Kinderärzte wollen keine Atteste mehr ausstellen, Ferienverlängerung

    • Offizieller Beitrag

    Bringt auch nichts! Ich habe es mal versucht. Wenn die Schüler da waren, habe ich ihnen in der 1. Stunde gesagt, daß sie gleich in der 3. Stunde nachschreiben werden. In der 3. Stunde waren sie dann mit Attest krank. Noch Fragen?

    Wieso macht Ihr das Theater?
    EIN Nachschreibetermin wird gewährt. Ist der Prüfling dann nicht da, läuft er ggf. Gefahr nicht bewertbar zu sein. Das ist für seine Schullaufbahn viel gravierender. Wieso lässt sich eine Schule so von ihren SchülerInnen vor sich hertreiben?

    • Offizieller Beitrag

    Da die Klassenarbeiten vor der Zeugniskonferenz zurückgegeben werden müssen und du bei Entschuldigung von geistern frühestens heute hättest schreiben können (was ja nicht mehr ging) gibt es keine Nachschreibmöglichkeit mehr aufgrund selbstverschuldeten Verhaltens der Schüler.


    Rechtlich Hilfreich wäre da nur eine Ausschluss-Frist. Ob vom Gesetzgeber oder von der Schule (geht das: aus organisatorischen Gründen bis x Tage vor der Zeugniskonferenz) vorgegeben.

  • Bringt auch nichts! Ich habe es mal versucht. Wenn die Schüler da waren, habe ich ihnen in der 1. Stunde gesagt, daß sie gleich in der 3. Stunde nachschreiben werden. In der 3. Stunde waren sie dann mit Attest krank. Noch Fragen?

    Warum erst die Ankündigung am Tag X selbst? Warum nicht mit den KuK, deren Unterricht betroffen ist absprechen und direkt durchziehen? Wir machen einmalig zu Schuljahresbeginn klar, dass wir uns Nachschreiber: innen im Zweifelsfall auch am Tag ihrer Genesung direkt zum Nachschreiben schnappen aus ihrem jeweiligen Unterricht- zumindest bei mysteriösen 1-Tagesgrippen genau am Tag einer Klassenarbeit. Damit sind diejenigen, die es betrifft vorgewarnt, was auf sie zukommt. Schulrechtlich gesehen dürfen wir das so handhaben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • So machen wir es auch. Es wird eine Nachschreibeklausur angeboten, die entsprechend schwer sein sollte.

    Für alle weiteren gibt es Fachgespräche. Mit kritischen Fällen oder Querulanten gerne auch mit einem zweiten Kollegen und Protokoll.

  • Sowas gibt es bei uns nur mit zweitem Fachkollegen und Protokoll samt Protokollführer, weil es sonst absolut angreifbar ist.

    Wunderbar. Zieht das mal gemeinsam 1-2 Mal durch, dann fehlen nur noch die, die tatsächlich krank sind.

  • Und alle anderen, die sich irgendwoher ein Attest holen, um günstiger in den Urlaub zu können: Dann sollen sie doch. An den meisten Schulen verpassen sie einfach nur Filme gucken und rumgammeln. Dafür ist mir meine Energie zu schade. Ich stelle kein Attest in Frage, sondern hefte es ab und fertig.

  • Für die Grundschule kann ich nur sagen, dass kranke Kinder bitte zu Hause bleiben sollen!

    Es gibt schon so mehr als genug Eltern, die uns Kinder schicken, die so kränkeln, dass sie besser zu Hause bleiben würden (sei es weil sie arbeiten müssen oder weil es ihnen zu anstrengend ist mit ihren kränklichen Kindern daheim). Das würde man mit einer Regelung von maximalen Fehlzeiten noch befeuern.

    (Außerdem würde ich als Elternteil die Tage dann möglichst sparen, um vor den Sommerferien früher mit meinem Kind in Urlaub fliegen zu können:teufel:).


    Eine Idee, die in einem Zeitungsartikel genannt wurde war, dass die Eltern an den Tagen vor den Ferien zum Krankmelden im Sekretariat erscheinen müssen. Aber auch das finde ich schwierig, weil die ihr krankes Kind ja auch schlecht alleine zu Hause lassen können oder vielleicht selbst mit über der Kloschüssel hängen bei Magen Darm oder ähnliches.

    Es gibt glaube ich keine gute Lösung. Man kann den Reiseveranstaltern auch nicht verbieten die Preise in den Ferien zu erhöhen.

  • Sowas kann auch nur von KuK kommen die nicht wissen, was mittlerweile an einigen BKs abgeht. Ich muss regelmäßig Nach-Nach-Nach-Nachklausuren erstellen, da einige SuS wirklich die Dreistigkeit besitzen, so häufig zu schwänzen und für jedes Mal ein Attest abgeben (natürlich immer nur für einen Tag gültig und auch immer von anderen Ärzten).


