Allgemeine Anmerkung: Dies ist ein dienstrechtliches (arbeitsrechtlicher) Thema welches Beamte und Angestellte gleichermaßen betrifft. ( Vielleicht also eine Gruppe Dienstrecht allgemein hinzufügen) Jedoch sind Angestellte aufgrund unterschiedlicher Biographie häufiger betroffen, daher schreibe ich hier 🤷
Was derzeitpassiert
Jetzt war es soweit, kurz vor den Sommerferien wurden die Ablehnungen für die sogenannte voraussetzungslose Teilzeit rausgehauen. Ein Bestandteil aus dem Maßnahmenkatalog zur Sicherung der Unterrichtsversorgung. Nun gibt es Kollegen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, dies aber bis jetzt nicht angegeben haben, sondern von sich aus halt die Stundenzahl entsprechend angepasst haben.
Diese sollen, so haben wir in der Gewerkschaft bei diversen Telefonhotlines erfahren, nun amtsäztlich untersucht werden.
Wie gehts weiter?
Ob sie bis zum Amtsarzttermin nach den Sommerferien dann erstmal mit ihren bisherigen Stunden starten ist noch unklar.
Viele haben Teilzeit um nicht krank zu werden, was ist mit denen?
Jetzt gibt es aber auch noch eine zweite Gruppe. Das sind die, die für sich im Rahmen der Work Life Balance für Teilzeit entschieden haben, da sie genau wissen, dass sie auf Grund diverser Belastungsfaktoren (familiäre Probleme, Belastbarkeit usw.) ein mehr an Stunden gesundheitlich nicht verkraften würden.
Die haben bis jetzt alles richtig gemacht, da sie vorrausschauend sich richtig eingeschätzt haben und dementsprechend die Teilzeit angesetzt haben. Ansonsten sind sie bis jetzt gesund und dementsprechend gibt es es auch nur wenig ärztliche Expertise - bis jetzt. Wenn jetzt aber auf einmal 25 statt 14 Unterrichtsstunden verlangt werden, ist für diese KuKs absehbar, dass sie das auf Dauer nicht schaffen.
Was tun?
Viele denken schon an Kündigung (Lt. WDR haben schon 800 ( davon ,ich glaube 200 verbeamtet) den Job geschmissen.
Es empfiehlt sich sofort Widerspruch einzulegen und auf die gesundheitliche Situation hinzuweisen. Idealerweise belegt durch ärztliches Attest. Wenn der Arbeitgeber nun dennoch auf die höhere Stundenzahl besteht (was jetzt kommt ist spezifisch für Tarifbeschäftigte) , gibt es zwei Schienen, die man parallel fahren sollte.
Das Arbeitsrecht
Zum einen sollte man einen im Arbeitsrecht versierten Anwalt einschalten, der dann gegen diese Weisung arbeitsrechtlich vorgehen soll. Grundlage ist hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz, welches in der nachfolgenden Rechtsprechung erhebliche Hürden für eine Teilzeitverweigerung aufgebaut hat. So reicht beispielsweise der allgemeine Hinweis auf den Fachkräftemangel als Begründung nicht aus. Der Arbeitgeber muss vielmehr nachweisen, welche Bemühungen er angestellt hat, um die Teilzeit zu ermöglichen. Der Hinweis, dass die Einstellung von Kräften aus dem Bereich flexible Mittel nur bei Schwangeren möglich ist, aber nicht bei Ausfällen wegen Teilzeit, wird dem Arbeitsgericht nur ein müdes lächeln abgewinnen. Denn die Mittelbereitstellung ist für das Arbeitsgericht ein internes Problem des Arbeitgeber, das nicht zu Lasten des AN führen darf.
An der Stelle unterscheidet sich Beamte und Angestellte. Recht. Die Verwaltungsrichter sehen dies für Beamte wahrscheinlich anders. Außerdem dauern verwaltungsgerichtliche Verfahren zu lange um hier zielführend zu sein.
Darf ich mich krank schreiben lassen?
Die zweite Schiene ist der gesundheitliche Aspekte. Wenn ich dann also erstmal nach den Sommerferien mit der vollen Stundenzahl anfange, werde ich wohl ziemlich schnell merken, ob es zu Beeinträchtigungen kommt. In diesem Fall sofort zum Arzt des Vertrauens und die Problematik besprechen. Dem Arzt signalisieren, dass man von sich aus ja extra Teilzeit gemacht hat, weil man andere belastende Faktoren nicht ausschalten kann. In diesem Fall kann der Arzt von einem Passus in den Krankschreibungsrichtlinien Gebrauch machen, der eine Krankschreibung auch dann vorsieht, wenn akut keine AU vorliegt, bei Verbleib im Arbeitsprozess aber eine solche droht. Leider gibt es in Deutschland keine Teilkrankschreibung, so dass man dann natürlich bis zur amtsärztlichen Entscheidung oder sogar bis zu einem Urteil für die Schule komplett ausfällt. C'est la vie🤷.
Bei Beamten gibt es diese Möglichkeit auch. Das kann man dann optimal mit einem Antrag auf Teildienstfähigkeit verknüpfen. Stimmt der Amtsarzt dieser Teildienstfähigkeit zu, so hat das noch den Vorteil, dass man zusätzlich zur Teilzeitbesoldung auch noch einen happigen Aufschlag (Hälfte der Differenz zur Vollzeitstelle) erhält, den man vorher nicht hatte