iPad Haftung bei Beschädigung

  • Hallo,

    an unserer Schule sollen die Verträge des Schulträgers mit den Schülern über den Verleih von iPads geändert werden. Bislang mussten die Schüler bei Beschädigung nur haften wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Jetzt sollen die Schüler haften egal wie das Gerät kaputt geht. Ist sowas überhaupt rechtens? Es geht immerhin um einen Anschaffungspreis von 700 Euro. Unter Lernmittelfreiheit verstehe ich etwas anderes! Eltern mit mehreren Kindern können sich das Ausleihen solch empfindlicher Geräte doch gar nicht leisten. Was sagt ihr dazu?

  • Wir sagen dazu, dass dies ein Lehrerforum ist und Eltern nicht schreibberechtigt sind.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Generell sind Kinder ab einem Alter von 7 Jahren deliktsfähig und damit für ihre Beschädigungen haftbar. (§828 BGB) Entsprechend sind in den Privathaftpflichtversicherungen der Eltern Kinder ab einem Alter von 7 üblicherweise mitversichert.


    Ich würde mir da also weniger Sorgen machen. Sollten die Geräte kaput gehen, wäre es ein Fall für die Privathaftpflicht-Versicherung und fertig.

  • Ist sowas überhaupt rechtens?

    In Berlin ist der Vertrag einkassiert worden und als nicht erlaubt musste er geändert werden.


    Generell sind Kinder ab einem Alter von 7 Jahren deliktsfähig und damit für ihre Beschädigungen haftbar. (§828 BGB) Entsprechend sind in den Privathaftpflichtversicherungen der Eltern Kinder ab einem Alter von 7 üblicherweise mitversichert.


    Ich würde mir da also weniger Sorgen machen. Sollten die Geräte kaput gehen, wäre es ein Fall für die Privathaftpflicht-Versicherung und fertig.

    Blöd nur, dass die meisten ALGII-Empfänger, an die bei uns z.B. nur die Geräte gingen, solche Versicherungen gar nicht besitzen. Du hast also keinerlei Möglichkeit da an irgendwelche Gelder zu bekommen.


    Ansonsten ja, ist das recht einfach, wenn die Eltern mitspielen.

  • Nuja, nur weil jemand keine Haftpflicht hat, heißt das nicht, dass er nicht haften muss. Aber geringe Einkommen unter der Pfändungsgrenze machen es in der Praxis schwierig, diese Leute in Haftung zu nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    an unserer Schule sollen die Verträge des Schulträgers mit den Schülern über den Verleih von iPads geändert werden. Bislang mussten die Schüler bei Beschädigung nur haften wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Jetzt sollen die Schüler haften egal wie das Gerät kaputt geht. Ist sowas überhaupt rechtens? Es geht immerhin um einen Anschaffungspreis von 700 Euro. Unter Lernmittelfreiheit verstehe ich etwas anderes! Eltern mit mehreren Kindern können sich das Ausleihen solch empfindlicher Geräte doch gar nicht leisten. Was sagt ihr dazu?

    Einmal unabhängig von der Schreibberechtigung sollten wir vielleicht den Begriff "Lernmittelfreiheit" klären.

    Lernmittelfreiheit – Wikipedia


    Für NRW gilt beispielsweise zusätzlich noch eine entsprechende Verordnung.
    SGV Inhalt : Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG) | RECHT.NRW.DE


    Sprächen wir von Büchern, so würden auch Beschädigungen, die nicht zweifelsfrei von den VorbesitzerInnen verursacht und protokolliert wurden, dem/der aktuellen EntleiherIn zugerechnet, sprich das Buch müsste anteilig ersetzt werden. Das scheint mir bislang auch nicht rechtlich beanstandet worden zu sein.

    Ob die Regelung dieser Schule sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere Sache. Es könnte auch darauf ankommen, ob wir hier von einem kommunalen Träger oder einem privaten Träger sprechen. Letztere sind mitunter sehr kreativ, was solche Regelungen betrifft.


