NRW Work Life Balance vs. Feller Teilzeit

  • Teildienstfähigkeit

    Zu den Fragen der KuKs- wo steht das?

    Die Rechtsgrundlage ergeben sich aus:

    § 27 Beamtenstatusgesetz

    Und für die Höhe der Besoldung:

    §9 Landesbesoldungsgesetz NRW

    §71 Landesbesoldungsgesetz NRW


    Für die Kolleg:innen aus anderen BL

    Schaut da bitte nochmal in Eurem Landesbesoldungsgesetz nach. Nicht für den Rechtsanspruch an sich der in § 27 Beamtenstatusgesetz geregelt ist, sondern vielmehr wegen der Höhe des Zuschlags. Der betrug nämlich irgendwann einmal pauschal 300 Euro und dann gab es die Verbesserung auf 50% der Differenz. Ob das alle BL umgesetzt haben, weiß ich eben n nicht.


    Zu erwähnen ist noch, dass die Zulage eine Teildienstfähigkeit von mindestens 20% erfordert. Für Realschullehrer also 24/28 Unterrichtsstunden. Ansonsten entfällt die Zulage! Und außerdem müsst Ihr mindestens die Hälfte Eures Stundendeputats noch arbeiten.


    Das Verfahren kann von beiden Seiten angestoßen werden, also sowohl von der Dienststelle als auch von Seiten des Beamten.


    Gerade habe ich gesehen, dass ich eine Frage übersehen habe, nämlich "bei welcher Diagnose"


    Bei allen Diagnosen. Letztlich hängt es von der Einschätzung des behandelnden Arztes und der nachfolgenden Beurteilung durch den Amtsarzt ab.


    Aus meiner bisherigen Beratungspraxis kann ich nur sagen, da war alles dabei:

    Häufig genannt sind psychische Gründe ( F Diagnosen mit eingeschränkter Belastbarkeit) ,

    Orthopädische Probleme die zu häufigen Ausfällen führen (Die freie Zeit ist da eben erforderlich für die ganzen Massnahmen bei der Physio)

    Aber auch Tinnitus der sich verschlimmert, desto länger ich dem Lärm ausgesetzt bin.

    Es gibt da also keine Einschränkungen. Man muss (gegenüber dem Amtsarzt, nicht gegenüber der Dienststelle!!!!!) nur begründen, warum man das Pflichtstunden deputat nicht schafft.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    3 Mal editiert, zuletzt von chemikus08 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Wenn man aus gesundheitlichen Gründen absehbar dauerhaft keine volle Stelle mehr schafft, ist es dann nicht immer sinnvoll, eine Teildienstunfähigkeit anzustreben anstatt selbst eigenverantwortlich zu reduzieren?

  • @TwoRoads

    Aus meiner Sicht ja. Es bleibt aber die nebulöse Angst vieler Kollegen die da heißt: Ja was ist, wenn ich mich eines Tages besser fühle? (Kinder aus dem Haus, die zu pflegenden Eltern verstorben) und ich wieder mehr arbeiten kann? Und der Amtsarzt aber meint das ist zuviel und setzt mich nicht mehr hoch?

    Dazu kann ich nur sagen, sowohl bei Teildienstfähigkeit aber auch bei einer zur Ruhesetzung kann ich mich voll wieder reaktivieren lassen. Und in den Fällen wo ein Amtsarzt entgegen Patientenwunsch zu einer schlechteren Einschätzung kommt, ja da war das vielleicht aus Fürsorgegründen auch nötig.

    An alle Deutschlehrer:
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    • Offizieller Beitrag

    Und wieder einmal zeigt es sich, dass es für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sinnvoll ist, sich mit den für sie relevanten Gesetzen, Verordnungen und Erlassen auseinanderzusetzen. Da es um einen selbst geht, ist es in meinen Augen unabdingbar, die Regelungen aktiv zu kennen, denen man wahlweise unterliegt oder die einen unmittelbar betreffen. Nur so weiß man, was man tun (oder lassen) kann.

    Dieses "Empowerment" (der Begriff "Selbstermächtigung" ist mir zu dicht an unserer Geschichte dran) ist ungemein hilfreich und sorgt dafür, dass ich bewusst und oft rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen kann.

  • Eine Freundin von mir hat diese Teildienstfähigkeit bekommen, "darf" somit Teilzeit arbeiten. (In Bayern gibt es diese Möglichkeit zumindest im GS-Bereich ansonsten nicht, ohne familienpolitische Begründung.) Deswegen hat sie sich da begutachten lassen.

