Bundeslandwechsel ohne Freigabe durch eigene Entlassung, NRW -> Niedersachsen

  • Hallo zusammen. :gruss:


    Kurzfristig hat sich aus familiären Gründen der Wunsch ergeben, von NRW nach Niedersachsen zu wechseln. Ich bin Grundschullehrerin und seit etwa einem halben Jahr auf Lebenszeit verbeamtet. Ungern möchte ich das aufgeben. Leider herrscht in meiner Stadt wie fast überall Lehrermangel, weshalb man nicht gehen gelassen wird. Bis zu 10 Jahre (erst maximal 5 bis zur Freigabe und dann nochmal im Ländertauschverfahren) zu warten ist keine Option. :engel:


    In einem anderen Thread, in dem es unter anderem um den gleichen Sachverhalt, aber andere Bundesländer ging, habe ich schon etwas in Erfahrung bringen können. Nun sind aber noch einige Fragen offen. Ich wäre dankbar, wenn Kolleginnen und Kollegen, die schulrechtlich firm in Niedersachsen und NRW sind, etwas beitragen könnten.



    1. Wie sieht es im Moment bei euch in Niedersachsen mit Grundschullehrkräften aus? Ist der Mangel dort ähnlich hoch wie in NRW und das Erlangen einer Planstelle (so heißen sie in NRW, also Möglichkeit zur Verbeamtung besteht) wahrscheinlich?
    2. Mir wurde geraten, mich ohne Freigabe in Niedersachsen zu bewerben und während dieser Zeit meine Entlassung in NRW zu beantragen. Wo genau bewerbe ich mich in Niedersachsen? In NRW habe ich meine Stellen immer bekommen, indem ich mich an das Schulamt meiner Stadt/Kommune gewandt habe, da das dortige Schulamt außer bei Listenverfahren und Ausschreibungen da pragmatisch war. In Niedersachsen hätte ich mich jetzt auch erst mal an die Kommune/den Landkreis/die Stadt gewandt, in die ich ziehen möchte, um Wohnortnähe zu garantieren und auch die Problematik der Nicht-Freigabe (ich habe verstanden, dass ich mich ohne nicht bewerben darf!) zu umgehen. Wie ist das in Niedersachsen? Ist das Schulamt da unter Umstände irriert, wenn man es unmittelbar kontaktiert?
    3. Ich lese verschiedene Aussagen zur Übernahme von Erfahrungsstufen sowie Probezeit (1 Jahr statt 3 Jahre, da die Erfahrung im alten Bundesland angerechnet wird). Kennt jemand die entsprechenden Erlassen in Niedersachsen oder kann weitere Einzelheiten oder Erfahrungen teilen? Eine Probezeit von einem Jahr vor neuer Lebenszeitverbeamtung wäre denkbar, nochmal drei Jahre wäre eher nicht so schmackhaft.
    4. Zu den amtsärztlichen Regelungen finde ich hier im Forum verschiedene Aussagen. Ist es richtig, dass in Niedersachsen der Beamte vor Ende der Probezeit noch einmal beim Amtsarzt vorstellig werden muss? Oder handhabt das jede Kommune/jeder Landkreis/ jede Stadt anders? Ich frage, weil man ja nie weiß, was in der Probezeit so passiert - schwerer Unfall etc. - und so was ja unter Umständen dann dann Ende der Beamtenlaufbahn bedeuten kann.
    5. Wenn ich in NRW meine Entlassung aus dem Dienst beantragen möchte, an wen adressiere ich sie? Ich habe gelesen, dass sie an den gleichen Dienstherrn gestellt wird, der den Status als Beamtin auf Lebenszeit verliehen hat. Also einfach an das MSB oder schon konkretere Stellen (und wenn ja, welche)?


    Mir ist bewusst, dass ich hier auch meine Gewerkschaft (in der ich nicht bin, was sich jetzt aufgrund des Bundeslandwechsels auch nicht mehr lohnt) oder meinen Personalrat fragen kann. Letzteres habe ich auch vor, was NRW-bezogene Fragen angeht, aber ich wollte schon einmal einige Kenntnisse erlangen, bevor ich schulisch die „Bombe“ platzen lasse. :aufgepasst:

    Ich bitte um euer Verständnis für die nicht ganz leichte Situation (das Leben überrascht einen doch immer wieder :geschenk:) und freue mich auf hoffentlich hilfreiche und/oder wegweisende Antworten.


