Wenn Teilzeitkräfte Klassenleitungsaufgaben nur anteilig machen - schafft es eure Schule, dass die liegengebliebene Arbeit nicht von den Vollzeitkräften on Top gemacht wird?

  • Es ist ein leidiges Thema: An vielen Schulen beklagen Teilzeitkräfte zu Recht, dass sie Elternsprechtage, Vertretungsbereitschaften, Feste/Ausflüge und Sonstiges ebenfalls nur anteilig leisten möchten.

    Oftmals unausgesprochen ist, dass die liegenbleibende Arbeit dann von Vollzeitkräften on Top gemacht werden muss.


    Wenn an einem Elternsprechtag ein Klassenleitungsteam sich üblicherweise die Eltern aufteilt, so funktioniert das nicht, wenn eine der Lehrkräfte in Teilzeit ist und so weiter.


    Gibt es an eurer Schule wirksame Konzepte, der Überbelastung der Vollzeitkräfte entgegenzuwirken? Werden dann bei Teilzeit weniger Gesprächstermine/Klassenfahrten etc. angeboten? Oder werden die Vollzeitkräfte an anderer Stelle entlastet?

  • Dr. Caligiari

    Hat den Titel des Themas von „Wenn Teilzeitkräfte Klassenleitungsaufgaben nur anteilig machen - wie stellt eure Schule sicher, dass die liegengebliebene Arbeit nicht von den Vollzeitkräften on Top gemacht wird?“ zu „Wenn Teilzeitkräfte Klassenleitungsaufgaben nur anteilig machen - schafft es eure Schule, dass die liegengebliebene Arbeit nicht von den Vollzeitkräften on Top gemacht wird?“ geändert.
  • Es ist ein leidiges Thema: An vielen Schulen beklagen Teilzeitkräfte zu Recht, dass sie Elternsprechtage, Vertretungsbereitschaften, Feste/Ausflüge und Sonstiges ebenfalls nur anteilig leisten möchten.

    Oftmals unausgesprochen ist, dass die liegenbleibende Arbeit dann von Vollzeitkräften on Top gemacht werden muss.

    Das ist ein subjektiver Fehlschluss einiger Kolleginnen und Kollegen. Natürlich erledigt eine 50%-Teilzeit-Lehrkraft theoretisch auch nur 50% dieser Teilaufgaben. Das heißt gerade nicht, dass die restlichen 50% auf andere Vollzeit-Lehrkräfte verteilt werden müssten, sondern rechnerisch landen die bei der anderen 50%-Teilzeit-Lehrkraft, die gemeinsam die sonst mögliche Vollzeitlehrkraft ersetzen.


    De facto leisten die beiden 50%-Teilzeit-Lehrkräfte zusammen im Übrigen i.d.R. mehr der unterrichtsnahen Aufgaben als es die eine Vollzeitlehrkraft, die sie ersetzen, alleine leisten würde. Das ist ja gerade die Krux bei Teilzeit im Lehramt.

  • Das ist ein subjektiver Fehlschluss einiger Kolleginnen und Kollegen. Natürlich erledigt eine 50%-Teilzeit-Lehrkraft theoretisch auch nur 50% dieser Teilaufgaben. Das heißt gerade nicht, dass die restlichen 50% auf andere Vollzeit-Lehrkräfte verteilt werden müssten, sondern rechnerisch landen die bei der anderen 50%-Teilzeit-Lehrkraft, die gemeinsam die sonst mögliche Vollzeitlehrkraft ersetzen.


    De facto leisten die beiden 50%-Teilzeit-Lehrkräfte zusammen im Übrigen i.d.R. mehr der unterrichtsnahen Aufgaben als es die eine Vollzeitlehrkraft, die sie ersetzen, alleine leisten würde. Das ist ja gerade die Krux bei Teilzeit im Lehramt.

    Demnach müsste dann ein Vollzeitklassenleitungsteam bei Teilzeit einer Lehrkraft neu zusammengesetzt werden und dann etwa aus einer Vollzeitkraft und zwei 50% Teilzeitkräften bestehen.

  • Demnach müsste dann ein Vollzeitklassenleitungsteam bei Teilzeit einer Lehrkraft neu zusammengesetzt werden und dann etwa aus einer Vollzeitkraft und zwei 50% Teilzeitkräften bestehen.

