Versetzung durch Elternzeit erzwingen (NRW)

  • Hallo zusammen,


    Nach Jahren des besserwisserischen Kommentierens in bestehenden Beiträgen muss ich auch mal wieder was Eigenes starten! 8_o_)


    Und zwar steht bei uns der erste Nachwuchs an, was meine Frau (auch verbeamtete Lehrerin in NRW) nutzen wird, um sich versetzen zu lassen. Dieses Spielchen kennen mittlerweile alle, dazu habe ich keine Fragen. (Umzug > 50 km findet bald statt, dann Geburt, danach dann > 8 Monate Elternzeit und dann Versetzung; Ist soweit korrekt, oder?) Meine Frau ist damit versorgt, nun aber zu mir:


    Ich hatte bisher im Kopf die zwei Partnermonate Elterngeld zu nehmen und dann direkt voll weiterzuarbeiten. Problem ist, dass meine Schule laut Google Maps exakt(!) 50km von unserem neuen Wohnort entfernt liegt, was zu einer nicht unerheblichen Pendelzeit führt, die ich auf Dauer nicht investieren möchte. Es ist also klar, dass ich die Schule mittelfristig verlassen werde. Dies habe ich in einem Entwicklungsgespräch vor zwei Jahren auch schon so meiner Bereichleitung kommuniziert, da die Umzugspläne schon länger bestehen. ImGespräch mit der Bereichsleitung ging es eigentlich um eine Tätigkeit mit Perspektive Richtung A14 (also die berühmte Karotte, der man Jahre hinterherrennt), als ich aber kommuniziert habe, dass ich sowas aktuell nicht anstrebe sondern eher mittelfristig um Versetzung bitten werde haben sie mich mMn gut dahin beraten, wie ich sowas am besten angehe. Also z.B. keine Beförderungsstelle annehmen weil es schwerer ist mit A14 versetzt zu werden, da die aufnehmende Schule auch eine A14 Stelle dafür braucht usw. Das fand ich in meiner Wahrnehmung fair. Dabei ist auch der Satz gefallen "Wir halten das mit den 5 Jahren Sperre bei Versetzungen nicht so eng, unser Motto ist, dass wir Reisende nicht aufhalten und Versetzungen sofort genehmigen". Ich habe einen guten Draht zur Bereichsleitung und bisher keine Gründe, ihnen zu misstrauen öÄ.


    Nun ist aber die Schule nicht der einzige Player im Versetzungsverfahren. Ich habe etwas Sorge, dass aufgrund meiner Mangelfächer der Versetzung auf einmal doch nicht stattgegeben wird, selbst wenn meine Schule das okay gibt (siehe Maßnahmenpaket von Frau Feller). Von daher überlege ich, einfach selbst 8 Monate Elternzeit zu nehmen, mich mit den maximalen 75% zu vertreten und mir die Versetzung dadurch zu "erkaufen" bzw. sie zu erzwingen. (Könnte ich eigentlich auch an einer anderen Schule zu 75% tätig sein in der Elternzeit um bereits den Fahrtweg zu sparen? Es gibt bereits eine Schule in der Nähe die mir sehr zusagt, damit möchte ich bald Kontakt aufnehmen).


    Meiner Schule gegenüber hätte ich bei diesem Vorgehen schon moralische Bedenken, da ich ja quasi ab Geburt des Kindes weg bin (oder zumindest auf 75%). Es läuft nicht alles super bei uns, auch mit der Unterrichtsverteilung bin ich nicht immer einverstanden, aber das sind eher Probleme, die von einzelnen KuK ausgehen und die nicht systematisch bei uns vorliegen. Ich habe bisher eigentlich den Eindruck, dass unsere Bereichsleitung immer versucht, es allen irgendwie recht zu machen, wodurch die mit den großen Ellenbogen allerdings häufig einen sehr großen Teil des Kuchens erhalten.:_o_(


    Meine Frage ist: Würde der Plan so aufgehen? Und was sagt ihr zu den moralischen Bedenken?

  • Ich bin kein Dienstrechtsexperte, aber ich habe in den letzten Jahren mehrere Lehrkräfte kennengelernt, die sich in Elternzeit selbst, aber an einer anderen Schule vertreten. Das müsste also grundsätzlich möglich sein. Ob das allerdings mit einer automatischen Versetzung einhergeht, halte ich für zweifelhaft. Aber man hat einen Fuß in der Tür.

    Moralische Bedenken hätte ich insofern nicht, als dass du ja mit offenen Karten gespielt hast und gesagt hast, dass du irgendwann gehen möchtest.

  • Also z.B. keine Beförderungsstelle annehmen weil es schwerer ist mit A14 versetzt zu werden, da die aufnehmende Schule auch eine A14 Stelle dafür braucht usw.

    Ob das wirklich stimmt, würde mich mal interessieren.

    An sich wäre es für dich auch möglich, dich auf eine externe A14 zu bewerben.

    • Offizieller Beitrag

    Also was wirklich schwerer war/ist, das war eine Versetzung mit A15. Laut Aussage der für mich zuständigen Dezernentin bzw. derjenigen, mit denen ich gesprochen habe, hätten die mich alle bei der Rückkehr aus der Behörde mit A14 relativ leicht unterbekommen.

    So eine A14 zu "schieben", ist Stellenkegeltechnisch weniger das Problem - insbesondere, wenn die Fächerkombination gefragt ist. Es kann dann natürlich sein, dass ein/e AspirantIn auf A14 dann etwas länger warten muss, bis seine/ihre Stelle ausgeschrieben werden kann.

  • Ich habe absolut keine Ambitionen auf eine A14 Stelle.

    Ob die Zusatzaufgabe, die mit A14 verbunden ist, wirklich anstrengender ist als der Fahrtweg?

    Eine A14-Aufgabe ist zudem zeitlich begrenzt, wenn ich das richtig erinnere.

    • Offizieller Beitrag

    Ob die Zusatzaufgabe, die mit A14 verbunden ist, wirklich anstrengender ist als der Fahrtweg?

    Eine A14-Aufgabe ist zudem zeitlich begrenzt, wenn ich das richtig erinnere.

    Nein. Sie kommt on top. Irgendwann schrieb hier mal jemand sinngemäß, dass die Behörde davon ausginge, dass man so "gut" sei bei einer Beförderung, dass man das zeitlich und energetisch hinbekäme.

  • Nein. Sie kommt on top. Irgendwann schrieb hier mal jemand sinngemäß, dass die Behörde davon ausginge, dass man so "gut" sei bei einer Beförderung, dass man das zeitlich und energetisch hinbekäme.

    Ich denke es geht darum: https://www.news4teachers.de/2…gleich-von-mehrbelastung/


    Solange die Dienstherren so eine krude Sichtweise auf die Thematik haben kann ich mir die 150 Flocken zehn mal leichter nebenher verdienen als mit einer A14 Stelle..

    Deshalb ist der Hinweis mit der Bewerbung auf eine A14 Stelle zwecks Versetzung zwar richtig, kommt für mich aber nicht in Frage.

Werbung