Verbeamtung- ja, nein?

  • Es besteht dazu noch die Möglichkeit, nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis Rentenpunkte nachzukaufen (dies ist ansonsten recht reglementiert). Dazu könnte man ja einen Teil seiner Ersparnisse aus dem netto-Gehaltsvorteil verwenden

    Das ist richtig, würde ich aber niemandem empfehlen.

  • Ob man auch in die GKV kann, wenn man angestellte Lehrkraft wird, gleichzeitig aber über der JAEG liegt, weiß ich nicht genau. Würde erwarten, dass man dann auch nicht direkt in die GKV kann, sondern zunächst sein Gehalt unter die JAEG bringen muss.

    Klar, das ist bei mir der Fall - ich bin in der GKV, liege überhalb der JAEG, daher ist mein Beitrag "gedeckelt". Ich hätte mich auch privat versichern können - das wäre sogar günstiger gewesen - aber nur eben jetzt. Später - in der Rente, steigen die Beiträge teilweise unkontrollierbar schnell und hoch. Ich hatte auch kurz überlegt, bis 50 dann in die private Versicherung zu gehen, habe davon aber Abstand genommen. Ab 50 kommt man gar nicht mehr zurück, wenn man vorher in der privaten Versicherung war. Das hatte mir die gesetzliche Krankenversicherung nochmal bestätigt.

  • Ich habe mich by the way für Verbeamtung (bei mir aktuell über Planstelleninhabervertrag) trotz GKV entschieden.

    Für mich waren die Sicherheiten die dies für mich auf Dauer bietet ausschlaggebend. Aber ich bin eben auch nicht ganz gesund.

  • Das ist richtig, würde ich aber niemandem empfehlen.

    Ein Rentenpunkt kostet gegenwärtig 8024,41€, dafür gibt es 36.04€ Rente im Monat (und nachträglich so einen Zahlung leisten zu dürfen, ist ein reglementiertes Privileg)

    https://www.finanztip.de/geset…rung/rentenpunkte-kaufen/


    Tja, mit der Verbeamtungsurkunde werden einem Ansprüche im sechsstelligen Bereich (durchaus auch im Höheren) gegenüber einer Versicherung in der DRV überreicht (zusätzlich zum höheren Nettogehalt) - aus der Perspektive stellt sich die titelgebende Frage eigentlich gar nicht

  • Ein Rentenpunkt kostet gegenwärtig 8024,41€, dafür gibt es 36.04€ Rente im Monat (und nachträglich so einen Zahlung leisten zu dürfen, ist ein reglementiertes Privileg)

    https://www.finanztip.de/geset…rung/rentenpunkte-kaufen/


    Tja, mit der Verbeamtungsurkunde werden einem Ansprüche im sechsstelligen Bereich (durchaus auch im Höheren) gegenüber einer Versicherung in der DRV überreicht (zusätzlich zum höheren Nettogehalt) - aus der Perspektive stellt sich die titelgebende Frage eigentlich gar nicht

    🤣 Sage ich doch, das sollte wirklich niemand machen. Die 8000€ bis zur Rente anlegen, hat man deutlich mehr von

  • Bei langem Anlegehorizont und unter der Vorgabe nicht das eigene Kapital zu entnehmen, spricht man grob von einem Verhältnis von 300:1. Fände das Angebot der Rentenpunkte durchaus überlegenswert.


    Und wenn man 60 ist und aus welchem Grund auch immer vor eben jener Entscheidung steht, dann empfehle ich ihr vermutlich auch keinen leveraged-etf auf margin. Würde eher auf nen long-ko auf tesla hinauslaufen :D

  • Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich lieber im Angestelltenverhältnis bleiben möchte, dafür müsste mich der Amtsarzt für ungeeignet einstufen.

    Das verstehe ich nicht. Du kannst doch einfach im Angestelltenverhältnis bleiben, niemand zwingt dich, das Prozedere zur Verbeamtung zu durchlaufen.