    Ich weise einfach mal vorsichtig darauf hin, dass es bei weitem nicht an allen Schulen Usus ist, Klassen auch wirklich mit Klassenleitungsteams zu besetzen. Es ist durchaus möglich, eine Vollzeitlehrkraft als "Haupt"-Klassenlehrkraft mit einer Vertretungslösung zu besetzen und gleichzeitig im Falle von Teilzeitlehrkräften ein Team als Klassenlehrkräfte einzusetzen.


    In der Praxis kommen noch viele andere Überlegungen hinzu, die Schule hat hier nach §16 Abs. 5 BGleiG auf geeignete Individuallösungen zu achten. So wird bei uns bei der Klassenlehrerteambesetzung nicht nur auf die Teilzeitquoten, sondern auch auf weitere übernommene Aufgaben in der Schule geachtet. Das führt dazu, dass es z.B. auch 3er Teams gibt, wenn dort entweder mehrere Lehrkräfte mit geringer Teilzeitquote zusammenkommen oder Funktionsstelleninhaber mit dabei sind. Es braucht dann einfach eine gute und transparente Aufgabenverteilung innerhalb der Teams.


    PS: kleiner gruener frosch war schneller :)

  • Für Elternsprechtage haben unsere Teilzeitkräfte nur 2 Stunden Anwesenheitspflicht. Ganz häufig sind das aber auch Kollegen mit Fächerkombinationen, bei denen sowieso wenige Eltern überhaupt Gesprächsbedarf haben.

    Teilzeitkräfte fahren nicht auf Klassenfahrt bei uns, ein ungeschriebenes aber nachvollziehbares Gesetz.


    Was mich bei manchen Teilzeitkollegen stört ist, wenn durch das geringere Stundendeputat plötzlich mehr Energie für außerunterrichtliche Aktivitäten frei wird, die allen mehr Arbeit machen.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt ja auch genug Schulen, wo die Aufgaben komplett in einer Hand liegen.

    ich zitiere mich einmal selbst für einen Nachtrag ... an kleineren Grundschulen manchmal sogar in der Hand EINER Teilzeitkraft. Oder eines Schulleiters.

  • an kleineren Grundschulen manchmal sogar in der Hand EINER Teilzeitkraft

    Nicht nur dort. An meiner Schule haben auch so einige TZ-Lehkräfte eine Klassenlehrerschaft; allerdings normalerweise in Berufsschulklassen und nicht in Vollzeitbildungsgängen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das ist ein subjektiver Fehlschluss einiger Kolleginnen und Kollegen.

    Nicht zwangsläufig, bei der Schule meiner Frau war mal z.B. die Idee, dass TZ-Kräfte seltener Protokoll in Lehrerkonferenzen schreiben müssen. Da nicht alle in der Lage sind, ein druckreifes Protokoll am Ende einer LK fertig zu haben, ist ja hier teilweise doch etwas mehr Nacharbeit nötig. Das hätte aber bedeutet, dass Vollzeitkräfte eben öfter ein Protokoll fertigen müssen als sie es ohne diese Regelung hätten müssen.


    Nur mal als banales Beispiel.

  • Ich wüsste nicht, wenn ich als TZ-Lehrkraft weniger Termine am Elternsprechtag anbiete, weil ich z.B. nur 2 statt 3 Stunden da bin, dass dann die Eltern vermehrt bei VZ-Lehrkräften auftauchen?


    Bei uns ist eine bestimmte Zahl von Vertretungsstunden "inklusive" und jede Lehrkraft hat eine gewisse Zahl an Bereitschaftsstunden im Stundenplan stehen, die Vollzeitler meist 5, ich habe 4 (bei 78%), andere, die noch weniger Deputatsstunden haben, eben nur 2-3. Ich wäre als VZ-Lehrerin aber nie auf die Idee gekommen, dass ich da jetzt nur mehr machen muss, weil die Teilzeitler weniger haben, denn das ist ja selbstredend.


    Da das Gros an Aufgaben im Lehrerberuf nicht teilbar ist, haben TZ-Lehrkräfte im Verhältnis zu ihrem Deputat oft sogar mehr Mehrarbeit als VZ-Lehrkräfte. Nur, wenn das durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen wird, vielleicht nicht, aber das höre ich äußerst selten, dass eine Schule das macht (meine nicht).


