Liebe Community,
hat damit jemand Erfahrung von euch? Im Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz steht zum Beispiel:
(2) Die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen berechtigt auch zum Unterricht in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der Gymnasien sowie zum Unterricht in den allgemein bildenden Fächern der beruflichen Schulen, soweit sie der Mittelstufe (Sekundarstufe I) zuzuordnen sind.
Heißt das, wenn ich zwei allgemeinbildende Fächer habe, könnte ich an einer Berufsschule unterrichten?
Viele Grüße