    :rose:


    Gruß


    Andra

  • Mir ist bewusst, dass ich hier auch meine Gewerkschaft (in der ich nicht bin, was sich jetzt aufgrund des Bundeslandwechsels auch nicht mehr lohnt)

    Wie kommst du darauf? Den Landesverband einer Gewerkschaft kann man nämlich viel einfacher wechseln als die Stelle ;) und die vertreten dich sogar evtl. trotzdem in einem anderen Bundesland.

  • e kommst du darauf? Den Landesverband einer Gewerkschaft kann man nämlich viel einfacher wechseln als die Stelle ;) und die vertreten dich sogar evtl. trotzdem in einem anderen Bundesland.

    Hi, Susannea.


    Danke für deine Antwort.

    Na ja, manche Gewerkschaften gibt es ja nur in einem Bundesland (z.B. BLLV in Bayern). Die GEW, die ich bevorzugen würde, ist auch in den einzelnen Bundesländern organisiert. Da müsste ich von der einen Gewerkschaft gleich in die nächste wechseln mit dem Bundeslandwechsel.

    Hast du denn vielleicht trotzdem Kenntnisse, mit denen du mir bei meinen Fragen helfen kannst?


    Gruß

    Andra

  • Ich kann dir da wirklich nur empfehlen, das die GEW zu fragen und wie gesagt musst du gar nicht wechseln von einem zum anderen Bundesland, wenn du nicht möchtest, die vertreten dich auch im nächsten Bundesland weiter, aber es macht evtl. Sinn dann irgendwann zu wechseln. Aber Auskünfte usw. bekommst du auch als Mitglied anderer GEW-Landesverbände.

  • Hallo nochmal.

    Gibt es denn überhaupt jemanden, der nach Niedersachsen gegangen ist und sich neu verbeamten hat lassen nach eigener Entlassung im alten Bundesland? :wink_1:


    Wenn Niedersachsen es wörtlich nimmt - und so verstehe ich das Folgende -, wird Bewerbern und Bewerberinnen, die ihren Beamtenstatus im alten Bundesland aufgegeben haben, die Möglichkeit auf Wieder-Verbeamtung versagt.;(


    Zitat

    Beamtete und unbefristet beschäftigte Lehrkräfte im Schuldienst anderer Länder (betrifft nicht die Bewerberinnen und Bewerber, die sich im Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in einem anderen Land befinden) können nur am Bewerbungsverfahren teilnehmen, wenn sie ihrer Bewerbung eine aktuelle Freigabeerklärung ihrer Schulbehörde zum Einstellungstermin beifügen. Dies gilt auch bei beantragter Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bzw. Kündigung. Werden solche Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren ausgewählt, erfolgt bei beamteten Lehrkräften die Stellenbesetzung durch Versetzung, bei tarifbeschäftigten Lehrkräften durch Auflösungsvertrag und Neueinstellung gemäß dem Beschluss der KMK zur „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ vom 10. 05. 2001. Unabhängig von einer Bewerbung können die Lehrkräfte im Schuldienst anderer Länder auch einen Antrag auf Versetzung im Rahmen des Lehrkräfteaustauschverfahrens zwischen den Ländern, insbesondere zur Familienzusammenführung, stellen.

    Quelle: https://www.eis-online.nieders…e/Dokumente/Merkblatt.pdf


    Ich fände es nur sehr seltsam, wenn andere Bundesländer da deutlich entgegenkommender sind als Niedersachsen. Hier im Forum gibt es ja auch einige Beispiele, bei denen die Entlassung im alten und Wiederverbeamtung im neuen Bundesland geklappt hat. :ohh:


    Was mich auch irritiert ist, ist die Formulierung. Im mittleren Teil heißt es verbeamtete Lehrkräfte (die gekündigt haben) würden versetzt. Wie soll das ohne Ländertauschverfahren gehen? Und weiter unten dann das, was mich gerade total traurig macht: Dass Lehrkräfte, die sich bereits auf eigenen Antrag entlassen haben, nur noch tarifbeschäftigt eingestellt werden… :angst:


    Ich freue mich über jede Rückmeldung zu eurem Verständnis/eurer Interpretation der Formulierung und vielleicht Erfahrungsberichte…?

    • Offizieller Beitrag

    1) Das Merkblatt ist sehr neu, vielleicht verschärft NDS jetzt die Regeln, andere Bundesländer werden es womöglich auch machen. Als Absprache gegen die Auswanderungen? (Vermutung, dass das Verfahren neu sein könnte).

    2) Ich verstehe den Satz so, dass es wie eine Versetzung behandelt wird, wenn du dich erfolgreich auf eine Stelle beworben hast UND die Freigabe hattest, aber nicht durch das Ländertauschverfahren reinkamst (also: zweigleisig fahren können). Wenn du keine Freigabe hattest, durftest du dich eh gar nicht bewerben.
    Könnte es Sinn ergeben?

