Radius bei Abordnung

  • Hallo zusammen,


    ich soll zum nächsten Halbjahr teilabgeordnet werden (Überhang an meiner Stammschule). Das Problem: Die aufnehmende Schule hat eine Außenstelle, die 53 km von meinem Wohnort und 40 km von meiner Stammschule entfernt liegt (Google maps, jeweils kürzeste Strecke).

    Meine Fragen: Welcher maximale Radius gilt aktuell für Abordnungen: 35 km oder bereits 50 km? Und wird der Radius um den Wohnort oder um die Stammschule zugrunde gelegt? Gibt es ein verbindliches Rechtsdokument, auf das ich mich beziehen kann?

    Der Schulleiter der aufnehmenden Schule hat heute sehr ausweichend auf meine Nachfrage reagiert, wo genau ich eingesetzt werden soll. Angeblich ist die UV noch in Arbeit. Die Personalrätin, mit der ich heute telefoniert habe, war sich leider auch nicht so sicher bzgl. der geltenden Regelungen. Ihres Wissens bestehe eine solche nur für Rückkehrer aus der Elternzeit und sonstiger Beurlaubung. Die entsprechende Seite auf "oliver" wurde in einem anderen thread bereits verlinkt.


    Danke für euren Rat!

    Viele Grüße!

  • Da von "oliver" die Rede ist, gehe ich davon aus, dass du in NRW arbeitest, oder? Ohne Angabe des Bundeslandes wird es ansonsten schwierig zu antworten.

  • Der Radius gilt nur für Rückkehrer aus Elternzeit.

    Aus meinem Kreis wird zum nächsten Schuljahr nach Gelsenkirchen abgeordnet. Von meiner Schule wären das zB je nach neuem Schulstandort 80km.

  • Ganz konkret in Ellaas Umgebung ist vorgesehen, aus Region A (mit Lehrerüberhang) in die durchschnittlich ausgestattete Region B abzuordnen und von B in die Region C (mit krassem Lehrermangel). So sollen Fahrstrecken deutlich über 35 km vermieden werden.

  • Ich will den Thread nicht sprengen, aber aus Interesse: Wie wird die 50km Regel und die Regelung von Abordnung eigentlich ausgelegt, wenn man jenseits der Landesgrenze in anderen Bundesländern wohnt?

    Weiterhin erfordert es dann ja auch einen Führerschein, den eventuell einzelne Lehrkräfte nicht besitzen. Oder man muss sich nur wegen der Abordnung extra ein Auto anschaffen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich will den Thread nicht sprengen, aber aus Interesse: Wie wird die 50km Regel und die Regelung von Abordnung eigentlich ausgelegt, wenn man jenseits der Landesgrenze in anderen Bundesländern wohnt?

    Rückkehr aus der Elternzeit: Ich hatte es schon beim Personalrat geklärt: es wird nicht der Wohnort genommen, sondeen der Grenzpunkt bei der Überschreitung der Grenze auf dem bisherigen Arbeitsweg (grob)

    Weiterhin erfordert es dann ja auch einen Führerschein, den eventuell einzelne Lehrkräfte nicht besitzen. Oder man muss sich nur wegen der Abordnung extra ein Auto anschaffen.

    wenn du keine gesundheitliche Gründe geltend machen kannst: dein Problem.

    (Und ich meine es sachlich, ich fahre kein Auto)

  • Rückkehr aus der Elternzeit: Ich hatte es schon beim Personalrat geklärt: es wird nicht der Wohnort genommen, sondeen der Grenzpunkt bei der Überschreitung der Grenze auf dem bisherigen Arbeitsweg (grob)

    wenn du keine gesundheitliche Gründe geltend machen kannst: dein Problem.

