Hallo liebes Forum!
Ich hätte ein paar Fragen zur Elternzeit in NRW und hoffe, dass mir jemand helfen kann
Ich bin aktuell schwanger und unser Kleiner wird sich wahrscheinlich noch in dieser Woche auf den Weg machen.
Gerne würde ich ein Jahr Elternzeit nehmen. Nun bin ich aber auf diesen Passus aufmerksam geworden:
"Die Elternzeit muss in der Regel mindestens sechs Wochen vor den Sommerferien oder zwei Wochen vor den sonstigen Ferien enden-"
Die Ferien beginnen hier in NRW nächstes Jahr am 8. Juli, d.h. müsste ich die Elternzeit dann noch vor dem ersten Lebensjahr unseres Kleinen beenden?
Meine zweite Frage bezieht sich auf eine Versetzung nach der Elternzeit. Ich bin an einer Grundschule auf verbeamtet und habe bisher
noch nie einen Versetzungsantrag gestellt. Ist es richtig, dass ich in diesem Jahr bis zum 30.11.2023 den Versetzungsantrag im Online-Portal
Oliver stellen müsste, damit ich im nächsten Jahr an einer neuen Schule beginnen könnte?
Und wäre es auch möglich, innerhalb meines jetzigen Dienstortes (Düsseldorf) eine Versetzung zu beantragen, um an einer
Schule mit einem anderen pädagogischen Profil arbeiten zu können?
Ich danke euch ganz herzlich und wünsche noch ein schönes Restwochenende