    Bei Erfahrungsberichte: pass auf, dass sich die Regelungen ändern können und du dich also nicht darauf verlässt, wie es vor 2 Jahren war.

  • Könnte man das auch so verstehen, dass der Antrag auf Entlassung alleine noch nicht genügt, sondern dass die Entlassung auch durchgeführt sein muss? Ich meine, dass es bei Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis eine gewisse Frist gibt, während der man den Antrag wieder zurückziehen kann. VIelleicht will Niedersachsen nur vermeiden, dass Lehrkräfte mal so einen Antrag stellen und wenn sie in dieser Zeit nichts im neuen Bundesland gefunden haben, ziehen sie ihn wieder zurück?
    Aber alles nur Vermutungen.

  • Hallo again.


    Ich habe nachgefragt, bei einer der Servicestellen des Landesamtes für Schule und Bildung.


    Die machen das tatsächlich nicht: Keine neue Verbeamtung in Niedersachsen nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im alten Bundesland!


    Grund ist die Versorgung, die Niedersachsen nicht übernehmen will/kann, weil ja ein Teil verloren geht mit der Entlassung und das müsste dann Niedersachsen übernehmen.


    Andere Bundesländer haben da wohl größere Not und diese machen das, zahlen dann aber auch den Preis.


    Danke für eure Antworten! :geschenk::rose:


    PS.: Ich habe mich heute in einer Gewerkschaft angemeldet, um neben dem Forum auch dort immer Ansprechpartner zu haben.

  • Hey Andra, bist du schon weiter gekommen mit deinem Wechsel? Darfst du dich denn ohne Freigabe bewerben? Oder muss nicht erst das Austrittsdatum (z.B. 31.7.) erreicht worden sein? So soll es angeblich im Landesdienst sein. Hast du das Genaueres herausfinden können für Ersatzschulen?

  • Mir erschließt sich nicht, inwieweit Niedersachsen da was übernehmen müsste. Im Falle einer Entlassung aus dem Dienst entsteht ein Anspruch auf Altersgeld gegenüber dem ehemaligen Dienstherren bzw. man wird in der Rentenversicherung nachversichert. Man darf mich hier gerne korrigieren.


    Unabhängig davon ist es ein Unding, bei Erfüllung aller sonstiger Voraussetzungen die Verbeamtung nur aus finanzpolitischen Gründen zu verwehren. Ich bin kein Jurist, würde aber als betroffene Person hier ganz klar einen versierten und hochgradig spezialisierten Juristen Konsultieren.

  • Hey Andra, bist du schon weiter gekommen mit deinem Wechsel? Darfst du dich denn ohne Freigabe bewerben? Oder muss nicht erst das Austrittsdatum (z.B. 31.7.) erreicht worden sein? So soll es angeblich im Landesdienst sein. Hast du das Genaueres herausfinden können für Ersatzschulen?

    Hallo, Manthey Detlef.


    Nein, ich bin nicht wirklich weiter gekommen. Ich habe mich stattdessen dazu entschieden, es über das Ländertauschverfahren zu versuchen. Wie man hört, ist eine Versetzung in Elternzeit gut möglich. Diesen Joker werde ich in absehbarer Zeit ziehen.

    Zu Ersatzschulen kann ich nichts sagen, da diese für mich keine Option sind.

  • Mir erschließt sich nicht, inwieweit Niedersachsen da was übernehmen müsste. Im Falle einer Entlassung aus dem Dienst entsteht ein Anspruch auf Altersgeld gegenüber dem ehemaligen Dienstherren bzw. man wird in der Rentenversicherung nachversichert. Man darf mich hier gerne korrigieren.


    Unabhängig davon ist es ein Unding, bei Erfüllung aller sonstiger Voraussetzungen die Verbeamtung nur aus finanzpolitischen Gründen zu verwehren. Ich bin kein Jurist, würde aber als betroffene Person hier ganz klar einen versierten und hochgradig spezialisierten Juristen Konsultieren.

    Hi, Frederick.

    Dass das rechtlich auf wackeligen Beinen steht, mag sein. Jedoch ist es auch in einem Merkblatt zu Neueinstellungen in Niedersachsen so dargelegt, dass Lehrkräfte, die beim ehemaligen Dienstherren gekündigt haben, sich also aus den verbeamtetem Verhältnis entlassen haben, in Niedersachsen nicht mehr verbeamtet werden. Dieses Merkblatt verlinke ich hier. Der betreffende Abschnitt findet sich auf Seite 2 mittig dick gedruckt.


    https://www.eis-online.nieders…e/Dokumente/Merkblatt.pdf

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