Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als Ersatzschule ist übrigens die "gesicherte wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte" (so zu finden im PSchG für Baden-Württemberg, dürfte analog in den meisten Ländern gelten). Das bedeutet laut RP Stuttgart eine maximale Abweichung der Gehälter um 5% nach unten gegenüber dem Staatsdienst. In anderen RPs mag das weniger streng sein.(Vollausgebildete) Lehrkräfte mit 2000 netto oder so ähnlich abzuspeisen geht aber nicht.
Gilt diese Vorgabe bundesweit oder gibt es in anderen BL zumindest vergleichbare Vorgaben für Ersatzschulen?