Mir ist neu, dass der Gleichstellungsbeauftragte eine Frau sein muss.
Im Matheinstitut seinerzeit habe ich erlebt, dass der Frauenbeauftragte ein Mann war. Nur die Frauen durften wählen, die Männer hatten aber passives Wahlrecht.
Wenn man jetzt einen Gleichstellungsbeauftragten hat, finde ich es angemessen, dass auch die Rechte von Männerminderheiten verteidigt werden.
Ich kann auch nicht verstehen, warum die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation verfassungskonform ist, das umgekehrte aber auch bei starkem Frauenüberhang dann rechtlich nicht haltbar sein soll.