Referendariat Bayern - Schwangerschaft melden

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich hab ein Problem. Ich habe gerade mein Staatsexamen geschrieben und die Anmeldung für das Referendariat ist raus.

    Nun hab ich erfahren, dass ich schwanger bin und mein Referendariat bereits nach sehr kurzer Zeit unterbrechen muss.

    Da ich von der Schwangerschaft beim ausfüllen der Anmeldung fürs Ref nichts wusste, habe ich sie da nicht angegeben.

    Nun ist meine Angst, dass ich keine Stelle bekomme wenn ich sie nachträglich angebe bevor ich eine Stelle zugeteilt bekommen habe.

    Meine Beraterin vom Lehrerverband meinte daher ich sollte die Schwangerschaft erst nach Erhalt der Stelle melden, ein Bekannter aus dem Kultusministerium, der für die Zuteilung von Referendaren in einem anderen Bezirk zuständig ist, meinte wiederum ich solle sie angeben und dadurch die Chance haben wohnortsnah unterzukommen.

    Gibt es weitere Tipps oder Erfahrungen?

    Ich habe einfach große Angst keine Stelle fürs Referendariat zu bekommen, aber natürlich wäre wohnortsnah mein Wunsch.

    Ich wäre dankbar über jede Hilfe.

  • Nun ist meine Angst, dass ich keine Stelle bekomme wenn ich sie nachträglich angebe bevor ich eine Stelle zugeteilt bekommen habe.

    Meine Beraterin vom Lehrerverband meinte daher ich sollte die Schwangerschaft erst nach Erhalt der Stelle melden,

    Genau so würde ich es auch handhaben, denn ich habe schon Pferde kotzen sehen (und da gabs dann eben plötzlich keine Ernennungsurkunde, obwohl die schriftliche Zusage da war).


    Klar wäre wohnortnah nett, aber besser weiter weg als gar nicht.

  • Meine Beraterin vom Lehrerverband meinte daher ich sollte die Schwangerschaft erst nach Erhalt der Stelle melden, ein Bekannter aus dem Kultusministerium, der für die Zuteilung von Referendaren in einem anderen Bezirk zuständig ist, meinte wiederum ich solle sie angeben und dadurch die Chance haben wohnortsnah unterzukommen.

    Gibt es weitere Tipps oder Erfahrungen?

    Um welches Bundesland geht es denn? Hier in BW bekommen Anwärter: innen ausnahmslos eine Stelle fürs Ref, so dass mir schleierhaft ist, weshalb der Refplatz an einer Schwangerschaft scheitern sollte…



    EDIT

    Zu heiß: Im Titel steht es ja: Bayern. WillG oder auch laleona : Bekommt in Bayern jede: r Anwärter: in einen Refplatz oder sind diese begrenzt, so dass die beschriebene Logik für Bayern relevant sein könnte?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bekommt in Bayern jede: r Anwärter: in einen Refplatz

    Ja. Warum sollte der Staat sich die billigen Arbeitskräfte entgehen lassen?

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ja. Warum sollte der Staat sich die billigen Arbeitskräfte entgehen lassen?


    Ja. Warum sollte der Staat sich die billigen Arbeitskräfte entgehen lassen?

    Dann verstehe ich nicht, weshalb die Beraterin des Lehrerverbands der TE geraten hat, ihre Schwangerschaft lieber erst nach Stellenzuweisung anzugeben, damit diese klappe. Das ist in dem Fall dann ja völlig absurd und obsolet. Die Stelle bekommt die TE in jedem Fall fürs Ref, ergo greift der Rat des Freundes aus dem KM, durch frühzeitige Angabe der Schwangerschaft zu versuchen, wohnortnah eingesetzt zu werden.


    Welcher Lehrerverband berät denn in Bayern derart?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Dann verstehe ich nicht, weshalb die Beraterin des Lehrerverbands der TE geraten hat, ihre Schwangerschaft lieber erst nach Stellenzuweisung anzugeben, damit diese klappe. Das ist in dem Fall dann ja völlig absurd und obsolet.

    Vermutlich mit der Erfahrung, dass eben doch nicht jeder eine Stelle bekommt. Rein rechtlich darf das ja auch kein Ausschlussgrund sein und trotzdem gibt es teilweise Probleme. Habe ich ja auch selber erlebt.

  • Vermutlich mit der Erfahrung, dass eben doch nicht jeder eine Stelle bekommt. Rein rechtlich darf das ja auch kein Ausschlussgrund sein und trotzdem gibt es teilweise Probleme. Habe ich ja auch selber erlebt.

