Guten Abend,
wer kann mir sagen, wie die Regelung in NRW für Elterngespräche ist?
Darf nach Scheidung der Eltern der neue Lebenspartner an Elterngesprächen teilnehmen? Benötigt er/sie dafür bestimmte Voraussetzungen?
In Niedersachsen gibt es ein Gesetz, das den Lebensgefährten als Erziehungsberechtigten einstuft, wenn er das Kind mit betreut.
Dankeschön schonmal!