Seltsame Auffassung. Andersrum wird ein Schuh daraus. Die private Krankenversicherung kostet, egal ob man VZ oder TZ arbeitet, den gleichen Beitrag. In der gesetzlichen KV sind die Beiträge jedoch an das Einkommen angepasst. Wer also TZ arbeitet, ist hier mal wieder gekniffen.
Ich denke, dass das Argument ist, dass sie Beihilfe in gleicher Höhe bekommen. Theoretisch könnte man natürlich argumentieren, dass jemand mit 50% TZ auch nur 50% also insgesamt 25% Beihilfe bekommt. Dann müsste die Person entsprechend 75% über die PKV versichern und würde mehr bezahlen als ein VZ-Kollege. Das Argument ist natürlich nicht wirklich gut ...
Und der Entlastungen schaffen muss für Teilzeitkollegen, die z.B. eine Woche Vollzeit auf Klassenfahrt sind. Schlecht, wenn dann ein Schulleiter diese Meinung zur Arbeitszeit von Teilzeitkräften vertritt.
Das Problem ist natürlich schon, dass man eigentlich auch die Vollzeitkräfte entlasten müsste, die eine Woche auf Klassenfahrt mit "Dauerdienst" fahren. Wir regeln das so, dass Teilzeitkräfte seltener auf Klassenfahrt fahren sollen. Aber auch das ist natürlich nicht immer so einfach umsetzbar. Allerdings ist es in Niedersachsen sowieso freiwillig. Die meisten fahren sowieso nur alle 4 Jahre.