Bundeslandwechsel während Elternzeit (NRW ->NDS)

  • Hallo.

    Wie mein vorheriges Forenthema zeigt, möchte ich aus familiären Gründen von NRW nach Niedersachsen wechseln.

    Leider bekomme ich aber wohl keine Freigabe aufgrund des massiven Lehrermangels an Grundschulen in meiner Stadt/meinem Landkreis/meiner Kommune.


    Da mein Partner und ich ohnehin in Kürze eine Familie gründen wollen, frage ich mich:


    - Ist ein Bundeslandwechsel als Versetzung in ein anderes Bundesland während der auf die Geburt folgende Elternzeit (1 Jahr werde ich wohl nehmen) möglich?


    - Hat schon mal jemand einen Bundeslandwechsel in Elternzeit gemacht und kann, fernab des Bundeslandes, einfach mal davon berichten?


    - Da ich bis dahin die neue Meldeadresse habe, habe ich damit gute Argumente (also die Familienzusammenführung), um eine Freigabe zu bekommen und dann übers Lehrertauschverfahren oder das Einigungsverfahren wechseln zu dürfen. Wie seht ihr das?


    - Inwiefern gilt/wirkt sich in diesem Fall die Regelung der wohnortnahen Versetzung in NRW nach der Elternzeit aus? Kann das der Angelegenheit weiteres Gewicht geben? Oder spielt das, da anderes Bundesland, keine Rolle?


    - Ist es grundsätzlich auch möglich, dass mir auch nach der Elternzeit mit einem Kleinkind und Partner an Hunderte Kilometer entferntem Wohnort keine Freigabe erteilt wird?


    Über Erfahrungen, Ideen oder Einschätzungen zu diesem Thema eurerseits würde ich mich freuen. An meine Gewerkschaft, ganz neu, werde ich auch mit meinen Fragen herantreten und ggf. berichten.


    Gruß


    Andra

  • Grundsätzlich ist es zwar sicherlich nicht komplett ausgeschlossen, dir auch mit Kleinkind und weit entfernt lebendem Partner eine Freigabe zu verweigern, allerdings konfligiert das derart massiv mit Vorgaben zum Schutz von Ehe und Familie- die ja bundeslandunabhängig gelten-, dass das schon einer außergewöhnlich guten Begründung bedürfte, um rechtssicher zu sein. Es wäre sicherlich ratsam, sehr früh im Verfahren den Bezirkspersonalrat im abgebenden und aufnehmenden Bundesland mit hinzuzuziehen, damit dieser sich jeweils für dich und dein Anliegen begründet einzusetzen vermag, gerade im Sinne eines dann möglich wohnortnahen Einsatzes im aufnehmenden Bundesland.

    Die Regelung NRWs zum wohnortnahen Einsatz nach Elternzeit spielt exakt dann eine Rolle, wenn du dich einfach nur innerhalb NRWs in möglichst maximale Nähe zu Niedersachsen versetzen lassen möchtest nach der Elternzeit. Nachdem auch das letztlich ebenfalls auf Vorgaben zum Schutz von Ehe und Familie begründet ist, ist die dahinterstehende Argumentation es, die dir weiterhilft, nicht diese spezifische Regelung, die rein für NRW landesintern zum Tragen kommen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo,

    Ja, du kannst während der Elternzeit deine Versetzung von NRW in ein anderes Bundesland beantragen. Ich habe das vor einigen Jahren gemacht. Habe es per direkte Bewerbung und parallel über das Ländertauschverfahren versucht (Letzteres hat geklappt). Die Freigabe war damals kein Problem, damals war aber der Lehrermangel nicht so groß.

    Ich habe damals erst im Mai erfahren, dass ich die Stelle im neuen Bundesland hatte. Das war etwas knapp, da das Schuljahr Anfang August schon losging und ich erst noch umziehen musste. Ohne Stelle wäre ich nämlich nicht umgezogen, sondern erst mal mit Kind in NRW geblieben. Ich hatte mir vorsorglich schon einen Krippenplatz besorgt für den Fall, dass es mit der Versetzung nicht geklappt hätte. Dann mussten wir auf die Schnelle eine Wohnung und einen neuen Krippenplatz finden. Das hat zum Glück auch geklappt.

    Also es geht alles, aber man braucht gute Nerven 😉

  • Da ich bis dahin die neue Meldeadresse habe, habe ich damit gute Argumente (also die Familienzusammenführung), um eine Freigabe zu bekommen und dann übers Lehrertauschverfahren oder das Einigungsverfahren wechseln zu dürfen. Wie seht ihr das?

    In der Theorie in jedem Fall richtig.
    Was das planstellenneutrale Länderaustauschverfahren angeht, muss man aber sagen, dass es extrem intransparent ist.

    Mit anderen Worten: Auch mit dem Grund "Familienzusammenführung" hast du keine Garantie, dass es im Ländertauschverfahren klappt, obwohl es deine Chancen erhöht. Das muss man wissen, bevor man sich implizit darauf verlässt, dass es schon klappen wird.

  • Hallo, Will. Hallo, Mitzi!


    Danke für eure informativen Antworten.


    Es tut gut zu hören, dass es Fälle wie den von Mitzi gibt, wo es gut geklappt hat.


    Was du sagst, Will, habe ich natürlich auch im Hinterkopf. Die Gegend, in der ich aktuell tätig bin, sucht händeringend Lehrkräfte. Ich gehe daher davon aus, dass man mich - auch mit meinen vorhandenen Erfahrungen - ungern gehen ließe.

    Gleichzeitig hoffe ich aber auch auf Milde in Anbetracht der Situation, die Distanz zwischen Dienst- und neuem Wohnort wären <250 km.

    Nur ungern würde ich meine Stunden radikal kürzen wollen, um mein Kind dann überhaupt noch sehen zu können, wenn wir Hunderte Kilometer auseinander leben. Eine andere Möglichkeit fällt mir bei einem Nicht- Stattgeben des Wechselwunschs aber nicht ein, da ich nicht bereit bin, nicht mitzuerleben, wie mein Kind groß wird. :crying:



    Ich bin nun Mitglied einer Gewerkschaft und werde mich dort sowie in den regionalen Personalräten eingehend beraten lassen, wenn die Zeit reif ist.


    Vielen Dank nochmal für eure Antworten! :geschenk:   :rose:

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