    Die Frage nach der Zulässigkeit einer solchen Regelung wäre auch in einem Rechtsforum viel besser aufgehoben - dort sitzen Experten, die das klären können. Um es zugespitzt zu formulieren: Es gibt hier lediglich anekdotische Evidenz zu Situationen, in denen IPads kaputtgegangen sind und wie man im Anschluss damit umgegangen ist, sowie Laien- bzw. Halbwissen was möglicherweise sein könnte, aber nicht muss.

  • Diesem Problem hat die SL eines meiner Enkel "elegant" entgegengewirkt, indem alle SuS diese Geräte de facto persönlich anschaffen mussten.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ist bei uns auch so. Klar haben wir Leihgeräte für diejenigen, die sich das nicht leisten können. Aber dann kann man sich Applecare anschaffen und hat halt die Schäden abgedeckt.

  • Ist bei uns auch so. Klar haben wir Leihgeräte für diejenigen, die sich das nicht leisten können. Aber dann kann man sich Applecare anschaffen und hat halt die Schäden abgedeckt.

    Wer bezahlt das?

    Vollkommen verrückt, dass Eltern iPads kaufen sollen. Wir achten extra darauf, Aufgaben und Projekte so zu stellen, dass kein PC zuhause erforderlich ist und anderswo sollen Eltern 500+ Euro ein iPad (!) ausgeben.

    Für mein Kind würde ich aus Prinzip kein iPad kaufen. Alleine die Idee ist schon absurd. Wir haben Tablet Koffer, die wir im Unterricht verwenden können. Das reicht vollkommen.


    Wer bezahlt eigentlich die meist kostenpflichtigen iPad Apps? Das machen dann auch noch die Eltern? Verrückt. Oder werden die iPads nur als Browser Gerät fürs Internet verwendet?

  • Anscheinend ist es - zumindest in NRW - unzulässig, die Anschaffung durch die Eltern zu fordern. Wenn genug Eltern "freiwillig" mitmachen, mag das funktionieren. Ich frage mich, inwiefern die Freiwilligkeit an solchen Schulen offen kommuniziert wird.

    Zu den Pflichten der Eltern nach § 41 Absatz 1 Schulgesetz gehört es, ihr Kind „angemessen“ auszustatten. Dies betrifft die notwendigen und zumutbaren Aufwendungen für Arbeitsmaterialien und Gegenstände, die für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden und Teil der persönlichen Ausstattung des Kindes sind. Hierzu zählen insbesondere Schreib- und Zeichenpapier, Hefte, Schreib-, Zeichen- und Rechengeräte oder Sportkleidung. Auch der elterliche Eigenanteil im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach § 96 Abs. 3 und 5 SchulG fällt unter die angemessene Ausstattung. Nach gegenwärtiger Rechtsauffassung unterliegen digitale Endgeräte derzeit nicht der Lernmittelfreiheit. Als Teil der verbindlichen persönlichen Ausstattung der Schülerinnen und Schüler werden die Kosten für digitale Endgeräte als zu hoch eingestuft, um den Eltern noch zugemutet werden zu können.

    Vor diesem Hintergrund sind verpflichtende Vorgaben zur Beschaffung digitaler Endgeräte unzulässig. Ebenso darf die Beschaffung von digitalen Endgeräten nicht zur Voraussetzung für den Besuch einer Schule oder eines Bildungsgangs gemacht werden. Dies hat die Landesregierung unter dem 25. November 2020 klar in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4635 (Drs. 17/11972) zum Ausdruck gebracht.

    Damit kann die verpflichtende Anschaffung von digitalen Endgeräten - trotz ihrer hohen Verbreitung unter Schülerinnen und Schülern und ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz – nicht auf Basis allgemeiner schulrechtlicher Vorschriften verlangt werden.

    Beschlüsse der Schulkonferenz über eine Kostentragungspflicht der Eltern in Bezug auf digitale Endgeräte sind unwirksam. Erklären sich Eltern freiwillig bereit, ein digitales Endgerät zu kaufen oder zu leasen, bestehen hiergegen keine Bedenken.

