Wenn Teilzeitkräfte Klassenleitungsaufgaben nur anteilig machen - schafft es eure Schule, dass die liegengebliebene Arbeit nicht von den Vollzeitkräften on Top gemacht wird?

  • Seltsame Auffassung. Andersrum wird ein Schuh daraus. Die private Krankenversicherung kostet, egal ob man VZ oder TZ arbeitet, den gleichen Beitrag. In der gesetzlichen KV sind die Beiträge jedoch an das Einkommen angepasst. Wer also TZ arbeitet, ist hier mal wieder gekniffen.

    Ich denke, dass das Argument ist, dass sie Beihilfe in gleicher Höhe bekommen. Theoretisch könnte man natürlich argumentieren, dass jemand mit 50% TZ auch nur 50% also insgesamt 25% Beihilfe bekommt. Dann müsste die Person entsprechend 75% über die PKV versichern und würde mehr bezahlen als ein VZ-Kollege. Das Argument ist natürlich nicht wirklich gut ...


    Und der Entlastungen schaffen muss für Teilzeitkollegen, die z.B. eine Woche Vollzeit auf Klassenfahrt sind. Schlecht, wenn dann ein Schulleiter diese Meinung zur Arbeitszeit von Teilzeitkräften vertritt.

    Das Problem ist natürlich schon, dass man eigentlich auch die Vollzeitkräfte entlasten müsste, die eine Woche auf Klassenfahrt mit "Dauerdienst" fahren. Wir regeln das so, dass Teilzeitkräfte seltener auf Klassenfahrt fahren sollen. Aber auch das ist natürlich nicht immer so einfach umsetzbar. Allerdings ist es in Niedersachsen sowieso freiwillig. Die meisten fahren sowieso nur alle 4 Jahre.

  • Wenn die Klassenfahrten dazu führen, dass alle Kollegen über ihre Arbeitszeit hinaus belastet werden, dann muss auch da eine Lösung gefunden werden, die bei Personalmangel dann vielleicht heißen muss, dass das Kollegium als Ganzes, das in der Besetzung nicht leisten kann.


    Wenn man wie bei euch nur alle vier Jahre fährt, dann kann man die zusätzlichen Stunden vielleicht tatsächlich innerhalb der vier Jahre auf Vertrauensbasis abfeiern. Eine Teilzeitkraft mit 50% braucht dann aber zum Abfeiern im gleichen Rahmen dann schon 8 Jahre. Oder sie muss zusätzlich entlastet werden.

  • Wenn man wie bei euch nur alle vier Jahre fährt, dann kann man die zusätzlichen Stunden vielleicht tatsächlich innerhalb der vier Jahre auf Vertrauensbasis abfeiern. Eine Teilzeitkraft mit 50% braucht dann aber zum Abfeiern im gleichen Rahmen dann schon 8 Jahre. Oder sie muss zusätzlich entlastet werden.

    Oder die Vollzeitkräfte fahren alle 2 Jahre. Aber bei uns gibt es auch Lehrkräfte, die gerne mit auf Klassenfahrt fahren und dann regelmäßiger fahren und andere nur, wenn ihre eigene Klasse dran ist oder gar nicht. Das kann man halt alles auch nicht wirklich genau messen und vergleichen. Den Eltern machen wir halt klar, dass es kein Recht auf Klassenfahrten gibt und sie dankbar sein sollen, wenn Kollegen Klassenfahrten oder auch Ausflüge machen. Da fängt es auch schon wieder an schwierig zu werden. Mit Sachunterricht kann man gefühlt ständig auf Unterrichtsgang sein. Andere Fachlehrkräfte eher weniger. Letztlich muss jeder für sich gucken, dass er seine Belastung angemessen steuert.

  • Naja, normalerweise hat man am Vormittag nicht mal eben Zeit für so etwas. Außerdem haben die wenigsten irgendwelche Springstunden. Also kommt man etwas früher, um die Maschine auszuräumen. Ich verstehe aber auch nicht, was daran schlimm ist. Wenn ich dreckiges Geschirr mache, beteilige ich mich an der Reinigung. So ist es doch normal.

    Ja, schau' mal, das ist bei uns schon mal anders. Zum einen beteiligen sich (natürlich!) alle die, die etwas in den Spüler gestellt haben, auch an dessen Leerung. Aber das ist an meiner Schule ganz selbstverständlich und geht auch ohne "Dienstplan". Zum anderen hat fast jede/r irgendwann am Vormittag Zeit dafür (vor dem Unterricht - es hat zudem nicht jede Lehrkraft immer zur 1. Stunde, während der Pausen oder nach dem Unterricht - wenn die Spülmaschine mal am Vormittag läuft, oder eben in "Freistunden", die bei uns 90 Min. dauern und halt auch bei einigen vorkommen).

    Ich hoffe mal, dass es an der Größe der Schule liegt, dass es bei euch nicht klappt. Ich finde so etwas gehört einfach zum Miteinander. Wir sind doch auch Menschen und nicht nur Lehrer. Dazu gehört es auch gemeinsam zu feiern.

