Hallo zusammen,
ich soll zum nächsten Halbjahr teilabgeordnet werden (Überhang an meiner Stammschule). Das Problem: Die aufnehmende Schule hat eine Außenstelle, die 53 km von meinem Wohnort und 40 km von meiner Stammschule entfernt liegt (Google maps, jeweils kürzeste Strecke).
Meine Fragen: Welcher maximale Radius gilt aktuell für Abordnungen: 35 km oder bereits 50 km? Und wird der Radius um den Wohnort oder um die Stammschule zugrunde gelegt? Gibt es ein verbindliches Rechtsdokument, auf das ich mich beziehen kann?
Der Schulleiter der aufnehmenden Schule hat heute sehr ausweichend auf meine Nachfrage reagiert, wo genau ich eingesetzt werden soll. Angeblich ist die UV noch in Arbeit. Die Personalrätin, mit der ich heute telefoniert habe, war sich leider auch nicht so sicher bzgl. der geltenden Regelungen. Ihres Wissens bestehe eine solche nur für Rückkehrer aus der Elternzeit und sonstiger Beurlaubung. Die entsprechende Seite auf "oliver" wurde in einem anderen thread bereits verlinkt.
Danke für euren Rat!
Viele Grüße!