    Das Koordinieren von Nachschreibern stellt mittlerweile einen großen Posten in der Wochenarbeitszeit dar und ist garantiert nicht in dieser Form vom Dienstherren bedacht. Den Gefallen, dass Nachschreiber die gleiche Klausur bekommen tue ich denen natürlich nicht, was in einem hohen Arbeitsaufwand mündet. Sollte sich rumsprechen, dass ich die gleiche Klausur stelle hätte ich innerhalb kürzester Zeit noch mehr Probleme mit diesen Schülern. Die schülerfreundlichen Nachschreibregeln sind schön und gut solange sich alle an die Spielregeln halten. Dies ist aber zumindest bei uns einfach nicht gegeben, es wird gelogen und betrogen was das Zeug hält und da muss man einfach mMn stärker gegenhalten.

    also ich kann natürlich nur fürs Gymnasium sprechen, aber da gilt (zumindest im RegBez DUS) seit diesem Halbjahr die Regelung, dass genau ein einziger Termin zur Nachschrift in der Sek II angeboten werden muss. Wer zu diesem Nach-Termin fehlt, hat keinen Anspruch mehr auf eine Nachschrift. Die Notenfindung erfolgt dann individuell pädagogisch, d.h. es kann noch nen zweiten Klausurtermin geben, ne mündliche Prüfung oder sonstwas. Wer häufig Nachschreibetermine produziert erhält dann auch mal ne 6. Ansonsten sollen wir bei häufiger Krankeit großzügig mit NF sein, was ja ggf letztlich genauso wie 0 Punkte dafür sorgt, dass man die Laufbahn nicht weiterführen kann. Diese beiden Faktoren haben bereits im ersten Quartal der Nutzung zu einem deutlichen Rückgang der zu organisierenden Termine geführt. Vielleicht ist ja an BKs auch sowas geplant?

  • aber da gilt (zumindest im RegBez DUS) seit diesem Halbjahr die Regelung, dass genau ein einziger Termin zur Nachschrift in der Sek II angeboten werden muss. Wer zu diesem Nach-Termin fehlt, hat keinen Anspruch mehr auf eine Nachschrift. Die Notenfindung erfolgt dann individuell pädagogisch, d.h. es kann noch nen zweiten Klausurtermin geben, ne mündliche Prüfung oder sonstwas.

    Das klingt zwar interessant. Aber auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Regelung?

  • Im übrigen würde ich bei Einreichen von Entschuldigungen nach längerer Zeit diese überhaupt nicht mehr annehmen. Im Schulgesetz steht deutlich, dass diese "unverzüglich" zu erbringen sind.


    (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so be- nachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.


    §43 SchulG NRW

  • Können sie ja gerne tun, nur soll es dann am Ende auch für uns handhabbar bleiben. Aktuell habe ich wieder ein Problem mit drei Schülern. Sie waren im Februar bzw. März zu den Klassenarbeitsterminen krank. Eine selbstgeschriebene Entschuldigung oder gar ein Attest haben sie bis einschließlich letzte Woche nicht eingereicht. Entsprechend habe ich sie auch nicht nachschreiben lassen, zumal ja nicht einmal eine Entschuldigung vorlag. Gestern haben sie dann beim Klassenlehrer die Entschuldigungen eingereicht. Da der Kollege sehr weichherzig ist, hat er die Entschuldigungen auch akzeptiert. In der Folge standen die Schüler heute Morgen bei mir mit der Forderung, daß ich ihnen für die Klassenarbeiten, die sie nicht mitgeschrieben haben und nicht nachschreiben konnten, weil ich ihnen keinen Nachschreibtermin angeboten habe, jeweils die Note 1,0 mit 100% der Punkte haben wollten. Schließlich sei es mein Verschulden...


    Die Zeugniskonferenzen waren heute Nachmittag, so daß ich die Klassenarbeiten gar nicht mehr nachschreiben lassen konnte.


    So, wie handhabt man sowas jetzt rechtlich, wenn es um die dritte 5 und damit um die Versetzung/Nicht-Versetzung geht?

    Wie ist das in NRW am BK denn geregelt? In BW am Gymnasium gibt es kein Recht auf einen Nachschreibetermin. Ohne Entschuldigung muss ich die 6 geben, Bei ordentlicher Entschuldigung, darf ich nachschreiben lassen, wenn es bei der Notenfindung hilft.


    Bei jemandem, der ständig passend zu Klassenarbeiten einen Tag fehlt, kann die Schulleitung Attestpflicht anordnen.


    Das mit dem Nachnachnachtermin habe ich auch schon einmal so gelöst gesehen, dass die Nacharbeit in dem Moment geschrieben wurde, in dem alle Nachschreiber das erste Mal wieder da waren. Diejenigen, die sich wochen- bis monatelang vorbereitet halten mussten, haben hinterher nur noch gefehlt, wenn sie wirklich krank waren. (Wenn es doof läuft, sprechen deine drei sich aber einfach ab und kommen nur abwechselnd.)