    Aber ich bin sehr sicher, dass sie dafür kein Extra-Geld bekommt, nur das Teilzeitgehalt. Das widerspricht dem, was weiter oben steht.

  • Bolzbold

    Im Rheinland kennen wir die Redewendung "wenn Holland in Not ist" also schlicht wenn man mit A.... auf Grundeis liegt, das ist der Moment wo den Kollegen einfällt, dass es da noch sowas wie den Personalrat gibt. Oft ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen, wobei wir auch das manchmal gekittet kriegen- Es schadet wirklich nicht, sich in diesem Bereich mal einzulesen. Und nein, Ihr müsst nicht die Gesetzesbücher durchwühlen. Das haben wir schon für Euch gemacht. Aber lest Euch bitte die Mitteilungen durch die von den Interessenvertretungen kommen, da steht oft viel Interessantes drin. Nicht nur unsere Fotos.

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  • Warum zur Hölle sollte sie denn auch "Extra-Geld" bekommen, wenn sie nicht mehr voll einsetzbar ist und auch nicht voll arbeitet?

    Das stand im Eingangstext:

    Bei Beamten gibt es diese Möglichkeit auch. Das kann man dann optimal mit einem Antrag auf Teildienstfähigkeit verknüpfen. Stimmt der Amtsarzt dieser Teildienstfähigkeit zu, so hat das noch den Vorteil, dass man zusätzlich zur Teilzeitbesoldung auch noch einen happigen Aufschlag (Hälfte der Differenz zur Vollzeitstelle) erhält, den man vorher nicht hatte

    Auch später wurde geschrieben, dass es nicht so sinnvoll ist, einfach Teilzeit zu arbeiten (und damit auf Geld zu verzichten), wenn es gesundheitliche Gründe hat, dass man nicht Vollzeit arbeiten kann. Sondern, man soll sich dann lieber auf Teildienstfähigkeit untersuchen lassen. (Bei ihr ist es aber so, dass diese Untersuchung bei ihr nur den Sinn hatte, dass sie Teilzeit arbeiten - und auf einen Teil ihres Gehaltes - verzichten DARF.)

  • state_of_Trance

    In der Höhe nach sind die Leistungen die wir Tarifbeschäftigten von der Rentenversicherung erhalten zwar ein Witz, aber dem Grunde nach gibt es die Leistung bei uns doch in ähnlicher Weise.

    Das Ganze nennt sich hälftige Erwerbsminderungsrente. Die bekommst 'Du dann, wenn Du weniger als sechs jedoch mindestens noch drei Stunden am Tag arbeiten kannst. 'Allerdings bezieht sich das auf alle erdenklichen Tätigkeiten und nicht auf Deinen derzeit ausgeübten Beruf. Aber auch hier darfst Du dann bei Deinem bisherigen Arbeitgeber noch bis zu 5,x Stunden am Tag arbeiten und Dir das Geld dazu verdienen.

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  • Und wieder einmal zeigt es sich, dass es für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sinnvoll ist, sich mit den für sie relevanten Gesetzen, Verordnungen und Erlassen auseinanderzusetzen.

    Der Tip ist nur so mittel hilfreich. Es gibt Dinge, von denen weiß man gar nicht, dass sie existieren, z.B. eine Teildienstfähigkeit und dass Zuschläge gezahlt werden, also kann man auch nicht danach suchen. Zum zweiten steht nicht alles in einem Schulgesetz, sondern hat bundes- und landesbeamtenrechtliche Zusammenhänge und kann nicht von jedem juristischen Laien im Internet nachvollzogen werden.

  • Danke, das habe ich überlesen und in meinem Umfeld auch noch nie davon gehört, obwohl ich doch einige Teilzeitbeschäftigte kenne.

    Bei einer Kollegin, von der ich weiß, dass sie auf keinsten Fall die Vollzeit schafft, wurde der Antrag übrigens jetzt auch tatsächlich abgelehnt. Das geht keine zwei Monate gut, sie ist für weniger schon monatelang ausgefallen und wurde bereits wieder eingegliedert. Ich hoffe für sie, dass sie sich noch ärztlich und gewerkschaftlich beraten lässt.

