Teildienstfähigkeit
Zu den Fragen der KuKs- wo steht das?
Die Rechtsgrundlage ergeben sich aus:
§ 27 Beamtenstatusgesetz
Und für die Höhe der Besoldung:
§9 Landesbesoldungsgesetz NRW
§71 Landesbesoldungsgesetz NRW
Für die Kolleg:innen aus anderen BL
Schaut da bitte nochmal in Eurem Landesbesoldungsgesetz nach. Nicht für den Rechtsanspruch an sich der in § 27 Beamtenstatusgesetz geregelt ist, sondern vielmehr wegen der Höhe des Zuschlags. Der betrug nämlich irgendwann einmal pauschal 300 Euro und dann gab es die Verbesserung auf 50% der Differenz. Ob das alle BL umgesetzt haben, weiß ich eben n nicht.
Zu erwähnen ist noch, dass die Zulage eine Teildienstfähigkeit von mindestens 20% erfordert. Für Realschullehrer also 24/28 Unterrichtsstunden. Ansonsten entfällt die Zulage! Und außerdem müsst Ihr mindestens die Hälfte Eures Stundendeputats noch arbeiten.
Das Verfahren kann von beiden Seiten angestoßen werden, also sowohl von der Dienststelle als auch von Seiten des Beamten.
Gerade habe ich gesehen, dass ich eine Frage übersehen habe, nämlich "bei welcher Diagnose"
Bei allen Diagnosen. Letztlich hängt es von der Einschätzung des behandelnden Arztes und der nachfolgenden Beurteilung durch den Amtsarzt ab.
Aus meiner bisherigen Beratungspraxis kann ich nur sagen, da war alles dabei:
Häufig genannt sind psychische Gründe ( F Diagnosen mit eingeschränkter Belastbarkeit) ,
Orthopädische Probleme die zu häufigen Ausfällen führen (Die freie Zeit ist da eben erforderlich für die ganzen Massnahmen bei der Physio)
Aber auch Tinnitus der sich verschlimmert, desto länger ich dem Lärm ausgesetzt bin.
Es gibt da also keine Einschränkungen. Man muss (gegenüber dem Amtsarzt, nicht gegenüber der Dienststelle!!!!!) nur begründen, warum man das Pflichtstunden deputat nicht schafft.