    Schüler, die nie da sind, können nicht beurteilt werden. Das muss aber auch rechtzeitig mit der Schulleitung besprochen werden. Zu Schülern, die keine Klassenarbeit mitgeschrieben haben, und nur sehr selten da sind, mache ich mir nach jeder Stunden eine mündliche Note und notiere mir auch Stichpunkte zur Begründung. Die anderen in der Klasse können zu dem Zeitpunkt auch eine mündliche Note über den vergangenen Zeitraum erhalten. Solche Noten gebe ich sowieso regelmäßig.


    Denke ich, dass ich einen Schüler so zum Schuljahresende noch nicht passend bewerten kann, dann ist noch eine mündliche Prüfung mit zweitem Kollegen als Protokollant möglich.

  • ja, gab es. da das anscheinend noch nicht so dir Runde gemacht hat, will ich jetzt öffentlich nichts mehr dazu schreiben - nicht, dass uns diese schöne Regelung auch wieder kaputt gemacht wird von irgendwelchen klagewütigen Eltern. Ich finde es allerdings schon lustig, dass diese Regelung fast 1 zu 1 dem entsprechen zu scheint, was bei DFU in Bawü usus ist.

    • Offizieller Beitrag

    Dann frage ich mal anders: Gab es das schriftlich?

    VV14.6 zu Absatz 6:

    14.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen.

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann unter Berücksichtigung individueller Belastungen Nachschreibtermine als Ausnahme am Nachmittag zulassen.

  • Wieso macht Ihr das Theater?
    EIN Nachschreibetermin wird gewährt. Ist der Prüfling dann nicht da, läuft er ggf. Gefahr nicht bewertbar zu sein. Das ist für seine Schullaufbahn viel gravierender. Wieso lässt sich eine Schule so von ihren SchülerInnen vor sich hertreiben?

    Sehr interessant, bei uns heißt es Nachschreiben solange es Atteste gibt. Gibt es irgendwo eine rechtliche Grundlage hierzu? Das würde tatsächlich enorm viel vereinfachen!

    Sowas gibt es bei uns nur mit zweitem Fachkollegen und Protokoll samt Protokollführer, weil es sonst absolut angreifbar ist.

    Das ist bei uns auch der springende Punkt: Natürlich ist uns klar, dass wir auch Feststellungsprüfungen machen können, ich rede hier aber von 30-40% Fehlquote bei Klausuren, soll ich jetzt drei Nachmittage Feststellungsprüfungen durchführen? (wohlgemerkt mit einem weiteren Fachkollegen und Protokollführer). Einzelne Querlulanten sind nicht das Problem, da wurden hier schon gute Lösungen präsentiert, das Problem ist, dass systematisch bei Klausurterminen 40% fehlen, zum Nachschreibtermin wieder 40% der Nachschreiber usw. Man ist einfach ewig zugange, bis man alle hat. Von daher wäre ich an der Rechtsgrundlage zu "es ist nur eine Nachprüfung erlaubt" sehr interessiert!

    Vielleicht solltest du dir noch einmal den Beiteg durchlesen und kritisch durchdenken, auf den ich reagiert habe, ehe du mir einen falschen Stempel verpasst. Platty hat dafür plädiert SuS, die zweimal fehlen bei Klausuren eine 6 verpassen zu dürfen, egal warum diese auch fehlen mögen. Das umfasst gerade nicht nur irgendwelche Schwänzer, sondern eben auch all diejenigen, die infolge chronischer Erkrankungen immer wieder unverschuldet fehlen. Von den schulrechtlichen Normen, die damit gepflegt gesprengt werden ganz abgesehen ist das schlicht und ergreifend moralisch unterste Kanone.

    Sorry, ich wollte dich nicht angreifen, aber folgende Aussage finde ich einfach unpassend:


    Zitat

    Wenn ihr keinen Bock mehr habt auf euren Job, sondern nur noch Machtmissbrauch betreiben wollt, dann kündigt gefälligst, statt das an euren SuS auszulassen."

    Guckt euch erstmal an wie es in solchen Klassen zugeht. Ich glaube niemand hier möchte einem chronisch erkrankten Schüler eine 6 reindrücken. Ist dieser Schüler freundlich, bemüht und legt glaubwürdig(!) dar, warum er auch den dritten Klausurtermin nicht wahrnehmen konnte werde ich selbstverständlich auch eine weitere Klausur stellen. Das ist bei meinen SuS aber schlicht nicht der Fall, vor allem, wenn Atteste immer von anderen Ärzten kommen.

    Könnten wir vielleicht zum Thema Nachschreiberegelungen einen eigenen Faden öffnen? Das ist bei uns aktuell auch ein hochbrisantes Thema.

    Guter Vorschlag!

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