    Das ist doch mal wieder Ansichtssache! Geburtstage großartig im Kollegium zu begehen "klappt" bei uns nicht, weil es niemand möchte, dass solch ein Brimborium um jeden Geburtstag etc. gemacht wird. Geburtstage sind m. M. n. einfach etwas, das man privat feiert und nicht "beruflich". Wenn eine Lehrkraft aus meinem Kollegium oder meiner Abteilung Geburtstag hat, der/dem wird gratuliert (von den KuK, die der-/demjenigen begegnen und vom Schulleiter) - ignoriert, wie du schreibst, wird also niemand! - und er/sie gibt halt etwas aus oder auch nicht. Das war's. Geschenke aus der "Freud- und Leid-Kasse", in die wir gerne bereitwillig einmal im Schuljahr einzahlen, gibt es nur zu runden Geburtstagen. So kenne ich das auch aus anderen Kollegien und Betrieben. Und Singen für die-/denjenigen, die/der Geburtstag hat(te)?!? Sorry, aber das würde ich mir verbitten! Das kann man mit Kindern gerne machen, aber nicht mit Erwachsenen.

    Gemeinsame Feiern gibt es im Übrigen bei uns natürlich auch: jedes Schuljahr ein Sommerfest und eine Weihnachtsfeier (richtet jedes Jahr eine der Abteilungen aus) und alle paar Jahre gibt's einen (freiwilligen) Kollegiumsausflug. Das reicht doch völlig.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Diskussion. Ich wollte noch einen zu meinem Geburtstag ausgeben, fällt mir da ein. Erst wollte ich mich mit Kolleginnen zusammentun, dann kam ich nicht dazu, dann spielten engagierten sich die Eltern verrückt meiner Klasse weit über das zu erwartende Maß. Verknüpfe ich wahrscheinlich direkt mit dem kommenden Geburtstag. :rofl:

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Diskussion. Ich wollte noch einen zu meinem Geburtstag ausgeben, fällt mir da ein. Erst wollte ich mich mit Kolleginnen zusammentun, dann kam ich nicht dazu, dann spielten engagierten sich die Eltern verrückt meiner Klasse weit über das zu erwartende Maß. Verknüpfe ich wahrscheinlich direkt mit dem kommenden Geburtstag. :rofl:

    vielleicht möchten die Eltern dir zum nächsten Geburtstag ganz engagiert eine Party schmeißen!

  • Gemeinsame Feiern gibt es im Übrigen bei uns natürlich auch: jedes Schuljahr ein Sommerfest und eine Weihnachtsfeier (richtet jedes Jahr eine der Abteilungen aus) und alle paar Jahre gibt's einen (freiwilligen) Kollegiumsausflug. Das reicht doch völlig.

    Das ist sicherlich der Unterschied ob man einer Grundschule oder in der BBS/Sek1/Sek2 arbeitet. Bei uns gibt es keine Abteilungen und wir hatten normal um die 15 Lehrkräfte. Wir haben aber auch Grundschule mit unter 10 Lehrkräfte. Die kleinste hat 5.

  • Mich wundert diese Diskussion um die Klassenfahrten. Wenn hier TZ-Kräfte auf Fahrt gehen, beantragen sie für die Zeit eine Aufstockung auf VZ und bekommen sie auch bewilligt.

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • Das ist sicherlich der Unterschied ob man einer Grundschule oder in der BBS/Sek1/Sek2 arbeitet. Bei uns gibt es keine Abteilungen und wir hatten normal um die 15 Lehrkräfte. Wir haben aber auch Grundschule mit unter 10 Lehrkräfte. Die kleinste hat 5.

    Nur, weil es wenige Kollegen sind, muss man mit denen doch nicht seine Freizeit verbringen, ihnen Geburtstagslieder singen oder sie beschenken. Ich finde das echt schräg.

  • Nur, weil es wenige Kollegen sind, muss man mit denen doch nicht seine Freizeit verbringen, ihnen Geburtstagslieder singen oder sie beschenken. Ich finde das echt schräg.

    Freizeit verbringen? Es geht um den Schulalltag bzw. die Pausen. Singen ist/wäre auch nicht mein Ding. Trotzdem ist es nicht ungewöhnlich, dass an Grundschulen die Geburtstage der Kollegen in irgendeiner Form begangen werden. Bei uns wird auch "nur" etwas hingestellt und der Platz im Lehrerzimmer geschmückt. Ich habe sicherlich in den Jahren schon viele Grundschulen kennen gelernt. Ich kenne keine, die gar nichts macht.

  • Mein erster Chef hat zur Problematik der systembedingten Mehrbelastung (Konferenzen, Fahrten, etc.) von beamteten TZ-Kolleg*innen sinngemäß gesagt: "Beihilfe und sämtliche Gimmicks bekommen sie aber auch in gleicher Höhe wie die VZ-Kolleg*innen. Da können sie auch ein bisschen mehr machen." Finde ich immer noch plausibel - und das sage ich als baldiger TZ-Lehrer.