    Wenn alle Schülerinnen und Schüler ausgerüstet werden sollen, dann ist dies nach der geltenden Rechtslage nur möglich, wenn der Schulträger diese Aufgabe übernimmt oder wenn Eltern auf freiwilliger Basis ihre Kinder mit Endgeräten ausstatten. Dabei muss eine entsprechende Ausstattung für diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern die Kosten nicht tragen möchten oder können, ebenfalls sichergestellt sein, etwa durch Leihgeräte auch zur häuslichen Nutzung.

  • Die Eltern mussten für 500+ Euro iPads kaufen?

    Mußte ich letztes Jahr auch, als der Große in Niedersachsen zur IGS gewechselt ist. Inkl. von der Schule geforderter Schutzhülle und Stift reden wir da aber eher über 650-700€.


    Ja klar, man könnte jetzt auf stur stellen, aber dann muß man das auf ganzer Linie tun. Will sagen: Beim Schulwechsel unterschreiben die Eltern zusammen mit den Einschulungsunterlagen, daß sie so ein iPad anschaffen. Wenn man natürlich jetzt am ganz großen Rad dreht, die Unterlagen nicht unterschreibt und der Schule mit der Schulpflicht droht: „Ihr müßt mein Kind auch ohne Schulanmeldung und ohne iPad beschulen!“ weiß ich nicht wie die Schulverwaltung und das Jugendamt reagieren würden.

  • Inkl. von der Schule geforderter Schutzhülle und Stift reden wir da aber eher über 650-700€.

    Möglicherweise auch noch über denselben Anbieter wie hier bei uns.


    Als externer Kollege, z.T. auch Ausbilder, hab ich mich da zähneknirschend zurückgehalten. Kinder sind immer Erben.

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    • Offizieller Beitrag

    Anscheinend ist es - zumindest in NRW - unzulässig, die Anschaffung durch die Eltern zu fordern. Wenn genug Eltern "freiwillig" mitmachen, mag das funktionieren. Ich frage mich, inwiefern die Freiwilligkeit an solchen Schulen offen kommuniziert wird.

    Das geht auch anders. An dem Gymnasium meiner Kinder gibt es de facto nur Apple, auch wenn ursprünglich ein "offenes System" vorgesehen war. Die Lehrkräfte verteilen die Arbeitsmaterialien per AirDrop. Wer kein IPad sondern Android oder Windows hat, bekommt dann ab und an mal ein Arbeitsblatt. Ansonsten: Abfotografieren oder PP. (Persönliches Pech.) Als ich das bei den Verantwortlichen sehr deutlich moniert habe und auf die Scheinheiligkeit dieses "offenen Systems" hingewiesen habe, hat man jetzt immerhin offiziell auf Apple umgestellt, was bedeutet, dass mein Mittlerer demnächst so ein Spielzeug bekommen muss. (Private Trägerschaft - ebenso PP.)


    Ich habe ja so ein günstigeres Spielzeug als offizielles Dienstgerät. Ich glaube, ich habe es in diesem Schuljahr keine vier Stunden benutzt...

  • An Schulen in privater Trägerschaft ist es in Ordnung, wenn bspw. iPads angeschafft werden müssen. Die können das auch einfach in die Gebühren einpreisen.

    An staatlichen Schulen, ist das nicht in Ordnung.

  • An staatlichen Schulen, ist das nicht in Ordnung.

    Im von mir dargestellten Fall ist es eine öffentliche Schule.

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  • Ich habe ja so ein günstigeres Spielzeug als offizielles Dienstgerät.

    Bei uns sind die ja für die Schüler, damit das ja nicht ein System ist haben die Lehrer Windows Surface bekommen, ist auch nur als Fernseher oder Schneidbrett wirklich nutzbar, gerade wieder lässt sich das Zeugnisprogramm nicht so auf dem Bildschirm bewegen das man alle Fenster öffnen und schließen kann.


    Also evtl. sind die Schüler eh besser dran ein billiges Schneidbrett zu kaufen und den Rest per Hand und ohne IPad zu machen.

  • Wie das läuft, kann ich dir nur begrenzt sagen. In der letzten Woche waren eigene Dateien zu sichern, da die Geräte wohl zentral verändert werden sollten. Ob da nun MDM ne Rolle spielt, kann ich nicht sagen.

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