    Zumindest an meiner Schule sehe ich, dass Teilzeit-Lehrkräfte oft mehr Extraaufgaben (Beauftragte für xyz) haben als Vollzeitler. Oft werden die eher an diese herangetragen, "weil die ja noch Zeit haben" und die Vollzeit-Lehrkräfte ja mit ihrem Deputat schon voll ausgelastet sind. Das führt die Teilzeit ad absurdum!

  • Bei uns wurde von der SL sehr lange argumentiert, dass sich die geringere Belastung bei den Teilzeitlehrkräften bei Elternsprechtagen automatisch ergibt, da sie ja auch weniger Klassen und damit weniger SuS haben ... war nur dann so, dass sie statt kürzerer Anwesenheit mehr Lücken hatten. Wurde inzwischen auf Betreiben des ÖPR angepasst. Steter Tropfen höhlt manchmal halt doch den Stein.

  • Bei den Elternsprechtagen sehe ich auch so überhaupt gar keine Mehrbelastung der VZ-Kräfte- schon gar nicht aufgrund meiner Teilzeit. Wir bleiben entsprechend unserer jeweiligen Teilzeitquote und da ich weniger Klassen unterrichte, wollen mich auch weniger Eltern sprechen als früher mit voller Stelle. Und wenn ich keine Zeit mehr habe, laufen die Eltern ja nicht zu einem VZ-KoK, sondern kommen im Zweifel zu einem anderen Zeitpunkt zu mir oder ich biete über meine "Pflichtzeit" hinaus noch Termine an.

    Ansonsten würde ich auch sagen, dass wir TZ-Kräfte für eine Entlastung der VZ-Kräfte sorgen. Wir übernehmen zusätzliche Aufgaben wie alle anderen(d.h. es gibt TZler und VZler mit und ohne), wer eine Beförderung hat, erfüllt diese Aufgabe unabhängig von der TZ-Quote und vor allem sind wir die ersten, die einspringen, wenn jemand länger ausfällt.

    Da unser Kollegium durch die vielen TZ-Kräfte einfach größer ist, ist es viel einfacher, alle bei Aufgaben zu entlasten.

  • Verstehe die Eingangsfrage nicht. Ein Klassenlehrer hat seine Funktion zu 100% zu füllen.

    Ein Teilzeitbeschäftigter übernimmt dann eben nur eine Klassenführung zu 100% und nicht 2 oder 3 Klassenführungen wie der Vollzeitkollege.


    Ein Teilzeitkollege macht auch keinen 50% Unterricht, sondern unterrichtet mit der halben Stundenzahl 100% dieser reduzierten Zeit.

  • Verstehe die Eingangsfrage nicht. Ein Klassenlehrer hat seine Funktion zu 100% zu füllen.

    Ein Teilzeitbeschäftigter übernimmt dann eben nur eine Klassenführung zu 100% und nicht 2 oder 3 Klassenführungen wie der Vollzeitkollege.


    Ein Teilzeitkollege macht auch keinen 50% Unterricht, sondern unterrichtet mit der halben Stundenzahl 100% dieser reduzierten Zeit.

    Das mag am BK vlt. anders sein, aber an allgemeinbildenden Schulen hat eine Lehrkraft i.d.R. nicht mehrere Klassenleitungen gleichzeitig. Dennoch geht die Eingangsfrage natürlich von einer falschen Voraussetzung aus.

  • Nicht zwangsläufig, bei der Schule meiner Frau war mal z.B. die Idee, dass TZ-Kräfte seltener Protokoll in Lehrerkonferenzen schreiben müssen. Da nicht alle in der Lage sind, ein druckreifes Protokoll am Ende einer LK fertig zu haben, ist ja hier teilweise doch etwas mehr Nacharbeit nötig. Das hätte aber bedeutet, dass Vollzeitkräfte eben öfter ein Protokoll fertigen müssen als sie es ohne diese Regelung hätten müssen.


    Nur mal als banales Beispiel.

    Ein gutes Beispiel für den beschriebenen subjektiven Fehlschluss.

