iPad Haftung bei Beschädigung

  • Private Geräte dann aber ohne MDM? Oder wie läuft das? Da klingeln nämlich bei mir alle Alarmglocken.

    An der IGS in Niedersachsen läuft das so, daß man gezwungen ist ein ganz spezielles iPad (das Modell wird genau benannt) zu kaufen. Dies kann man „einfach“ über den Servicedienstleister der Schule tun oder auch gnädigerweise anderweitig besorgen. Wobei es nicht gerne gesehen wird, wenn man die Geräte privat bei Amazon und Co. schießt und eben nicht über die Schule bezieht.

    Wir haben das Gerät privat anderweitig gekauft, weil es da am Ende 150€ günstiger war, als wenn wir es über die Schule bezogen hätten.


    Selbstverständlich mußten wir in der Folge das private Gerät abgeben, damit die Schule es verdongeln konnte… MDM halt.


    Und ja, die IGS ist eine staatliche Schule.

  • Selbstverständlich mußten wir in der Folge das private Gerät abgeben, damit die Schule es verdongeln konnte… MDM halt.

    Wie absurd ist das denn? Entweder das Gerät ist privat und damit ganz sicher nicht zentral durch die Schule zu verwalten und zu überwachen. Oder es handelt sich um ein (von der Schule anzuschaffendes) Leihgerät, welches dann auch zentral administriert wird.

  • Bei uns haben ab kommenden Schuljahr so gut wie alle Klassen (2/3 haben diese bereits jetzt) von der Stadt gestellte iPads, ebenso alle Lehrer.


    Vorteile:


    - wesentlich (!) weniger Kopiererei in den Klassen

    - wesentlich leichterer Rucksack (weniger Bücher)

    - sämtliche Unterrichtsmaterialien in einer "Mappe" bei Goodnotes (GoodNotes ist einfach genial)

    - super einfache Handhabung mit den verschiedenen Smartboards

    - super zum Besprechen von Lösungen, Tafelanschrieben usw.

    - digitales Klassenbuch (ist echt super)

    - schnelles Verschicken und Kontrollieren von Aufgaben

    - u.v.m.


    Nachteile:


    - Apps müssen schriftlich (!) bei der Stadt beantragt werden.

    - Wir haben irgendwie veraltete Billo-iPads mit zu wenig Speicher bekommen

    - Der Logitech-Stift ist ein Witz, unfassbar schlecht, Kappe hat mittlerweile fast jeder verloren, die meisten kaufen sich eigenständig den Apple-Pencil nach.

    - SuS bekamen keine Stifte (bisher)

    - Die Ausleihe und Rücknahme von ~ 2000 iPads ist wirklich, wirklich keine Freude. Die Organisation ist der Horror.

    - Die Stadt braucht Wochen, teils Monate, um Mahnschreiben zu verfassen (z.B. bei Beschädigung/Nicht-Rückgabe etc.).

    - Die SuS verklüngeln ständig Bestandteile (Karton, Ladegerät, Hülle, iPad selbst..).

    - SuS haben schlechtere Apps aufgespielt bekommen (z:b: nur Pages statt GoodNotes)

    - Mittlerweile ist das System eigentlich nur noch mit Applegeräten nutzbar, SuS, die z.B. ein eigenes Surface etc. besitzen, sind quasi gezwungen, umzusteigen.

    - Die 5-seitigen iPad-Verträge sind unfassbar umständlich und bescheuert auszufüllen.

  • Wir konnten es über den Anbieter mieten oder kaufen. Wir haben gekauft.


    Die Schule selber ist da aus dem Spiel. Sie vermittelt nur.


    Der Knabe findet die Arbeit damit auch okay. Er macht Vieles damit, was mich nicht selten erstaunt.


    Mein Zähneknirschen ergibt sich aus dem Gebaren der Schule.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Wenn der Schulträger unbedingt die überteuerten schneidbrettchen mit dem Apfel drauf haben will, dann haftet er selbst dafür. Ich würde so einen Vertrag nicht unterschreiben.

  • Wie das läuft, kann ich dir nur begrenzt sagen. In der letzten Woche waren eigene Dateien zu sichern, da die Geräte wohl zentral verändert werden sollten. Ob da nun MDM ne Rolle spielt, kann ich nicht sagen.

    Klingt nach MDM.


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass in Niedersachsen die DSGVO genauso gilt wie in NRW.


    Die LDI NRW sieht das nicht sooo entspannt:

    https://blog.werth-it.de/2023/…z-und-rechtsvorschriften/


    Vgl. auch Seiten 13/14 hier: https://www.ldi.nrw.de/system/…in_schulen_2022-10-25.pdf


    Sprich, eine Meldung an die zuständige LDI könnte da durchaus Staub aufwirbeln. Und ist vielleicht nötig, ich halte dieses Vorgehen für gelinde gesagt skandalös. Und das obwohl ich sehr gerne Apple verwende.

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass in Niedersachsen die DSGVO genauso gilt wie in NRW.

    Ich finde ide Art und Weise, wie die iPads durchgedrückt wurden, auch daneben. aber an die DSGVO habe ich da noch nicht gedacht. Habe im letzten Jahr das Gerät gekauft und unbenutzt direkt an die Schule übergeben. Also von mir waren da noch gar keine Daten drauf.

