NRW Work Life Balance vs. Feller Teilzeit

  • Warum zur Hölle sollte sie denn auch "Extra-Geld" bekommen, wenn sie nicht mehr voll einsetzbar ist und auch nicht voll arbeitet?

    Letztendlich ist das eine soziale Absicherung. Die Teildienstfähigkeit sucht sich ja niemand freiwillig aus, sondern die Kollegen sind eben krank.

    Dabei ist es besser, wenn sie im Rahmen der Teildienstfähigkeit verlässlich so viel tun, wie sie noch können, statt aus finanziellen Gründen mit allen Mittelns Vollzeit zu bleiben und ständig über Krankschreibungen unberechenbar zu fehlen und ihre Gesundheit endgültig völlig zu ruinieren.

  • 50% Gehalt für den Teildienstminderungsanteil ist eine NRW-Regelung.

    Die ist auch noch nicht so sehr alt. Das gibt es erst seit ein paar Jahren.

    Hessen hat das auch

    • Offizieller Beitrag

    Der Tip ist nur so mittel hilfreich. Es gibt Dinge, von denen weiß man gar nicht, dass sie existieren, z.B. eine Teildienstfähigkeit und dass Zuschläge gezahlt werden, also kann man auch nicht danach suchen. Zum zweiten steht nicht alles in einem Schulgesetz, sondern hat bundes- und landesbeamtenrechtliche Zusammenhänge und kann nicht von jedem juristischen Laien im Internet nachvollzogen werden.

    Also das steht im Beamtenstatusgesetz - das ist einer der zentralen Gesetzestexte, den man zumindest hinsichtlich seiner Existenz kennen sollte. Und dann wüsste man auch, wo man ggf. konkret suchen müsste.

    § 27 BeamtStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    BamtStG, LBG, ADO, SchulG, LBesG, LVO - alles Dinge, die einem erst einmal wie böhmische Dörfer erscheinen. Je nach Lebenslage empfiehlt sich aber die Lektüre der entsprechenden Texte - das meinte ich mit denen für einen selbst relevanten Gesetzestexten. Damit beschränkte ich mich keinesfalls nur auf NRW.

  • Und wieder einmal zeigt es sich, dass es für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sinnvoll ist, sich mit den für sie relevanten Gesetzen, Verordnungen und Erlassen auseinanderzusetzen. Da es um einen selbst geht, ist es in meinen Augen unabdingbar, die Regelungen aktiv zu kennen, denen man wahlweise unterliegt oder die einen unmittelbar betreffen. Nur so weiß man, was man tun (oder lassen) kann.

    Dieses "Empowerment" (der Begriff "Selbstermächtigung" ist mir zu dicht an unserer Geschichte dran) ist ungemein hilfreich und sorgt dafür, dass ich bewusst und oft rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen kann.


    BamtStG, LBG, ADO, SchulG, LBesG, LVO - alles Dinge, die einem erst einmal wie böhmische Dörfer erscheinen. Je nach Lebenslage empfiehlt sich aber die Lektüre der entsprechenden Texte - das meinte ich mit denen für einen selbst relevanten Gesetzestexten. Damit beschränkte ich mich keinesfalls nur auf NRW.

    Ich würde beide Tipps - angepasst an die Gesetze des jeweiligen BL - unbedingt unterschreiben.

    Tatsächlich dauert es auch gar nicht so lang, ein Gesetz mal von Anfang bis Ende zumindest zu überfliegen. Die Texte lesen sich schnell und viel Paragraphen kann man auch überspringen, wenn man merkt, dass sie so gar nichts mit dem eigenen Arbeitsalltag zu tun haben.

    Andererseits hilft die so investierte Zeit ungemein, auf gängige Mythen und weit verbreitetes Hörensagen (z.B. Korrekturzeiten; Mehrarbeitsregelungen etc.) zu reagieren und weitere Handlungsmöglichkeiten (z.B. Entscheidungsrechte der Gesamtkonferenz etc.) zu entdecken.

    Und nochmal: Es dauert WIRKLICH nicht besonders lang. Das ist im Prinzip ein gut investierter Arbeitsnachmittag.

  • auf gängige Mythen und weit verbreitetes Hörensagen (z.B. Korrekturzeiten; Mehrarbeitsregelungen etc.) zu reagieren

    Naja, das funktioniert meist nur eingeschränkt: "Neinein, das ist bestimmt so. Das hat der Schwager meiner Schwester mal so auf einer Fortbildung gehört!"

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich weiß von 2 befreundeten Grundschullehrerinnen in Bayern, denen der Amtsarzt bescheinigt hat, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht voll einsatzfähig sind. Sie arbeiten 50% und bekommen 75% bezahlt.



