Es besteht dazu noch die Möglichkeit, nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis Rentenpunkte nachzukaufen (dies ist ansonsten recht reglementiert). Dazu könnte man ja einen Teil seiner Ersparnisse aus dem netto-Gehaltsvorteil verwenden
Das ist richtig, würde ich aber niemandem empfehlen.