  • state_of_Trance

    Genau das sind die Fälle, die im Moment bei uns reihenweise aufploppen, Wenn Du allerdings bei uns in den Widerspruch gehst aus gesundheitlichen Gründen, veranlasst die Dienststelle schon die amtsärztliche Untersuchung von sich aus. Aber das ist wieder die Sache mit unterschiedlichen Bezirksregierungen und unterschiedlichen Vorgehensweisen.

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  • Die Kollegen, die Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen machen, die befinden sich ja mit ihrer Stundenzahl schon am Rande ihrer Möglichkeiten, denn die finden das Geld ja auch nicht auf der Straße. Man hat halt nur bislang nicht den Mut gehabt die Teildienstfähigkeit zu beantragen. Das ist wie bei Geringverdienern, die zwar Vollzeit arbeite, sich jedoch nicht trauen sich den berechtigten Zuschuss beim Bürgergeld zu holen.

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  • Das ist wie bei Geringverdienern, die zwar Vollzeit arbeite, sich jedoch nicht trauen sich den berechtigten Zuschuss beim Bürgergeld zu holen.

    Das kann ich nie nachvollziehen. Auch Kommilitonen im Studium, die Anspruch auf Wohngeld hatten, es aber nicht beantragt haben, weil sie kein Geld vom Staat wollen oder es ihnen zu kompliziert war, einen Anteag auszufüllen. Mit BAföG so ähnlich. Bekannte von uns musste ich lange belabern, bis die endlich einen Antrag für die Aufstockung gestellt haben.

    Warum Menschen auf Geld verzichten, das ihnen rechtlich zusteht, werde ich in diesem Leben nicht mehr verstehen.

  • Die Liste lässt sich unendlich verlängern. Was ist mit BUT Mittell? Hätten wir an unserer Schule keinen Sozialarbeiter gehabt, der sich darum kümmert, wären die nie beantragt worden. Es kommen viele Sachen zusammen:

    - Unwissenheit (Mantra: Dienstrecht lesen und verstehen)

    - falsche Scham

    - nebulöse Ängste vor höheren Instanzen

    An alle Deutschlehrer:
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  • Ketfesem

    Also wie gesagt, meine Äußerungen beziehen sich konkret auf NRW. Bundeseinheitlich ist nur der Anspruch geregelt, gem. § 27 Beamtenstatusgesetz. Was die Höhe anbelangt, so sind dies landesrechtliche Vorschriften, die z.T. voneinander abweichen. Kann aber auch sein, dass sie zu wenig Teilzeit gewährt bekommen hat. Den Zuschuss gibt es in NRW ab mindesten 20% Einschränkung. Also Beispiel:

    Eine Realschullehrkraft muss bei uns 28 Pflichtstunden leisten., abzüglich 20% sind rund sechs Stunden weniger sind 22 Stunden. Auf diese müssste sie mindestens runter kommen. Bekommt Sie nur 2 Stunden genehmigt geht sie leer aus. (Was die Zulage anbelangt) Hier empfiehlt es sich einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.

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  • Ketfesem

    Also wie gesagt, meine Äußerungen beziehen sich konkret auf NRW. Bundeseinheitlich ist nur der Anspruch geregelt, gem. § 27 Beamtenstatusgesetz. Was die Höhe anbelangt, so sind dies landesrechtliche Vorschriften, die z.T. voneinander abweichen. Kann aber auch sein, dass sie zu wenig Teilzeit gewährt bekommen hat. Den Zuschuss gibt es in NRW ab mindesten 20% Einschränkung. Also Beispiel:

    Eine Realschullehrkraft muss bei uns 28 Pflichtstunden leisten., abzüglich 20% sind rund sechs Stunden weniger sind 22 Stunden. Auf diese müssste sie mindestens runter kommen. Bekommt Sie nur 2 Stunden genehmigt geht sie leer aus. (Was die Zulage anbelangt) Hier empfiehlt es sich einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.

    Vielen Dank für deine informative Antwort!

  • Aber ich bin sehr sicher, dass sie dafür kein Extra-Geld bekommt, nur das Teilzeitgehalt. Das widerspricht dem, was weiter oben steht.

    50% Gehalt für den Teildienstminderungsanteil ist eine NRW-Regelung.

    Die ist auch noch nicht so sehr alt. Das gibt es erst seit ein paar Jahren.

  • Viele andere Bundesländer haben da nachgebessert und ich habe eben noch ein Beihilfe Info aus Bayern gesehen,, die es wohl auch haben.

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