  • Dieses "Empowerment" (der Begriff "Selbstermächtigung" ist mir zu dicht an unserer Geschichte dran) ist ungemein hilfreich und sorgt dafür, dass ich bewusst und oft rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen kann.


    Seit Kant nennen wir das glaube ich "Aufklärung".

  • Es empfiehlt sich sowieso mal das eine oder andere schulrechtliche Buch zu lesen. Auch im Schulalltag sollten Lehrkräfte die wichtigsten Regelungen kennen. Es ist immer wieder erschreckend wie wenig Ahnung einige Lehrkräfte trotz Verbeamtung da haben.

  • Also das steht im Beamtenstatusgesetz - das ist einer der zentralen Gesetzestexte, den man zumindest hinsichtlich seiner Existenz kennen sollte.

    Ja, das weiß ich jetzt durch Kollege Chemikus, der das Thema hier angestoßen hat. Wenn man aber mit Dienstunfähigkeit und Teildienstfähigkeit bislang nicht viel zu tun hatte, kommt man nun nicht als erstes darauf, danach überhaupt zu suchen. Die erste Idee ist, Teilzeit zu beantragen und das haben offenbar auch andere so überlegt. Dass es Zuschläge gibt, steht da zum Beispiel auch nicht.


    Der Punkt ist, dass man derlei Informationen gesagt bekommen müsste und nicht selbst auf die Suche gehen. Das ist in vielen sozialrechtlichen Bereichen auch so. Welches Amt zahlt welche Zuschüsse oder übernimmt welche Kosten? Das erfährt man, wenn man Glück hat, durch andere Betroffene.

  • Der Punkt ist, dass man derlei Informationen gesagt bekommen müsste und nicht selbst auf die Suche gehen.

    Das ist wie mit jedem Wissensbereich. Man muss mal irgendwo anfangen, sich damit zu beschäftigen, dann stößt man mit der Zeit auf immer mehr Informationen. Das mit der Teildienstunfähigkeit war hier schon ab und mal Thema, nur nicht so explizit. Wenn man sich aber vorher schon mit Schulrecht beschäftigt hat, nimmt man auch solche Nebeninformationen anders wahr, da man sie kontextualisieren kann.

    Aber klar, jeder Anfang ist schwer. Die Empfehlung, sich zunächst mit den gängigen schul- und dienstrechtlichen Gesetzestexten zu beschäftigen, bleibt aber.


    Falls du es doch lieber in Form eines Fachbuchs hättest, statt die Gesetze selbst zu lesen - was, ich wiederhole mich hier, wirklich nicht so schlimm und langwierig ist, wie es klingt - sind die Bücher von Günther Hoegg immer zu empfehlen.

  • Leute, wie lange kennen wir uns jetzt hier? Ich bin die erste, die weiß, wo man nachschlagen muss und Kolleg*innen aus aller Herren Bundesländern beim Suchen hilft, wenn es um ihre Leistungsbewertung oder dergleichen geht. Und trotzdem ist es nicht selbstverständlich, wenn man schwer erkrankt noch Nerven zu haben, etwas zu finden, von dem man nicht weiß, dass es existiert.

  • Quittengelee

    Vollkommen richtig. Bin ich am Boden geht nichts mehr. Aber letzlich sind wir, d.h. die Personal- und Schwerbehindertenvertretungen ja dann dafür da, zu unterstützen. Nein in "Friedenszeiten" muss ich mich informieren, damit es erst gar nicht zu einer Extremsituation kommt. Es wäre ja schon Mal ein Anfang, sich die Informationen, die von den Verbänden kommen, Mal durchzulesen. Wenn ich das für meinen Beritt mal Revue passieren lassen, dann ist das was wir hier gerade diskutieren alles in den Infos, zumindest was meinen Verband anbelangt, abgefrühstückt worden. Einfach Mal 10 Minuten die Woche für diese Aufgabe vorsehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Genau, welches "schulrechtliche Buch" empfiehlst du?

    Ich mag die Bücher von Böhm. Sind allerdings schon recht ausführlich. Es gibt zu mindestens für Niedersachsen auch einige bundeslandspezifische Bücher. Das hat natürlich auch Vorteile. Bei uns gibt es auch eine Reihe offizieller Lehrerfortbildungen zu den verschiedenen Aspekten. Ich denke, dass man da ein wenig überlegen muss, was man eigentlich möchte und was einem liegt. Der eine will lieber ein ausführliches Buch mit Verweis auf die Gesetze, der andere lieber ein paar Grundaussagen.

  • Du hast Mitbewerber, ja.Aber auch da laufen Stellen leer. Ein Quantum Glück, die Fähigkeit sich selber zu präsentieren, sowie zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu sein

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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