Guten Abend zusammen!
Folgender (realer) Fall: Um kollegiumsweit vielfach vorhandene Überstunden abzubauen, wird u.a. zu dem Mittel gegriffen, die Stundentafel anzupassen. Konkret werden in einigen Sek I-Jahrgängen Nebenfächer einmalig gestrichen oder von zwei- auf einstündig reduziert. Gleichzeitig werden aber "Ergänzungsstunden" erteilt. Einige K wundern sich etwas, dass es hier keine Priorisierung gibt. §17 APO SI inkl. Verwaltungsvorschriften bestätigen das aber nicht, sehen diesen Sonderfall aber vielleicht auch einfach nicht vor.
Kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle oder weiß von Verwaltungsvorschriften, die für diesen Kontext von Relevanz sein könnten?
Besten Dank mal wieder