Hallo zusammen,
mir wurde ganz in Wohnortnähe eine Stelle an einer Gesamtschule angeboten, die ab nächstem Schuljahr auch eine Oberstufe hat. Ausgebildet bin ich für Lehramt Gym / Ge und habe das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert. Nun ist es aber so, dass die Stelle die Wertigkeit Sek I hat. Auf Nachfrage bei dem Personalrat läuft das Ganze so ab, dass man 6 Monate als TV-L E11 arbeitet (meh...) und gleichzeitig an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, die aber harmlos sein soll. Dann erfolgt zunächst die Verbeamtung in A12. In dem Angebot ist das folgender Passus:
Es besteht die Möglichkeit, an der angebotenen Qualifizierungsmaßnahme zum
Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und
den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (§ 20 Absatz 9
Lehrerausbildungsgesetz 2009) teilzunehmen. Mit erfolgreichem Abschluss der
Maßnahme werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein
Beamtenverhältnis auf Probe (A 12 LBesO) geschaffen.
Hat jemand von euch Erfahrung, was da so abläuft bzw. ob das auch wirklich nicht eine Art zweites 2. Staatsexamen ist? Der Personalrat sprach von einer Formalität... wenn ich in dem Gesetz nachschlage, lese ich aber auf einmal was vom einstündigen Kolloquium, da kann ja schon was passieren in so ner Stunde...
Dann geht es darum, dass man dann nach 4 Jahren automatisch in die Studienratslaufbahn übergeht und ab dann A13 erhält, auch das steht im Angebot drin:
Nach Ablauf von vier Jahren ist eine Umsetzung oder Versetzung auf eine
A 13 Stelle der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt vorgesehen.
Sollte Ihre Schule über Stellen mit der Wertigkeit A 13 der Laufbahngruppe
2, zweites Einstiegsamt verfügen, erfolgt der Laufbahnwechsel nach
Ablauf von vier Jahren grundsätzlich an derselben Schule. Sollte das nicht
möglich sein, ist grundsätzlich eine Versetzung an eine Schule der
entsprechenden Schulform vorzunehmen. Verfügt Ihre Schule nicht über
Stellen der Wertigkeit A 13 der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt,
erfolgt die Versetzung an eine Schule der Schulformen Gesamtschule,
Gymnasium, Sekundarschule, Schulversuch Gemeinschaftsschule,
Schulversuch Primusschule, Weiterbildungskolleg oder Berufskolleg auf
eine Stelle der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.
Die Versetzung orientiert sich an dem Dienstort der Schule der
Sekundarstufe I im Umkreis von 35 Kilometern unter Berücksichtigung der
Unterrichtsversorgung. Sie soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf der
Vierjahresfrist erfolgen.
D.h., der Ablauf ist optimalerweise so: 6 Monate angestellt -> A12-Verbeamtung -> nach 4 Jahren A13 und Studienrat, korrekt?
Eine ältere befreundete Kollegin hielt davon gar nichts und riet mir, die "mir zustehende A13-Stelle direkt einzufordern"! Ist das rechtlich irgendwie abgedeckt oder eher gefährliches Halbwissen?
Vielen Dank im Voraus...
FrozenYoghurt