Beihilfe zahlt nicht- Einbehaltener Abschlag?

  • Liebes Forum,

    ich habe heute einen Beihilfebescheid erhalten, der mir etwas unklar ist! Ich war aufgrund meiner Schwangerschaft immer regelmäßig bei meiner Frauenärztin und habe die entsprechenden Rechnungen sowohl bei meiner privaten Versicherung als auch bei der Beihilfe eingereicht. Von der privaten Versicherung habe ich für die letzten 4 Arztbesuche auch eine Rückerstattung erhalten, doch im heutigen Beihilfebescheid steht nun „Beihilfe/ einbehaltener Abschlag von 332 €“ und dass sie 0€ zahlen würden. Es waren ganz normale Vorsorgeuntersuchungen. Ist man nur bis zu einer gewissen Summe beihilfeberechtigt und muss bei Überschreitung alles selbst zahlen? Das macht mir gerade etwas Sorge, weil ich ebenfalls die Krankenhausrechnung für die Geburt in Höhe von 5000€ erhalten habe!


    Ich danke euch ganz herzlich!

  • Steht auf der ersten Seite deines Bescheides nicht einiges aus dem LBG (eigenanteil zahntechnischer Leistungen, Selbstbehalte bei Wahlleistunge, die 2 %-Grenze)?

    Ansonsten findest du auf dem Bescheid auch die Belastunggrenze und den Restbetrag bis dahin.


    Unter der Tabele findest du wieviel Beihilfe bezahlt wird, bei dir offensichtlich 332 €, Darunter steht der Abschlag (bei mir in den meisten Fällen 0 €). Hast du denn einen Abschlag erhalten oder hat du weiter unten den Überweisungsbetrag übersehen?

  • Könnte das eine Kostendämpfungspauschale oder ähnliches gewesen sein?

    Dass die Beihilfe ab einer bestimmten Summe nicht mehr zahlt ist auf jeden Fall Quatsch.

  • Ist man nur bis zu einer gewissen Summe beihilfeberechtigt und muss bei Überschreitung alles selbst zahlen?

    Das sicher nicht. Im Gegenteil, Krankenhauskosten kann man direkt mit der Beihilfe abrechnen lassen, dafür gibt es Vordrucke, die man in der Klinik einreicht. Oder du lässt dir eben einen Abschlag in bestimmten Fällen ausbezahlen.


    Hast du eventuell auf dem Beihilfeantrag angekreuzt, dass du einen Abschlag erhalten hast? Dafür gibt es ein Kästchen.


    In jedem Falle Sachbearbeiter*in anrufen und Problem klären.

    • Offizieller Beitrag

    Könnte das eine Kostendämpfungspauschale oder ähnliches gewesen sein?

    Dass die Beihilfe ab einer bestimmten Summe nicht mehr zahlt ist auf jeden Fall Quatsch.

    die Kostendämpfungspauschale gibt es seit diesem Jahr nicht mehr.

  • Unter der Tabelle steht:

    Beihilfe: 332€

    Einbehaltener Abschlag: 332€

    Überweisungsbetrag: 0,00€


    Belastungsgrenze: 0,00

    Bisher berücksichtigte Beträge: 0,00

    Neu anzurechnender Betrag: 0,0

    Restbetrag: 0,00

  • Du scheinst einen Abschlag vor einger Zeit erhalten zu haben. Überprüfunge also am Besten deine letzten Behilfeabrechnungen, ggfs hast du was doppelt eingereicht oder hast das schon vorher beantragt. Wenn nicht, solltest du anrufen oder, wenn das nicht klappt, Widerspruch einlegen.


    Die Beihilfe rechnet afaik nicht direkt mit dem Krankenhaus ab, das machen nur die Privaten. Wenn doch, dann hätte ich dazu gerne die Quelle oder das Formular.

  • Ich würde da gar nicht mehr lange herumsuchen, sondern direkt am Montag bei der Beihilfestelle anrufen. Da reißt dir schon niemand den Kopf ab, wenn du eine Frage hast (unsere Beihilfestellen-Sachbearbeiter*innen waren bislang zumindest immer sehr freundlich und hilfsbereit, wenn meine KuK oder auch ich dort angerufen haben).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • im heutigen Beihilfebescheid steht nun „Beihilfe/ einbehaltener Abschlag von 332 €“ und dass sie 0€ zahlen würden.

    Auf Seite 1 steht gelegentlich auch eine kurze Begründung wie z.B. der Verweis auf den Abschlag vom 07.04.2023.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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