    Wenn du aber ins Beamtenverhaltnis möchtest, dann beschäftige dich mit der Öffnungsklausel. Das geht aber nur, wenn du nicht schon mal privat versichert warst.


    Die Debeka nimmt übrigens so gut wie jeden. Ob sie eine gute Kasse ist, kann ich nicht beurteilen, aber sie hat bislang alles bezahlt. Den Löwenanteil versichert eh die Beihilfe. Nervig ist das doppelte Abrechnen, bei Krankenhausaufenthalt, Pflegebedürftigkeit, Kindern etc. kannst du dir eine Sekretärin nehmen...


    Am Ende bekommst du als Beamter aber so viel mehr raus, dass es sich m.E. immer lohnt. Wenn du dich jetzt dagegen entscheidest, sollte die Entscheidung sicher sein, in ein paar Jahren gibt's kein Zurück mehr.

    • Offizieller Beitrag

    Das verstehe ich nicht. Du kannst doch einfach im Angestelltenverhältnis bleiben, niemand zwingt dich, das Prozedere zur Verbeamtung zu durchlaufen.

    so einfach ist es nicht, eine Planstelle anzunehmen und freiwillig angestellt zu sein.

    Die Debeka nimmt übrigens so gut wie jeden. Ob sie eine gute Kasse ist, kann ich nicht beurteilen, aber sie hat bislang alles bezahlt. Den Löwenanteil versichert eh die Beihilfe. Nervig ist das doppelte Abrechnen, bei Krankenhausaufenthalt, Pflegebedürftigkeit, Kindern etc. kannst du dir eine Sekretärin nehmen...

    also: die Beihilfe übernimmt nur mehr, wenn man Kinder hat. Betrifft nicht jede*n.
    Der normale Satz (müsste in allen BL gelten): 50-50.

  • aus der Perspektive stellt sich die titelgebende Frage eigentlich gar nicht

    Aber Verbeamtung hat eben doch noch den ein oder anderen anderen Nachteil. Die Frage stellt sich eben nicht nur im Bezug auf die Versicherung. Nicht umsonst rät in Berlin z.B. die Frauenvertreterin davon ab sich verbeamten zu lassen.


    Und dabei geht es nicht nur ums Streikrecht, was die GEW ja gerade auch für Beamten versucht durchzusetzen vor dem europäischen Gerichtshof.

  • Die Sache mit der Versetzung und Freigabe ist z.B. eine andere, dann sind da noch die Sachen mit den Arbeitszeiten und eben auch diverse Regelungen, die für Beamte nicht gelten aus dem Arbeitsrecht.

  • Versetzungsregelungen und Freigaberegelungen sind in den Bundesländern quasi (wirkungsgleich) identisch im Beamten- und TB-Bereich; identische Arbeitszeitregelung ist im Lehrerbereich im TVL festgeschrieben (Verweis auf Beamtenregelungen).


    Na, dann jetzt zu den "diversen Regelungen"....

  • Versetzungsregelungen und Freigaberegelungen sind in den Bundesländern quasi (wirkungsgleich) identisch im Beamten- und TB-Bereich

    Für alle Bundesländer? Wohl nicht, in Berlin ist es jedenfalls definitiv anders. Brandenburg wohl auch nach Aussage der GEW.

  • identische Arbeitszeitregelung ist im Lehrerbereich im TVL festgeschrieben (Verweis auf Beamtenregelungen).

    Ein Tarifvertrag kann keine allgemeinen Arbeitsrechtlichen Regelungen aushebeln.


    Aber damit bin ich dann auch raus aus der Diskussion, das sind alles Dinge, die uns an die Hand gegeben wurden und auch gegeben werden für die Frage nach der Verbeamtung in Berlin, wenn das nur dort gilt, dann ist es ja super.


    Ich finde es immer etwas blauäugig nur die finanzielle Seite zu betrachten.

