Hallo zusammen.
Kurzfristig hat sich aus familiären Gründen der Wunsch ergeben, von NRW nach Niedersachsen zu wechseln. Ich bin Grundschullehrerin und seit etwa einem halben Jahr auf Lebenszeit verbeamtet. Ungern möchte ich das aufgeben. Leider herrscht in meiner Stadt wie fast überall Lehrermangel, weshalb man nicht gehen gelassen wird. Bis zu 10 Jahre (erst maximal 5 bis zur Freigabe und dann nochmal im Ländertauschverfahren) zu warten ist keine Option.
In einem anderen Thread, in dem es unter anderem um den gleichen Sachverhalt, aber andere Bundesländer ging, habe ich schon etwas in Erfahrung bringen können. Nun sind aber noch einige Fragen offen. Ich wäre dankbar, wenn Kolleginnen und Kollegen, die schulrechtlich firm in Niedersachsen und NRW sind, etwas beitragen könnten.
- Wie sieht es im Moment bei euch in Niedersachsen mit Grundschullehrkräften aus? Ist der Mangel dort ähnlich hoch wie in NRW und das Erlangen einer Planstelle (so heißen sie in NRW, also Möglichkeit zur Verbeamtung besteht) wahrscheinlich?
- Mir wurde geraten, mich ohne Freigabe in Niedersachsen zu bewerben und während dieser Zeit meine Entlassung in NRW zu beantragen. Wo genau bewerbe ich mich in Niedersachsen? In NRW habe ich meine Stellen immer bekommen, indem ich mich an das Schulamt meiner Stadt/Kommune gewandt habe, da das dortige Schulamt außer bei Listenverfahren und Ausschreibungen da pragmatisch war. In Niedersachsen hätte ich mich jetzt auch erst mal an die Kommune/den Landkreis/die Stadt gewandt, in die ich ziehen möchte, um Wohnortnähe zu garantieren und auch die Problematik der Nicht-Freigabe (ich habe verstanden, dass ich mich ohne nicht bewerben darf!) zu umgehen. Wie ist das in Niedersachsen? Ist das Schulamt da unter Umstände irriert, wenn man es unmittelbar kontaktiert?
- Ich lese verschiedene Aussagen zur Übernahme von Erfahrungsstufen sowie Probezeit (1 Jahr statt 3 Jahre, da die Erfahrung im alten Bundesland angerechnet wird). Kennt jemand die entsprechenden Erlassen in Niedersachsen oder kann weitere Einzelheiten oder Erfahrungen teilen? Eine Probezeit von einem Jahr vor neuer Lebenszeitverbeamtung wäre denkbar, nochmal drei Jahre wäre eher nicht so schmackhaft.
- Zu den amtsärztlichen Regelungen finde ich hier im Forum verschiedene Aussagen. Ist es richtig, dass in Niedersachsen der Beamte vor Ende der Probezeit noch einmal beim Amtsarzt vorstellig werden muss? Oder handhabt das jede Kommune/jeder Landkreis/ jede Stadt anders? Ich frage, weil man ja nie weiß, was in der Probezeit so passiert - schwerer Unfall etc. - und so was ja unter Umständen dann dann Ende der Beamtenlaufbahn bedeuten kann.
- Wenn ich in NRW meine Entlassung aus dem Dienst beantragen möchte, an wen adressiere ich sie? Ich habe gelesen, dass sie an den gleichen Dienstherrn gestellt wird, der den Status als Beamtin auf Lebenszeit verliehen hat. Also einfach an das MSB oder schon konkretere Stellen (und wenn ja, welche)?
Mir ist bewusst, dass ich hier auch meine Gewerkschaft (in der ich nicht bin, was sich jetzt aufgrund des Bundeslandwechsels auch nicht mehr lohnt) oder meinen Personalrat fragen kann. Letzteres habe ich auch vor, was NRW-bezogene Fragen angeht, aber ich wollte schon einmal einige Kenntnisse erlangen, bevor ich schulisch die „Bombe“ platzen lasse.
Ich bitte um euer Verständnis für die nicht ganz leichte Situation (das Leben überrascht einen doch immer wieder ) und freue mich auf hoffentlich hilfreiche und/oder wegweisende Antworten.
Gruß
Andra