    Welche Gimmicks meinst du?


    Und natürlich bekommt die TZ Kraft volle Beihilfe. Die gesetzlich versicherte TZ Kraft muss ja auch nicht einen Teil ihrer Arztkosten selber zahlen.

    Dafür müssen Beamte aber den gleichen KK Beitrag zahlen wie die VZ Kräfte, sind da also schon mal benachteiligt.

  • Mich wundert diese Diskussion um die Klassenfahrten. Wenn hier TZ-Kräfte auf Fahrt gehen, beantragen sie für die Zeit eine Aufstockung auf VZ und bekommen sie auch bewilligt.

    Das können bei uns nur die Angestellten machen.

    Beamte müssen mit der Schulleitung einen individuellen Ausgleich vereinbaren. Dafür darf aber kein Unterricht ausfallen/ vertreten werden müssen. Finde den Fehler

  • Das können bei uns nur die Angestellten machen.

    Beamte müssen mit der Schulleitung einen individuellen Ausgleich vereinbaren. Dafür darf aber kein Unterricht ausfallen/ vertreten werden müssen. Finde den Fehler

    Hier in BW auch.


    ninale Ist das in deinem Bundesland wirklich anders?

  • Das können bei uns nur die Angestellten machen.

    Beamte müssen mit der Schulleitung einen individuellen Ausgleich vereinbaren. Dafür darf aber kein Unterricht ausfallen/ vertreten werden müssen. Finde den Fehler

    Darin gibt es schlicht keinen Fehler. Die Ursache liegt wieder einmal im Unterschied von Vergütung und Alimentation und ein entsprechender Ausgleich ist durchaus auch ohne Unterrichtsentfall möglich (z.B. geringere Frequenz bei der Teilnahmeverpflichtung an Schulfahrten im Vergleich mit Vollzeit-Lehrkräften).

  • Das ist sicherlich der Unterschied ob man einer Grundschule oder in der BBS/Sek1/Sek2 arbeitet. Bei uns gibt es keine Abteilungen und wir hatten normal um die 15 Lehrkräfte. Wir haben aber auch Grundschule mit unter 10 Lehrkräfte. Die kleinste hat 5.

    Ach nee; tell me something new ;) . Zu diesem Unterschied hatten sich im Übrigen doch kleiner gruener frosch und Lamy74 schon am Samstag geäußert.

    Bei uns wird auch "nur" etwas hingestellt und der Platz im Lehrerzimmer geschmückt.

    So etwas wäre an meiner Schule schon allein dadurch nicht möglich, dass niemand den Platz im Lehrerzimmer hat; bei uns gibt es gar keine festen Plätze (die Lehrerzimmer bestehen aus verschiedenen Tischgruppen und jede/r setzt sich mal hier und mal dort hin). Außerdem haben wir bedingt durch die Größe der Schule an unserem Hauptstandort mittlerweile sechs Lehrerzimmer (verteilt auf mehrere Gebäude) plus eines an unserem Außenstandort. Viele KuK sind in mehr als einer Abteilung eingesetzt und halten sich dadurch im Laufe der Woche - wenn nicht sogar des Tages - in mind. zwei unterschiedlichen Lehrerzimmern auf.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Mich wundert diese Diskussion um die Klassenfahrten. Wenn hier TZ-Kräfte auf Fahrt gehen, beantragen sie für die Zeit eine Aufstockung auf VZ und bekommen sie auch bewilligt.

    Das finde ich irgendwie kurios. Das heißt, wenn eine TZ-Lehrkraft bspw. vier Tage auf eine Klassenfahrt geht, wird sie für diese paar Tage auf VZ aufgestockt und geht danach wieder zurück auf TZ?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das finde ich irgendwie kurios. Das heißt, wenn eine TZ-Lehrkraft bspw. vier Tage auf eine Klassenfahrt geht, wird sie für diese paar Tage auf VZ aufgestockt und geht danach wieder zurück auf TZ?

    Das klingt ja interessant, wenn ich das gewusst hätte... Wie macht man das denn genau, für 3-5 Tage auf Vollzeit gehen? Gibts dafür Formulare (Hessen)?

  • Das klingt ja interessant, wenn ich das gewusst hätte... Wie macht man das denn genau, für 3-5 Tage auf Vollzeit gehen? Gibts dafür Formulare (Hessen)?

    Bist du angestellt?


    Wenn ja, dann: BAG Urteil v. 22.08.2001 - 5 AZR 108/00.


    Wenn nein, dann: A-Karte

  • Das klingt ja interessant, wenn ich das gewusst hätte... Wie macht man das denn genau, für 3-5 Tage auf Vollzeit gehen? Gibts dafür Formulare (Hessen)?

    Tja, das frag' ich mich ja auch, wie das funktionieren soll! Mal sehen, ob ninale uns das mal genauer erklären kann (betrifft aber ja anscheinend nur ihr BL - also Bremen? - und ggf. auch nur angestellte Lehrkräfte).

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