat!

  • Das habe ich im Ref genau ein einziges Mal gemacht, in der letzten Stunde vor den Ferien. Ich glaube, es war eine 8. oder 9. Klasse. Von der Reaktion der stellvertretenden Schulleitung jedenfalls schlackern mir heute noch die Ohren. Ich dachte, das war's jetzt mit dem 2. Staatsexamen.

    Liegt vielleicht auch am Bundesland. Ist bei einer offiziellen Fortbildung als adäquates Mittel zur Motivation empfohlen worden. Vor allem bei schwierigen Schülern oder nachmittags. Schlimm ist, dass dir heute noch die Ohren schlackern. Das geht gar nicht. Da gehen Erwachsene miteinander um. Und nicht Herr und Knecht.

  • chilipaprika meinte, dass er hofft, dass du nicht eigenmächtig entscheidest, eine Stunde eher zu beenden, da die SuS gut mitgemacht haben.

    Wenn den SuS bei einer früheren Entlassung etwas passiert, dann möchte ich nicht in der Haut der Lehrkraft stecken, die dieses veranlasst hat!

    Das geht, muss nur entsprechend ins Tagebuch. Aus einer Fortbildung in Stuttgart zum Thema Schülermotivation. Offizielle Fortbildung übers RP.

  • Ja und? Dann beschweren sie sich halt.

    Die Notengebung obliegt, zumindest bei uns in NRW, dem Fachlehrer und kann nicht einfach so von der Schulleitung rückgängig gemacht werden.

    Es geht nicht um Notengebung, sondern einen Täuschungsversuch und da sagt die BASS was anderes.

  • puh!!!
    WOW, bin echt baff. Hat das jemand wirklich schwarz auf weiß / vor Zeugen empfohlen?
    Reden wir über "ihr könnt 3 Minutenfrüher auf den Pausenhof?" oder über "ihr dürft jetzt früher nach Hause?"

    Beispiel Doppelstunde nachmittags, 13.30 Uhr bis 15 Uhr.

    "Wenn ihr die Aufgabe bis 14.45 Uhr erledigt habt, dürft ihr gehen. "

    Die Schüler sind dann wirklich viel motivierter als wenn man sich bis 15 Ihr quält. Und das Stundenziel ist ja erreicht.

    Da muss man nicht noch 15 Minuten aufs Klingeln warten.

    Das hatte ich schwarz auf weiß und es war eine ganz normale Lehrefortbildung, also gab es Zeugen:)

  • Beispiel Doppelstunde nachmittags, 13.30 Uhr bis 15 Uhr.

    "Wenn ihr die Aufgabe bis 14.45 Uhr erledigt habt, dürft ihr gehen. "

    Die Schüler sind dann wirklich viel motivierter als wenn man sich bis 15 Ihr quält. Und das Stundenziel ist ja erreicht.

    Da muss man nicht noch 15 Minuten aufs Klingeln warten.

    Das hatte ich schwarz auf weiß und es war eine ganz normale Lehrefortbildung, also gab es Zeugen:)

    Aich hier reden wir wahrscheinlich von beruflichen Schulen, wo die SuS wahrscheinlich volljährig sind.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

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