  • Ich finde ide Art und Weise, wie die iPads durchgedrückt wurden, auch daneben. aber an die DSGVO habe ich da noch nicht gedacht. Habe im letzten Jahr das Gerät gekauft und unbenutzt direkt an die Schule übergeben. Also von mir waren da noch gar keine Daten drauf.

    Das Problem sind gar nicht vorher bereits vorhandene Daten, sondern dass die Geräte nach Einbindung in die zentrale Verwaltung auch permanent überwacht werden können. Das würde ich mit einem Privatgerät nicht machen lassen wollen.

  • Das Problem sind gar nicht vorher bereits vorhandene Daten, sondern dass die Geräte nach Einbindung in die zentrale Verwaltung auch permanent überwacht werden können.

    Das weiß ich. Entsprechend kommen auf das Gerät auch keine privaten Daten. So gesehen haben wir praktisch das Eigentum an dem Gerät aufgegeben.

  • Das weiß ich. Entsprechend kommen auf das Gerät auch keine privaten Daten. So gesehen haben wir praktisch das Eigentum an dem Gerät aufgegeben.

    Aber selbst gekauft? 🤣 Oh Mann das kann man sich nicht ausdenken

  • Hier mal bespielhafte Anmeldunterlagen für den Kreis Schaumburg:


    --> http://www.hildburgschule.de/f…eldeantrag-5-aktuell-.pdf


    Nur mal so zur Info was man da unterschreibt, wenn man ein Kind an einer alternativlosen Gesamtschule (IGS) in dem Landkreis anmeldet. Also ohne die Einwilligung zum iPad-Kauf und zur Schließfachmiete kommt man praktisch nicht in die Schule. Es wird an anderer Stelle großzügist allerdings auch eine Finanzierung entsprechender Geräte angeboten, die am Ende aber noch viel teurer kommt.


    Wie gesagt, man könnte jetzt natürlich am ganz großen Rad drehen, die Schulanmeldung gar nicht unterschreiben und auf die Schulpflicht pochen: "Ihr habt das Kind gefälligst zu beschulen, auch ohne Einwilligung der Eltern." Aber ob man das Theater dann wirklich soweit eskalieren lassen will? Am Ende würde dann das Jugendamt unterschreiben, das Gerät vorfinanzieren und sich das Geld bei den Eltern mittels Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher zurückholen samt Bearbeitungsgebühr.


    Die weiterführende Schule gibt sich da auskunftsfreudiger zu dem Verfahren mit den iPads. Deren Verfahren ist mit dem an den Sek 1-Schulen identisch:

    --> https://www.bbs-rinteln.de/bil…e-gymnasien/ipad-konzept/

  • Ich frage mich, inwiefern die Freiwilligkeit an solchen Schulen offen kommuniziert wird.

    Das hat schon bei den Taschenrechnern und später GTRn nicht funktioniert. Da durfte nur ein Modell empfohlen, aber nicht vorgeschrieben werden. Die Praxis sah aus verständlichen Gründen so aus, dass gesagt wurde, was anzuschaffen sei.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wie gesagt, man könnte jetzt natürlich am ganz großen Rad drehen, die Schulanmeldung gar nicht unterschreiben und auf die Schulpflicht pochen: "Ihr habt das Kind gefälligst zu beschulen, auch ohne Einwilligung der Eltern." Aber ob man das Theater dann wirklich soweit eskalieren lassen will? Am Ende würde dann das Jugendamt unterschreiben, das Gerät vorfinanzieren und sich das Geld bei den Eltern mittels Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher zurückholen samt Bearbeitungsgebühr.

    Nein, man meldet das Kind erst ganz normal an der Schule an und weist nach erfolgter Annahme zu Beginn des neuen Schuljahres auf die Rechtswidrigkeit und die damit verbundene Nichtigkeit dieser "Verpflichtung" hin. Da geht dann auch kein Jugendamt in Vorfinanzierung und holt sich bei den Eltern per Gerichtsvollzieher Geld zurück. Spätestens nach Einschalten der übergeordneten Behörden (und zugegeben viel Ärger) wird die Schule vermutlich von oben gezwungen werden, eine entsprechende Anzahl von Leihgeräten zur Verfügung zu stellen.


    PS: Mit "entsprechende Anzahl" sind im Zweifelsfall genau soviele gemeint, wie sich Eltern vehement beschwert haben...also ggf. nur 1 ;)


    PPS: Falls das jemand als "blauäugig" bezeichnen möchte: wir haben so etwas von Schulseite bereits durch und da ging es nur um BYOD ohne vorgeschriebene Geräteklasse. Bei einer so engen Bindung an ein konkretes Gerät wie in deinem Fall dürfte das sehr klar ausgehen. Wir haben inzwischen im Übrigen hinreichend viele Geräte, die wir in der Schule zum Arbeiten vorhalten und auch nur diese für Abschlussprüfungen nutzen werden. Damit sind schülereigene Geräte im Unterricht zwar zugelassen, aber weder verpflichtend, noch müssen sie in ein MDM eingepflegt werden.

Werbung