    (Und ich meine es sachlich, ich fahre kein Auto)

    Wenn der Dienstherr für 160 km pendeln jeden Tag aufkommt, zahlt er dann alternativ vielleicht auch die 2. Wohnung am Abordnungsplatz wenn ich kein Auto habe? Ernsthafte Frage. Wäre vielleicht sogar billiger und auf jeden Fall umweltfreundlicher. Wie auch immer, regelmäßige Abordnungen zu solch weit entfernten Dienstorten sind nur noch ein weiterer Punkt um die Attraktivität des Lehrerberufes ins Bodenlose zu senken.

  • Ganz konkret in Ellaas Umgebung ist vorgesehen, aus Region A (mit Lehrerüberhang) in die durchschnittlich ausgestattete Region B abzuordnen und von B in die Region C (mit krassem Lehrermangel). So sollen Fahrstrecken deutlich über 35 km vermieden werden.

    Eher 50km. Die Schulen, die die wenigste Entfernung zum Abordnungsort hat, hat immernoch 55km Fahrtweg.


    Ich bin mehr als froh um meine kleine Tochter (jünger als 3 Jahre) - der Personalrat hat mir versichert, dass ich erstmal nicht abgeordnet werde. Meine Schulleitung hätte mich nämlich 80km fahren lassen...

  • Naja, wenn man in einem anderen Bundesland arbeitet als lebt, dann geht man dieses Risiko ja bewusst ein.

    Sich darüber zu beschweren hat etwas von "Wasch mich, aber mach mich nicht nass."

    Dass so eine Situation im Einzelfall blöd ist, keine Frage.


    Letztendlich steht im öffentlichen Dienst allerdings die Funktion des Staates bzw. bei uns des Bildungssystems im Mittelpunkt und nicht die Optimierung des individuellen Arbeitnehmerlebens. Insofern machen so Regelungen wie "Strecke zählt ab Grenzübertritt", "Kettenabordnung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und Einhaltung der 50km-Grenze" schon Sinn, auch wenn sie für den Einzellfall ärgerlich sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ich stimme dir leider zu.


    Sicherlich sind die Lösungen nicht leicht und erfordern die ein oder andere Verschränkung. Aber der Personalmangel ist nun einmal da und man muss ihn JETZT und mit den Mitteln lösen, die jetzt da sind. Nicht mit evtl. Mitteln von in 10 Jahren.


    Und solange man Lehrer noch nicht klonen kann, hat man halt nur eingeschränkte Mittel. Das das für den einzelnen doof ist, will ich gar nicht absprechen.

  • Ich stimme dir leider zu.


    Sicherlich sind die Lösungen nicht leicht und erfordern die ein oder andere Verschränkung. Aber der Personalmangel ist nun einmal da und man muss ihn JETZT und mit den Mitteln lösen, die jetzt da sind. Nicht mit evtl. Mitteln von in 10 Jahren.


    Und solange man Lehrer noch nicht klonen kann, hat man halt nur eingeschränkte Mittel. Das das für den einzelnen doof ist, will ich gar nicht absprechen.

    Schon klar, aber wer sagt, dass der Personalmangel in 10 Jahren behoben ist, wenn man kontinuierlich die Arbeitsbedingungen verschlechtert wegen Personalmangel? Das ist alles viel zu kurzfristig gedacht und letztendlich ein Catch-22, aus dem man nie mehr raus kommt.

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt. Aber vielleicht ist es ein Problem der Anspruchshaltung. Es ist nun einmal der JOB. Und kein Ponyhof.

    Ja, ich weiß - an dieser Grundeinstellung eines Arbeitnehmers, dass immer alles mehr nach den eigenen Wünschen gehen muss, kann man auch nicht schrauben. Man kann sich nur seinen Teil dazu denken.


    Fakt ist aber - aktuell lässt sich die Situation nicht anders lösen. Also: Arschbacken zusammenkneifen.

  • Gilt für Abordnungen überhaupt ein Radius in NRW oder zahlt das Land dann halt ggf. die Zweitwohnung? Und wird auch über Bezirksregierungsgrenzen abgeordnet?

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