    Gerade dann könnte man sich aber evtl. auch einklagen wegen Verstoß gegen das AGG. Hoffe, die TE hat eine Rechtsschutzversicherung.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Gerade dann könnte man sich aber evtl. auch einklagen wegen Verstoß gegen das AGG. Hoffe, die TE hat eine Rechtsschutzversicherung.

    Klar kann man das dann, dauert aber. Und weise das mal nach, wenn du eben nicht schon die Zusage schriftlich hast.

  • Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wenn jeder Bewerber genommen wird, muss das Land schon begründen, warum eine bestimmte Bewerberin nicht eingestellt werden soll. Die Begründung "weil sie schwanger ist" ist da schon etwas problematisch. So blöd sind Beamte nicht einmal, wenn sie in der Verwaltung tätig sind.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Selbstverständlich wirst du auch eine Stelle bekommen, wenn du meldest, dass du schwanger bist. Und die Wahrscheinlichkeit, dass du wohnortnah unterkommst, ist deutlich erhöht. Meines Wissens läuft die Frist für Änderungsmeldungen jeglicher Art ohnehin noch bis 1. Juli; du wirst also nicht die einzige sein, bei der sich noch etwas ändert.

  • Meines Wissens läuft die Frist für Änderungsmeldungen jeglicher Art ohnehin noch bis 1. Juli; du wirst also nicht die einzige sein, bei der sich noch etwas ändert.

    Man kann doch immer noch Änderungsmeldungen weitergeben. In der Bekanntmachung auf der KM-Seite steht kein Datum, lediglich, dass vor der Zuteilung zum Regierungsbezirk die Meldung beim KuMi eingehen soll, danach beim jeweiligen Regierungabezirk.

    Wobei ich das interessant finde, weil keiner von uns weiß, wann das KuMi die Zuteilung vorgenommen hat, erst wenn der Brief da ist und den schicken dir ja nicht am gleichen Tag, wenn sie die Zuteilung fertig haben 😅

  • Wie kompetent war denn die Beraterin vom Lehrerverband?

    Ich würde mich an deiner Stelle an die zentrale Rechtsabteilung des Lehrerverbands in Bayern wenden. Die richtigen Ansprechpartner findet man auf den Internetseiten des Verbandes. Beim BLLV habe ich bei diversen rechtlichen Fragen immer kompetente und ausführliche Auskunft erhalten. Der BLLV scheint mir da am besten aufgestellt zu sein.


    Konkret kenne ich jetzt keine Fälle. Ich dachte immer, dass man nach dem 1.Stex automatisch seine Ausbildung fertig machen kann. Das Referendariat ist ja noch keine endgültige Einstellung in den Schuldienst, sondern die Fortsetzung der Ausbildung. Ich weiß nur von Einzelfällen, dass manche das Referendariat wegen Schwangerschaft freiwillig nicht direkt im Anschluss an das Studium gemacht haben, sondern erst später.

    Wir hatten sogar einmal jemand, die nach einem halben Jahr das Referendariat wegen zu großer Belastungen aufgegeben hat, später aber das Referendariat wieder aufnehmen konnte. Man hat sie gerne wieder genommen. Allerdings hat sie das Referendariat nochmals komplett gemacht. Das war noch vor dem Lehrermangel.

  • Danke für all die Antworten.

    Ihr habt mir sehr geholfen.

    Das mit dem Änderungsdatum war mir so gar nicht bewusst.

    Die Beraterin war vom Rechtsschutz beim BLLV.

    Ich habe jetzt auf jeden Fall nicht mehr so Angst davor, keine Stelle zu bekommen.

  • Vermutlich mit der Erfahrung, dass eben doch nicht jeder eine Stelle bekommt. Rein rechtlich darf das ja auch kein Ausschlussgrund sein und trotzdem gibt es teilweise Probleme. Habe ich ja auch selber erlebt.

    Du hast das in einem Bundesland erlebt, in dem jede: r einen Refplatz erhält oder in einem, in dem die Anzahl der Refplätze pro Durchgang begrenzt sind, so dass generell nicht alle einen Platz erhalten? In ersterem Fall ausgerechnet die Schwangere nicht zuzulassen wäre nämlich derart auffällig, dass man schon verdammt dumm sein müsste, sich so zu verhalten. Das dann gerichtlich zu ändern wäre insofern ein Kinderspiel, weil leicht nachzuweisen. In letzterem Fall kann man das dagegen zumindest versuchen zu cachieren, weil Bewerberin X angeblich oder tatsächlich sowieso nicht zugelassen wäre und kommt dann vielleicht im Einzelfall damit durch, wenn nicht geklagt wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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