AEVO Prüfung als Lehrkraft?!

  • Hallo Zusammen,

    ich bin gelernter Schreiner, habe im Anschluss an meine Ausbildung Lehramt für Wirtschaftslehre und Gestaltung studiert, Referendariat absolviert und wurde vor 10 Jahren verbeamtet.

    Unser Holzwerkstattlehrer geht nun in den Ruhestand und es gibt noch keinen Nachfolger. Darf ich das machen?


    Der AEVO Schein der IHK wurde mir geraten. Der macht mich aber doch zum Berufspädagogen, was ich meiner Auffassung nach bereits bin und vermittelt keine handwerklichen Inhalte.


    Kann mir jemand helfen? Ich würde gerne aushelfen, was ich gemeinsam mit dem Kollegen bereits mache.

  • Der AEVO Schein der IHK wurde mir geraten. Der macht mich aber doch zum Berufspädagogen, was ich meiner Auffassung nach bereits bin und vermittelt keine handwerklichen Inhalte

    Der schein bringt dir da nix. Die Inhalte kennst du eh schon. Ich nehme diese Prüfung jedes Jahr ab und habe den Schein selbst auch nicht.

  • Der schein bringt dir da nix. Die Inhalte kennst du eh schon. Ich nehme diese Prüfung jedes Jahr ab und habe den Schein selbst auch nicht.

    Gibt es da was Schriftliches für meine Schulleitung zu finden?

  • Puh keine Ahnung. Dir geht es doch um den Werkstattunterricht oder? Du musst selbst in der Werkstatt unterwiesen sein und auch jeden, der dort arbeiten soll unterweisen. Außerdem ist die Aufsicht in der Werkstatt deutlich wichtiger als im Klassenraum. Es gibt keine extra Ausbildung oder Schein um in der Werkstatt arbeiten zu dürfen.


    Aber das ist dir selbst, denke ich, klar. Also ich gehe einfach in die Werkstatt, wenn es mir in den Kram passt.

  • Hallo Holzwurm23,


    den Ausbilderschein brauchst du als betrieblicher Ausbilder. Das sind über 100h Unterricht, eine schriftliche Prüfung und eine Präsentation mit anschließendem Fachgespräch.


    Du brauchst aber einen Maschinenschein.


    Freundliche Grüße

    Philipp

  • Du brauchst aber einen Maschinenschein

    Mit abgeschlossener Ausbildung braucht man den nicht. Das hat man den Umgang mit den entsprechenden Maschinen bereits gelernt und unter Beweis gestellt.

  • Mit abgeschlossener Ausbildung braucht man den nicht. Das hat man den Umgang mit den entsprechenden Maschinen bereits gelernt und unter Beweis gestellt.

    Auf jeden Fall - manchmal handelt es sich aber um schul-/dienstrechtliche Erfordernisse. Die Hygieneschulung/-belehrung für Personen aus dem Gastrobereich wäre so ein Beispiel.


    Ich hatte auch mal einen sehr qualifizierten Kollegen, der als Chemotechniker jahrelang Chemielaborant:innen ausgebildet hat. Er durfte auch nicht so ohne Weiteres Chemie im Chemieraum unterrichten.

  • Auf jeden Fall - manchmal handelt es sich aber um schul-/dienstrechtliche Erfordernisse. Die Hygieneschulung/-belehrung für Personen aus dem Gastrobereich wäre so ein Beispiel.


    Ich hatte auch mal einen sehr qualifizierten Kollegen, der als Chemotechniker jahrelang Chemielaborant:innen ausgebildet hat. Er durfte auch nicht so ohne Weiteres Chemie im Chemieraum unterrichten.

    Vielleicht kannst du mal auf die entsprechende Stelle verweisen, denn ich finde diesen Zwang für Fachpersonal nicht und ich wüsste auch nicht wozu das erforderlich sein sollte.

  • Damit kann ich nicht dienen.


    Am besten die zuständige Schulaufsichtsbehörde per Mail kontaktieren. Dann hat man es schwarz auf weiß. Bei der Maschinenschein-Fortbildung geht es nämlich auch um die rechtlichen Belange.


    Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wäre auch zu überlegen.

  • Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wäre auch zu überlegen.

    Erste-Hilfe-Kurse muss man als Lehrkraft doch eh regelmäßig machen. Oder ist das nicht in allen BL so?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Erste-Hilfe-Kurse muss man als Lehrkraft doch eh regelmäßig machen. Oder ist das nicht in allen BL so?

    Nein, wir müssen nur im Referendariat einen machen. Trotzdem frische ich meinen immer mal wieder auf, wenn das bei uns an der Schule einer angeboten wird.

  • Ah, interessant, ich dachte wirklich, diese Auffrischungskurse seien in allen BL regelmäßig vorgeschrieben. In NDS müssen wir gemäß Erlass alle drei Jahren zu solch einem Kurs, Sport-Lehrkräfte m. E. sogar alle zwei Jahre (da bin ich mir aber nicht sicher).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Erste-Hilfe-Kurse muss man als Lehrkraft doch eh regelmäßig machen. Oder ist das nicht in allen BL so?

    My heart goes out to you. Das wäre schön, wenn es so wäre.


    Die dienstliche Nebenpflicht, Erste Hilfe leisten zu können und faktisch zu leisten, wird unter Berücksichtigung der persönlichen Ressourcen und Einstellungen individuell interpretiert.😉

  • Am besten die zuständige Schulaufsichtsbehörde per Mail kontaktieren. Dann hat man es schwarz auf weiß. Bei der Maschinenschein-Fortbildung geht es nämlich auch um die rechtlichen Belange.

    Deswegen die Frage nach einem Link zum passenden Gesetz. Manches ist urban legend, weil 'haben wir schon immer so gemacht'. Und wenn man es genau wissen will, ist es unerlässlich, die passende Verordnung zu kennen. (Was natürlich nicht bedeutet, dass Erste Hilfe Kurse und Maschinenscheine nicht generell hilfreich wären :))


    Edit: in Sachsen z.B. alle 4 Jahre 1. Hilfe Pflicht für alle LuL, alle 2 Jahre für extra ernannte Ersthelfer.

  • Zu den „urban legends“: Die Frage nach der Gesetzeslage ist sinnvoll und kann die Sache meist abkürzen. Oft ist es sinnvoll, beharrlich zu bleiben und im Falle eines negativen Bescheids nach den tragenden Gründen zu fragen. 😁


    zu der Ersten Hilfe: Mal ganz abgesehen von den Verordnungen des Dienstherrn oder Arbeitgebers fühlt man sich mit regelmäßiger Auffrischung sicherer. Meist habe ich bei Kolleg:innen eine Über-Vorsicht erlebt, wenn es um die Frage ging, 112 anrufen oder nicht. Diese ist aber in 9,9 von 10 Fällen nicht angebracht.

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