    Ich versuche es mal aufzuklären, indem wir uns zwei Kollegien vorstellen. Eins besteht nur aus VZ-Kräften, der Einfachheit halber aus genau zwei VZ-Kräften. Das andere zur Hälfte aus VZ-Kräften und zur anderen Hälfte aus zwei TZ-Kräften (je 50% Deputat). Im Prinzip also gleich große Kollegien. Im ersten Kollegium schreibt die VZ-Kraft jedes zweite Protokoll. Das sollte sie auch im anderen Kollegium, denn sie ist ja „das halbe Kollegium“. An der Schule von Karl-Dieters Frau schreibt sie aber nur jedes dritte Protokoll und wälzt damit Arbeit auf die TZ- Kräfte ab. Sogar ohne schlechtes Gewissen.

    Man könnte auch eine VZ-Kraft auffordern sich einfach mal vorzustellen, sie bestünde aus zwei TZ-Kräften. Das eine Protokoll schreibt die linke Hälfte, das andere die rechte Hälfte. Oder bei Teilabordnungen …

    Leider passiert dieser Trugschluss ständig.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, da ist ein Denk- oder Rechenfehler.


    ich habe dein Beispiel doch richtig verstanden.

    Schule 1: VZ-Kraft A und Vollzeitkraft B.

    1. Konferenz: A

    2. Konferenz: B

    3. Konferenz: A

    4. Konferenz: B

    5. Konferenz: A

    6. Konferenz: B

    7. Konferenz: A

    8. Konferenz: B

    ...

    A hat bei 8 Konferenzen also 4 Konferenzen, B hat ebenfalls 4.


    Schule 2: VZ Kraft A, Teilzeitkraft B, Teilzeikraft C

    1. Konferenz: A

    2. Konferenz: B

    3. Konferenz: A

    4. Konferenz: C

    5. Konferenz: A

    6. Konferenz: B

    7. Konferenz: A

    8. Konferenz: C


    A hat bei 8 Konferenzen als 4 Konferenzen (die Hälfte) und B und C haben jeweils 2 Konferenzen (als die Hälfte von A)


    Also: alles gerecht. Oder nicht?

  • kleiner gruener frosch


    Genau so ist es gemeint. Für die VZ-Kraft A ändert sich überhaupt nichts, wenn statt der VZ-Kraft B auf einmal 2 TZ-Kräfte B´ und C´existieren, die natürlich nur entsprechend ihrer Quote Aufgaben übernehmen. Wenn sich A natürlich dem Fehlschluss hingibt, sich nur mit C´zu vergleichen, mag sich das subjektiv unfair anfühlen.

  • Da nicht alle in der Lage sind, ein druckreifes Protokoll am Ende einer LK fertig zu haben, ist ja hier teilweise doch etwas mehr Nacharbeit nötig. Das hätte aber bedeutet, dass Vollzeitkräfte eben öfter ein Protokoll fertigen müssen als sie es ohne diese Regelung hätten müssen.

    a) Wieso sind manche nicht in der Lage, ein Protokoll anzufertigen und was hat das vor allem

    b) damit zu tun, ob jemand VZ oder TZ arbeitet?

  • Kleiner grüner Frosch

    Meinst Du mich oder Karl-Dieter?

    So wie ich und du es beschrieben haben, so ist es gerecht.

    An der Schule von Karl-Dieters Frau läuft es aber so:

    1. Konferenz: A

    2. Konferenz: B

    3. Konferenz: C

    4. Konferenz: A

    5. Konferenz: B

    6. Konferenz: C

    7. Konferenz: A

    8. Konferenz: B

    usw.

    So hält Karl-Dieter es für gerecht. Zumindest habe ich ihn so verstanden, denn in seinem Beitrag widersprach er ja der Aussage von Seph.

  • kleiner gruener frosch


    Genau so ist es gemeint. Für die VZ-Kraft A ändert sich überhaupt nichts, wenn statt der VZ-Kraft B auf einmal 2 TZ-Kräfte B´ und C´existieren, die natürlich nur entsprechend ihrer Quote Aufgaben übernehmen. Wenn sich A natürlich dem Fehlschluss hingibt, sich nur mit C´zu vergleichen, mag sich das subjektiv unfair anfühlen.

    Ändert sich vielleicht mit einem kurzen Blick auf die Gehaltszettel. Oft hilft dieser kleine Hinweis. 😉

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