Hallo,
an unserer Schule sollen die Verträge des Schulträgers mit den Schülern über den Verleih von iPads geändert werden. Bislang mussten die Schüler bei Beschädigung nur haften wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Jetzt sollen die Schüler haften egal wie das Gerät kaputt geht. Ist sowas überhaupt rechtens? Es geht immerhin um einen Anschaffungspreis von 700 Euro. Unter Lernmittelfreiheit verstehe ich etwas anderes! Eltern mit mehreren Kindern können sich das Ausleihen solch empfindlicher Geräte doch gar nicht leisten. Was sagt ihr dazu?