  • Okay, dann geh mal klagen... (natürlich ist Arbeitszeit ein klassischer Gegenstand von Tarifverhandlungen - und die Tarifpartner haben sich halt drauf geeinigt, dass im Lehrerbereich die Bestimmungen für Beamten übernommen werden auf Tarifbeschäftigte)


    Zitat
    Nach § 44 Nr. 2 TV-L sind Beschäftigte als Lehrkräfte an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen von den arbeitszeitrechtlichen Regelungen der § 6 bis 10 TV-L ausgenommen. Für sie gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamtinnen und Beamten. Sind entsprechende Beamtinnen und Beamte nicht vorhanden, so ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu regeln (z.B. nach Nr. 2 dieses Erlasses).
    Die arbeitszeitrechtlichen „Bestimmungen” der entsprechenden Beamtinnen und Beamten umfassen alle einschlägigen abstrakten Regelungen für beamtete Lehrkräfte. Für die nach dem TV-L beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen gelten somit regelmäßig die Bestimmungen der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr).
  • Und genau deshalb weil das alles so ein Einheitsbrei ist, gelten auch bei der Mehrarbeit für alle die selben Regelungen.


    Ach, ist ja nicht so, es macht einen Unterschied, ob ich Angestellte bin oder Beamtin und ob Teilzeit oder Vollzeit.


    Ist ja komisch! :autsch:

  • Die Sache mit der Versetzung und Freigabe ist z.B. eine andere, dann sind da noch die Sachen mit den Arbeitszeiten und eben auch diverse Regelungen, die für Beamte nicht gelten aus dem Arbeitsrecht.

    Mit der Freigabe kann sein, aber wenn ich unbedingt das Land wechseln will, kann ich doch dann immer noch als Angestellte anheuern. Und Versetzung usw da wird es bei dem Lehrkräftemangel Angestellten nicht einfacher gemacht, oder erlebst du das anders?

  • Und Versetzung usw da wird es bei dem Lehrkräftemangel Angestellten nicht einfacher gemacht, oder erlebst du das anders?

    Ich erlebe, dass es in Berlin nicht einfach ist, jemanden gegen seinen Willen irgendwohin zu versetzen oder abzuordnen solange er Angestellt ist. Anders ist es bei den Beamten.

    Und doch, natürlich ist es für Angestellte viel einfacher, die kündigen einfach und unterschreiben einen neuen Vertrag, gerade nachdem die Berliner Sperrfrist ja vom Gericht kassiert wurde. Ich kann also als Angestellte problemlos ohne Freigabe raus und überall anders rein, als Beamtin nicht.

  • Die Sache mit der Versetzung und Freigabe ist z.B. eine andere, dann sind da noch die Sachen mit den Arbeitszeiten und eben auch diverse Regelungen, die für Beamte nicht gelten aus dem Arbeitsrecht.

    Vielleicht magst du da mal etwas konkreter werden!? Mal abgesehen vom Streikrecht und der höheren Anzahl von "Kindkranktagen" vermag ich auf den ersten Blick keine nennenswerten Vorteile in der Tätigkeit als Angestellter erkennen, die in der Praxis de facto auch zum Tragen kommen.


    So sind zum Beispiel die Hürden für die Versetzung von Angestellten scheinbar etwas höher, eine entsprechende Abwägung der Angemessenheit muss aber rudimentär auch bei Beamten vorgenommen werden. Die mir bekannten Fälle, bei denen eine Versetzung von Angestellten wirklich wieder einkassiert wurde, waren eher Extrembeispiele wie eine kurzfristige Versetzung von Berlin nach Dresden (LAG Berlin-Brandenburg, Az. 2 Sa 965/17). In der Praxis kommt bei Lehrkräften gerade in Berlin wohl so oder so nur eine innerstädtische Versetzung in Frage, die sowohl bei Angestellten als auch bei Beamten gut möglich scheint.


    Was ich hingegen leicht finde, sind die Nachteile im Angestelltenverhältnis, die deutlich über die Sache mit dem Nettogehalt hinausgehen. Ich denke da u.a. an die deutlich kürzere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder die geringeren Hürden zur Kündigung.

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